Unterschrift wurde gefälscht, wer muss nun das Geld für die Ware einfordern?

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterschrift wurde gefälscht, wer muss nun das Geld für die Ware einfordern?

Guten Tag an alle hier,

folgender Fall ist mir heute passiert.

Ich habe etwas bestellt und es wurde per Paket versendet. Die Sendungsnummer wurde mir mitgeteilt und irgendwann stand da, dass mir das Paket zugestellt wurde.

Heute hat mir der Verkäufer die Unterschrift gezeigt. Und es liegt klar auf der Hand. Meine Unterschrift wurde gefälscht.

Der Verkäufer möchte sein Geld und ich möchte wegen nicht Erhalt bezahlen. Wer muss sich nun bei der Post beschweren, der Verkäufer oder ich?

Bei der Fälschung handelt es sich doch um eine Straftat. Soll ich auf eine Einigung mit der Post warten oder gleich Anzeige bei der Polizei stellen?

Meine Unterschrift ist leider leicht zu fälschen. Allerdings hat derjenige oder diejenige einige deutliche Fehler gemacht, so ist es leicht z.B. durch meinen Ausweis, nachzzweisen, dass es sich nicht um meine Unterschrift handelt.

Wie soll ich mich nun Verhalten und wer muss nun aktiv werden? Der Verkäufer, die Polizei oder ich? Der Post und dem Verkäufer habe ich mitgeteilt, dass meine Unterschrift definitiv gefälscht wurde.

Und nun?

Wer den Schaden hat...?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Wie soll ich mich nun Verhalten

Eine Anzeige bei der Polizei unter Beifügung der Beweisen wäre doch mal eine Option.



Der Verkäufer wart privat oder ein Unternehmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer, genauer Versandhandel und um DHL:

DHL sagt, dass der Absender dafür zuständig ist, diese möchten allerdings nichts unternehmen. Haben mir die Unterschrift gezeigt, die keinesfalls meine ist. Der erste Buchstabe meines Vornamens und der Nachname. Nachbarn haben nichts, das habe ich zuerst überprüft.

Laut DHL muss sich der Handel um die Schadensersatzforderung kümmern. Diese schiebt es auf mich.

Habe hier auch schon gelesen, dass ein gewerblicher Verkäufer den Nachweis erbringen muss, dass die Ware angekommen ist. Oder ist für diesen der Fall mit der gefälschten Unterschrift erledigt? Er möchte doch sein Geld wieder, dass muss er doch bei DHL einfordern oder nicht?

Werde mir den Link mal durchlesen. Danke dafür.

-- Editiert von Nora2030 am 12.04.2019 10:19

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Haben mir die Unterschrift gezeigt, die keinesfalls meine ist.


Das wird eh ein lustiges Spielchen. Auf den modernen Geräten, wo man auf einem Display unterschreibt, kann vermutlich selbst ein Graphologe nicht mehr klären, ob der Empfänger unterschrieben hat oder jemand anders. Ich selber erkenne meine Unterschrift auf diesen Dingern jedenfalls nicht wieder, weil die Art zu schreiben eine ganz andere ist als auf Papier auf einem Tisch.

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#5
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Dann soll ich die Ware bezahlen, die ich nie erhalten habe?

Gibt es keine Gerechtigkeit mehr?

Es ist definitiv nicht meine Unterschrift.

Kann ich nichts dagegen unternehmen?

Kann der Zusteller also selbst unterschreiben und die Ware behalten (Beispiel)? Das kann es doch nicht sein. Ich schreibe den 1. Buchstaben schräg und nicht gerade. Beim Nachnamen sieht es wie ein anderer Buchstabe aus als mein Name.

Obwohl ich im Recht bin, kann ich also nichts unternehmen, um mein Recht zu erhalten?

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#6
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

DHL wird sich nun der Sache annehmen. Entweder sie geben den Fehler zu oder ich bin "im Eimer".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Entweder sie geben den Fehler zu oder ich bin "im Eimer".


Ganz im Gegenteil... Google einfach mal nach "Versandrisiko gewerblicher Verkäufer".

