Hallo Schwarmintelligenz,
folgender Fall:
Mutter M. beauftragt in November 2024 eine Anwältin wegen Unterhaltszahlungen gegenüber dem Vater V.
Der Brief kommt kurz darauf zurück.
Die Anwältin hat den Brief falsch adressiert(Straße falsch geschrieben und falsche Hausnummer).
Die Mutter kennt eindeutigt die richtige Adresse und wird diese daher auch korrekt genannt haben, der Fehler gehe daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Kanzlei zurück.
Nun lässt sich die Anwältin viel Zeit und schickt den Brief erst nach 5 Monaten, im Apri 2025 erneut los.
Das Problem: Unterhalt ist eben erst ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem der Brief zugestellt wurde.
Durch die 5 Monate Verzögerung ist somit der Mutter M. ein Schaden von 5 Monaten Unterhalt entstanden.
Frage I Ist die Anwältin für den enstandenen Schaden haftbar?
Frage II In dem Brief war für den Vater eine Frist für Dezember 2024 gesetzt. Der Brief erreichte ihn -wie gesagt- erst im April 2025.
Was für eine Frist gilt jetzt für den Vater V., um die Angelegenheit zu bearbeiten?
-- Editiert von User am 24. April 2025 10:52
-- Editiert von Moderator topic am 24. April 2025 18:13
-- Thema wurde verschoben am 24. April 2025 18:13
Unterhalt: Anwältin adressiert Brief falsch, bearbeitet Postrückläufer erst nach 5 Monaten.
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



ZitatFrage I Ist die Anwältin für den enstandenen Schaden haftbar? :
Unter Umständen ja, dafür sollte aus "hoher Wahrscheinlichkeit" aber, als erste Hürde, nachweisbare absolute Sicherheit werden.
ZitatWas für eine Frist gilt jetzt für den Vater V., um die Angelegenheit zu bearbeiten? :
Eine angemessene.
Letztendlich aber auch "halbwegs" egal, da nach Forderungsstellung der Unterhalt eben aufläuft, sofern der Mann zahlungspflichtig und zahlungsfähig ist.
ZitatUnter Umständen ja, dafür sollte aus "hoher Wahrscheinlichkeit" aber, als erste Hürde, nachweisbare absolute Sicherheit werden. :
Danke für die Anwort.
In der Tat ist jetzt die Frage, wie man beweisst, dass der Adressfehler auf die Anwältin und nicht auf die Mutter zurückzuführen ist.
Hier würde ich so argumentieren:
Der Rechtschreibfehler in der Straße sieht nach Autokorrektur der Adresse im Word(?)formular der Anwaltskanzlei aus. Das ist schon ein erster Hinweis für mangelnde Sorgfalt durch die Kanzlei.
Die korrekte Hausnummer wäre gewesen: 23. Auf dem Brief stand nur 3.
Auch die falsch gesetzte Frist im nachgeschickten ist ein Hinweis auf mangelnde Sorgfalt.
Es sind somit insgesamt drei Fehler im Schreiben: Ein Datums(Frist-)fehler, zwei Adressenfehler.
Das wirkt, als wäre da jemand in der Kanzlei etwas zerstreut gewesen.
Gleichzeitig:
Die Mutter kennt die Adresse des Vaters sehr genau. Die Mutter holt das Kind mehrfach die Woche dort ab. Sie würde nie eine falsche Adresse nennen. Die Mutter ist auch sehr sehr gut darin, sich "solche Dinge" wie Adressen, Namen, Termine korrekt zuzuordnen. Eine Verwechslung wäre sehr untypisch.
Fazit: Es deutet schon alles auf die Kanzlei als Fehler-Verursacher hin.
Zudem: Warum ließ sich die Kanzlei nach Kenntnis des Adressdfehlers 5 Monate Zeit, um den Brief ein zweites Mal abzuschicken?
