Unternehmhaftung als Täter/Teilnehmer und/oder Opfer im Strafrecht

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
candybomberz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmhaftung als Täter/Teilnehmer und/oder Opfer im Strafrecht

Ich habe schon öfter in Juraforen gelesen, dass ein Unternehmen keine Straftat verwirklichen kann, da es keine natürliche Person ist.

Wie sieht das mit der Opferrolle aus?

Darf man in einem Unternehmen einbrechen?

Immerhin ist es ja keine natürliche Person, wie kann es also einen Strafantrag etc. stellen?

Kann ein Unternehmen für Straftaten gegen das Unternehmen Schadenersatz nach §823 einklagen?

Gibt es da irgendwelche rechtlichen zwischen Konstrukte die man wissen muss oder googeln kann um dass zu verstehen?

Kann ein Unternehmen unter bestimmten Umständen für Straftaten von Mitarbeitern/Leitenden Angestellten/Geschäftsführern haften auch wenn es z.B. ein größerer Konzern ist mit mehreren Geschäftsführern oder halt ein kleines Unternehmen?

Gilt die Störerhaftung, wenn die Straftaten ohne die Resourcen/Daten/Macht des Unternehmen nicht möglich gewesen wären?

Was ist wenn ein Unternehmen Straftaten unter Mitarbeitern oder von Mitarbeitern an Kunden wissentlich duldet, die nur durch die Machtstellung zwischen den Personen im Unternehmen ermöglicht wird?

Was wenn ein Unternehmen Beihilfe zu Straftaten oder Begünstigung Leistet?

-- Editiert von candybomberz am 13.12.2018 09:04

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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