Weise den gewerblichen Verkäufer darauf hin, dass er das Versandrisiko trägt u. fordere ihn auf die Ware zu liefern od. den Betrag zurück zu erstatten - Ob der gewerbliche Verkäufer sein Geld von DHL bekommt od. nicht, kann dir egal sein!

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Weise den gewerblichen Verkäufer darauf hin, dass er das Versandrisiko trägt


Der gewerbliche VK wird womöglich darauf verweisen, daß die Ware lt. Versanddienstleister zugestellt ist. Wenn man dann vor Gericht geht und der Zusteller sagt aus "habe ich zugestellt", was will man dann machen? Jedenfalls wenn man unterstellt, der Zustellmitarbeiter habe die Unterschrift gefälscht. Oder beim Nachbarn abgegeben und lügt jetzt, weil er Angst um seinen Job hat, weil er das nicht hätte tun dürfen.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn man dann vor Gericht geht und der Zusteller sagt aus "habe ich zugestellt", was will man dann machen?


Dort gibt man unter Eid die Versicherung ab, dass die Unterschrift, welche den Erhalt des Paketes angeblich belegen soll, nicht die eigene ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Anzeige erstatten und die Bescheinigung der Anzeige zusammen mit einem schriftlichen Widerspruch zum Ausliefernachweis an den Verkäufer.

Und nichts bezahlen.

Der Versandhandel hat das zu klären.
Arbeite selbst im Versandhandel in diesem Bereich. Unterschriftenfälschung kommt leider häufig vor.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Zitat (von Nora2030):
Entweder sie geben den Fehler zu oder ich bin "im Eimer".


Ganz im Gegenteil... Google einfach mal nach "Versandrisiko gewerblicher Verkäufer".

Weise den gewerblichen Verkäufer darauf hin, dass er das Versandrisiko trägt u. fordere ihn auf die Ware zu liefern od. den Betrag zurück zu erstatten - Ob der gewerbliche Verkäufer sein Geld von DHL bekommt od. nicht, kann dir egal sein!

So ist es. Auf keinen Fall sich auf Spielchen mit dem Transporteur einlassen. Bei Verkauf von einem Unternehmer zu einem Verbraucher findet der "Gefahrübergang" mit der Übergabe der Ware an den Käufer statt.

Der Verkäufer muss nachweisen, daß die Ware beim Käufer angekommen ist.

Anders ist es beim Verkauf von einem Verbraucher an einen Verbraucher (also: von privat an privat), da ist der Gefahrübergang bei der Übergabe an den Spediteur.

Wenn also hier noch nicht bezahlt wurde, und es sich um die Lieferung eines Unternehmers an einen Verbraucher handelt: nicht bezahlen, der Verkäufer möge nachweisen, daß die Ware tatsächlich beim Käufer angekommen ist. Dafür reicht das Gekrakel beim Spediteur nicht aus. Der Verkäufer muss sich mit seinem Spediteur auseinandersetzen, beide sollten übrigens für solche Fälle versichert sein...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es erscheint auf jeden Fall sinnvoll, dass Sie sich zukünftig eine neue Unterschrift zulegen, die nicht so leicht zu fälschen ist wie Ihre aktuelle.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dort gibt man unter Eid die Versicherung ab, dass die Unterschrift, welche den Erhalt des Paketes angeblich belegen soll, nicht die eigene ist.


Und? Der TE ist Partei genau wie der VK, der Zusteller ist Zeuge. Wenn also keine besonderen Umstände vorliegen und er eine brauchbare Aussage macht (und nicht "kann mich nicht erinnern"), wird das Gericht sicherlich dem Zeugen glauben. Parteiaussagen haben da regelmäßig keine große Relevanz, auch nicht, wenn sie beeidet sind. (Mal abgesehen davon, daß eine Beeidung hier völlig ungewöhnlich wäre.)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 17.04.2019 11:38

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#14
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