-- Editiert von User am 24. April 2025 11:45
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Das ist grundsätzlich korrekt. Gab es denn vor der anwaltlichen Beauftragung keinerlei andere Schritte, z.B. privat selbst oder auch mit Hilfe des Jugendamtes bzgl. Kindesunterhalt?ZitatDas Problem: Unterhalt ist eben erst ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem der Brief zugestellt wurde. :
Das könnte durchaus sein, wenn es am Ende zu einer realen Forderung kommt. Der Schaden muss meiner Meinung nach tatsächlich bestehen, nicht nur theoretisch.ZitatFrage I Ist die Anwältin für den enstandenen Schaden haftbar? :
Wie wurde denn die Adresse übermittelt? Etwa nur mündlich oder durch Vorlage von Dokumenten? Ggf. auch ein entsprechendes Formular o.ä.?ZitatIn der Tat ist jetzt die Frage, wie man beweisst, dass der Adressfehler auf die Anwältin und nicht auf die Mutter zurückzuführen ist. :
ZitatIn der Tat ist jetzt die Frage, wie man beweisst, dass der Adressfehler auf die Anwältin und nicht auf die Mutter zurückzuführen ist. :
Am sichersten, in dem man die korrekte textliche Zustellung der Adresse an die Anwältin nachweisen kann.
Die aufgeführten Dinge klingen eher danach, als habe man die Adresse mündlich übergeben.
Hier käme es dann darauf an, für wie schlüssig man die Argumente hält.
Ich nenne mal ein Beispiel:
Sie sagen:
ZitatDie Mutter ist auch sehr sehr gut darin, sich "solche Dinge" wie Adressen, Namen, Termine korrekt zuzuordnen. Eine Verwechslung wäre sehr untypisch. :
Ein Anwalt könnte antworten, dass es für Kanzleien mit den ganzen Fristen, Paragrafen und rechtssicher zu erstellenden Schriftstücken Tagesgeschäft ist, Daten absolut genau und formgerecht zu verarbeiten und darüber hinaus ohnehin erhöhte Sorgfaltsstandards gelten, schließlich gibt es enorme Haftungsrisiken.
Wenn es blöd läuft, könnte ein Richter davon ausgehen, dass eine Kanzlei ganz selbstverständlich sorgfältiger arbeitet, als ein emotional belasteter Klient.
Insgesamt sehe ich aber ebenfalls eher gute Chancen, die Kanzlei ggf. belangen zu können, denn hier kommen gleich mehrere Dinge zusammen und schwach sind die Argumente auch nicht.
-- Editiert von User am 24. April 2025 14:34
Der Fall ist mir noch zu wenig "griffig."
Es ist zu klären, welche Adresse man angegeben hat. Dann wäre zu klären, wie denn die finanzielle Seite aussieht. Viele Anwälte werden (aus leidvoller Erfahrung) erst dann weiter tätig, wenn die Rechnung bezahlt ist. Es kann weiterhin sein, dann ein Brief der Anwältin den Mandanten nicht erreicht hat. So, und warum hat man sich über so lange Zeit nicht bei seinem Anwalt gemeldet? Wenn ich einen Anwalt mandatiere, einen Vorschuss leiste, dann erwarte ich doch Leistung und Kommunikation. Das ist doch der Sinn des Auftrags.
So, und jetzt zur Frist. Traurig, dass der Terminfehler (Frist) nicht auffiel. Aber, dadurch wird jetzt keine rückwirkende Frist in Gang gesetzt. Je nach genauen Briefinhalt kann man sagen, dass der Brief gar nichts auslösen kann oder aber eine Frist ab Zugang zu laufen anfangt. Dann würde ich auf die seinerzeit gesetzte Frist schauen, diese Jetzt ab Zugang dazu rechnen.
wirdwerden
Damit gehört diese Frage eher ins Unterforum *Schadensersatz*.ZitatDurch die 5 Monate Verzögerung ist somit der Mutter M. ein Schaden von 5 Monaten Unterhalt entstanden. :

Die Frage, warum die Mutter eine Anwältin braucht, dürfte evtl. leicht zu beantworten sein.
Warum die Mutter trotz Fristsetzung nicht schon im Januar bei der RAin nachfragte, was als nächster Schritt nach Fristablauf zu tun wäre, kann die Mutter begründen?
Das ist evtl. uU vllt. nicht so.ZitatDas Problem: Unterhalt ist eben erst ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem der Brief zugestellt wurde. :
Da gibt es keine gesetzliche. Wenn allerdings Unterhaltspflicht besteht, sollte er zeitnah reagieren.ZitatWas für eine Frist gilt jetzt für den Vater V., um die Angelegenheit zu bearbeiten? :
Und M hat im Dezember keine Kopie des Schreibens an V erhalten? Wenn neine, warum nicht?
Und jetzt?
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