Uni verliert wichtigen Brief Schadensersatz?

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go407860-84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Uni verliert wichtigen Brief Schadensersatz?

Gute Morgen Community :)

Ich hätte ne kurze frage aufgrund einer Streitigkeit mit meiner Universität.
Folgender Sachverhalt:
Für ein Auslandsemester erwartete ich einen wichtigen Brief der ausländischen Partnerhochschule damit ich Visum beantragen kann.
Dieser wurde auch laut DHL zugestellt da es sich hierbei um ein nachverfolgbares und versichertes Paket handelte.

Da jedoch der Brief bei der internen Weiterleitung verloren gegangen ist, war es mir nicht möglich mein Visum rechtzeitig zu beantragen und somit kann ich mein bereits gebuchten Flug wahrscheinlich nicht antreten.

Die Umbuchungsgsgebühr der Airline würde 180€ betragen. Habe ich Schadensersatzansprüche gegenüber der Universität?

Mfg



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Wieso hast Du Dir die Sendung nicht nach Hause zustellen lassen?
Ist es sicher das ein Universitätsmitarbeiter die Sendung entgegengenommen hat?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
go407860-84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider konnte ich mir den Brief nicht an meine Privatadresse zuschicken lassen da es sich auch um Hochschulinterne Unterlagen gehandelt hat.

Nach telefonischer Rücksprache mit DHL wurden die Unterlagen bei der Pförtnerei der Universität abgegeben. Auch wurde diese Namentlich genannt, jedoch war sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr an der Universität angestellt.
Ich nehme an das der Paketbote aus "Gewohnheit" ihren Namen einfach übernommen hat bei der Zustellung der Sendung.
Nichtsdestotrotz spricht es für sich das die Sendung auf jeden Fall von einem anderen Universitätsmitarbeiter angenommen wurde.
Auch hab ich vergeblich versucht mehr Informationen zum Verbleib der Sendung zu erfahren.

Vielen Dank schon mal im Voraus.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Auch wurde diese Namentlich genannt, jedoch war sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr an der Universität angestellt.
Ich nehme an das der Paketbote aus "Gewohnheit" ihren Namen einfach übernommen hat bei der Zustellung der Sendung.

Klingt für mich erstmal so, als würde die Post eine konkrete Version von der Übergabe behaupten, die aber nachweislich keinesfalls stimmig sein kann. Dann müsste man sich fragen, ob die Post sich aus der Verantwortung stehlen kann, weil Sie "irgendwem" die Sendung übergeben hat, nun aber nicht sagen kann/möchte, an wen das denn erfolgt ist.
Gut möglich, dass das Verschwinden der Post zuzurechnen ist.

quote:
Nichtsdestotrotz spricht es für sich das die Sendung auf jeden Fall von einem anderen Universitätsmitarbeiter angenommen wurde.

Würde ich nicht unbedingt so sehen. Fest steht nur, dass der Breif nicht ebi Ihnen abgegeben wurde, auch nicht bei der genannten Dame und nun nicht auffindbar ist. Wenn die Post aber schon über den Namen irrt, warum dann nicht auch über die ganze Abgabe? Das sollte sich ja rigendwie mittels Unterschrift klären lassen, wer das Paket anenommen hat. Dann kann man erst wissen, ob dessen Verschludern der Uni anzurechnen ist.

Danach müsste man noch wissen, ob die Uni überhaupt eine Sorgfaltspflicht für private Unterlagen hat, die an Ihre Adresse gesendet werden. Dann muss man auch den Schaden in einer konkreten Geldsumme benennen können und den Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und nicht mehr zu vermeidendem Schaden herstellen. Dessen Begleichung fordert man dann von der Uni ein. Wenn die Uni sich weigert, gibt man sich entweder mit dem Verlust ab oder konsultiert einen Rechtsanwalt. Für Studenten gibt es da oftmals von der Uni bereitgestellte Rechtsberatungen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nichtsdestotrotz spricht es für sich das die Sendung auf jeden Fall von einem anderen Universitätsmitarbeiter angenommen wurde. <hr size=1 noshade>

Nö, das spricht erst mal dafür, das die Post lügt und den Zustellnachweise nicht erbringen kann.



Da könnte man durchaus mit guter Argumentation einen Vorteil raus ziehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es wird doch aber bestimmt ein Gesetz geben, wonach die Post nicht für Folgeschäden haftet.

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