So. Antrag wurde ausgefüllt, heute die Antwort von Bradford. DHL behauptet, die Unterschrift wäre identisch. Ich habe diese vorliegen, es ist definitiv nicht meine Unterschrift. Ich unterschreibe anders. Der 1. Buchstabe meines Vornamens wird anders geschrieben und auch beim Nachnamen hat er/sie (der Zusteller?) entscheidende Fehler gemacht. Dies teilte ich Bradford mit und auch DHL:

Meine Frage, kann ich eine Anzeige wegen versuchten Betruges oder wegen Fälschung meiner Unterschrift bei der Polizei erstatten? Als Beweis könnte ich meinen Ausweis und/oder meinen Führerschein vorlegen. Reicht das als Beweis aus?

Außer der falschen geschriebenen Unterschrift gibt es einen weiteren Grund, weshalb ich nicht unterschrieben haben kann. Ich gehe nicht an die Haustür, seit die Sprechanlage defekt ist, sondern hole meine Post in der Filiale ab. Dies wird die Polizei nicht als Beweis angeben, ich möchte hier nur aufzeigen, dass es wirklich nicht ich war, was auch an den Fehlern der Unterschrift sichtbar gemacht wurde.

So langsam möchte ich die Sache zu Ende bringen. Jede Woche seit zwei Monaten etwas anderes. Zig Mails auch unter der Woche.

Nun hat mir Bradford noch mal per Mal ein Blatt gesendet, das gleiche, wie ich schon einmal ausfüllen sollte. Das ich das Paket nicht erhalten habe und nicht weiß, wo es ist. Auch hier habe ich bei Bradford nachgefragt, ob ich das gleiche noch einmal ausfüllen soll (weil DHL behauptet, es wäre meine Unterschrift, quasi als Antwort auf deren Antwort) oder ob das ein Fehler ist.

Was sollte nun der nächste Schritt sein? Solll ich Anzeige erstatten oder soll ich abwarten, was nach meiner Antwort heraus kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Meine Frage, kann ich eine Anzeige wegen versuchten Betruges oder wegen Fälschung meiner Unterschrift bei der Polizei erstatten?

Das hat man immer noch nicht gemacht?
Dann mal schnellstens nachholen. Die Straftaten muss man im übrigen nicht selber heraussuchen, das manchen die Profis vor Ort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Hatte ich nicht gemacht, weil ich hoffte, dass der Fall ohne Polizei erledigt werden kann. Wie erwähnt, ich hätte als Gegenbeweis meinen Ausweis vorgelegt.

Die Anzeige ist nun raus (online Anzeige, da krank).

Jetzt eine Mail von der Post, ich solle bitte meine und die Adresse von Bradford u. Sendungsnummer usw. mitteilen. Als ich diese wollte, wurde mir mitgeteilt, das dürfe nur an Bradford rausgegeben werden und nun auf einmal soll ich alles machen. Als ob ich sonst nichts zu tun hätte. Habe meine Adresse genannt und auf den Kontakt zu Bradford verwiesen, von denen DHL die anderen Angaben hat.

Hoffe, das war so richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Dann soll ich die Ware bezahlen, die ich nie erhalten habe?


Nein! Sie müssen nichts bezahlen. Die Ware wurde nicht zugestellt.
Ich würde jetzt noch einmal nachweislich und schriftlich beim Händler die Forderung bestreiten.
Das schützt Sie vor Schufaeinträgen und co.

Irgendwann in 1-2 Monaten kommen Inkassobriefe -> Dieses Papier dürfen Sie als kostenfreies Klopapier verwenden. Antworten müssen Sie darauf nicht.

Nach 3-4 Monaten trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid zur besten Urlaubszeit ein -> Diesem unbedingt widersprechen und ans Mahngericht zurückschicken.

Dann kommt eine Aufforderung, den Widerspruch zurückzuziehen -> Dieses Schreiben verwendet man wieder als Klopapier.

Wenn eine Klagebegründung vom Gericht eintrudelt (unwahrscheinlich), dann ab zum Anwalt. Der Händler muss die Richtigkeit der Unterschrift nachweisen - nicht anders herum.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Wirklich nochmals den Sachverhalt klarstellen bei Bradford?

DHL hat die Firma aufgefordert, eine Sendungsverfolgung in die Wege zu leiten. Haben sie auch gemacht. Ich durfte nicht, da dies Sache des Absenders sei. Ok, Verfolgung läuft, Polizei hat die Anzeige mit Beweis meiner Unterschrift.

Heute Mail von DHL ich solle die Sendungsverfolgung beantragen, es sei Sache des Empfängers. Ich schrieb, dass diese schon der Absender in die Wege geleitet hat und sie baten um den Beweis, also die original Unterschrift. Diese möchte ich nicht hergeben, damit nicht noch einmal etwas ähnliches passiert. Und nun?

Nachtrag: Meine Mail konnte nicht zugestellt werden, da angeblich das Mail DHL Postfach voll ist.

Muss ich die Verfolgung mit meiner Unterschrift vom Ausweis in die Wege leiten? Das bringt doch nichts. Dann kommt nur wieder heraus, dass die Ware bei mir angekommen ist. Und alles geht von vorne los.

Kann DHL nicht den Zusteller befragen und fertig?



-- Editiert von Nora2030 am 29.04.2019 13:53

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wirklich nochmals den Sachverhalt klarstellen bei Bradford?


Nein, Sie schreiben ein Einschreiben oder E-Mail (falls Sie eine Eingangsbestätigung erhalten) -> "ich widerspreche der Forderung, da die Ware nicht zugestellt wurde. Ich mache von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Ich untersage die Einmeldung der Forderung in eine Auskunftei."

Tip: Es geht jetzt nicht mehr darum, dass Sie den Versender überzeugen - es geht nur darum, dass Sie jetzt so handeln, dass Sie - falls es vor Gericht geht - den Fall gewinnen.


Zitat:
DHL hat die Firma aufgefordert, eine Sendungsverfolgung in die Wege zu leiten. Haben sie auch gemacht. Ich durfte nicht, da dies Sache des Absenders sei.


Das hat alles seine Richtigkeit. Sendungsverfolgung kann nur der Auftraggeber/Versender in Auftrag geben.

Zitat:
Ok, Verfolgung läuft, Polizei hat die Anzeige mit Beweis meiner Unterschrift.


Die Anzeige macht Ihre Sicht der Dinge glaubwürdiger.

Zitat:
Heute Mail von DHL ich solle die Sendungsverfolgung beantragen, es sei Sache des Empfängers.


Haben Sie eine Vollmacht/Abtretung vom Versender erhalten, dass sie die Sendungsverfolgung in die Wege leiten können?

Zitat:
Ich schrieb, dass diese schon der Absender in die Wege geleitet hat und sie baten um den Beweis, also die original Unterschrift. Diese möchte ich nicht hergeben, damit nicht noch einmal etwas ähnliches passiert. Und nun?

Nachtrag: Meine Mail konnte nicht zugestellt werden, da angeblich das Mail DHL Postfach voll ist.


Sie machen keinen Fehler, wenn Sie jetzt nicht reagieren.

Zitat:
Muss ich die Verfolgung mit meiner Unterschrift vom Ausweis in die Wege leiten? Das bringt doch nichts. Dann kommt nur wieder heraus, dass die Ware bei mir angekommen ist. Und alles geht von vorne los.


Sie müssen jetzt gar nichts mehr machen (ausser die E-Mail/Einschreiben von oben abschicken).

Zitat:
Kann DHL nicht den Zusteller befragen und fertig?


Das kann Ihnen egal sein.
Schlussendlich muss der Versender den Zugang der Ware bei Ihnen nachweisen - und nicht andersherum.

Tip:
Gerichtliche Mahnbescheid kommt zur besten Urlaubszeit im Sommer - deshalb Briefkasten niemals länger als 2 Wochen aus den Augen verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe den Auftrag auch bei DHL abgegeben. War wohl ein Fehler.

Vor Gericht? Wirklich, ich war sicher, dass mir nichts passieren kann. Aber ich werde von beiden Seiten fast täglich belästigt.

Wenn ich genug Geld hätte, würde ich das Geld bezahlen, meine Nerven sind nicht die besten (bin wegen Depressionen in Behandlung) aber ich habe es nicht. Dann soll die Firma mir die Puppe zusenden, dann bezahle ich auch.

So ein Chaos.

1. Puppe, alles gut.
2. Puppe bestellt, sofort bezahlt
3. Puppe storniert
4. Bestätigung der Stornierung erhalten (Mail leider nicht mehr vorhanden)
5. Geld von Bradford für die Puppe zurück erhalten: Grund: Überbezahlung.
6. Daraufhin Mail wegen der bestätigten Stornierung gelöscht.
7. Danach sollte ich die Puppe erhalten haben, Unterschrift von mir (die gefälschte) angeblich vorhanden.

So muss Bradford doch keinen Beweis mehr liefern. Sie haben meine Unterschrift, so sehen die das.

Sorry, ich habe versucht, stark zu sein, aber so langsam breche ich ein.

Gerechtigkeit? Scheint es nicht zu geben. Ich möchte nicht vor Gericht, ich habe nichts falsch gemacht und der Zusteller oder wer auch immer hat die Puppe oder erhält bei einem Weiterverkauf Geld.

Und ich werde seit Monaten belästigt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Habe den Auftrag auch bei DHL abgegeben. War wohl ein Fehler.


Nein! Warum! Sie sind nicht berechtigt, den Antrag zu stellen. Das müssen Sie aber gar nicht.

Zitat:
Vor Gericht? Wirklich, ich war sicher, dass mir nichts passieren kann.


Naja! Das Kreuz bei Widerspruch auf dem gerichtlichen Mahnbescheid machen -> das schaffen auch Sie. Dazu benötigt man keine großen Nerven.

Zitat:
Aber ich werde von beiden Seiten fast täglich belästigt.


Briefe vom Händler (Inkasso) können Sie als kostenloses Klopapier nutzen. Eine gewisse Nützlichkeit haben die Briefe dann schon.

Zitat:
Wenn ich genug Geld hätte, würde ich das Geld bezahlen, meine Nerven sind nicht die besten (bin wegen Depressionen in Behandlung) aber ich habe es nicht.


Bitte nicht zahlen!
Bei einem Inkassounternehmen arbeiten auch Psychologen. Die versuchen Sie als vermeintliche Schuldnerin mürbe zu machen, damit Sie genau das machen - Zahlen, weil Sie Ruhe haben wollen.

Wenn Sie meinen Tip mit dem kostenfreien Klopapier Ernst nehmen, kann Ihnen der Inhalt dieser Schreiben egal sein.


Zitat:
Dann soll die Firma mir die Puppe zusenden, dann bezahle ich auch.


Aber es keine Puppe zugestellt wurden.


Zitat:
1. Puppe, alles gut.
2. Puppe bestellt, sofort bezahlt
3. Puppe storniert
4. Bestätigung der Stornierung erhalten (Mail leider nicht mehr vorhanden)
5. Geld von Bradford für die Puppe zurück erhalten: Grund: Überbezahlung.
6. Daraufhin Mail wegen der bestätigten Stornierung gelöscht.
7. Danach sollte ich die Puppe erhalten haben, Unterschrift von mir (die gefälschte) angeblich vorhanden.


Alles egal -> die Puppe wurde Ihnen nicht zugestellt. Das reicht, um nicht zahlen zu müssen.

Zitat:
So muss Bradford doch keinen Beweis mehr liefern. Sie haben meine Unterschrift, so sehen die das.


Es ist völlig egal, wie Bradford oder ein Inkassounternehmen das sehen.
Es ist nur wichtig, was ein Gericht denkt. Da haben Sie gute Chancen.

Zitat:
Sorry, ich habe versucht, stark zu sein, aber so langsam breche ich ein.


Ärger ignorieren - sich über kostenfreies Klopapier freuen!

Zitat:
Gerechtigkeit? Scheint es nicht zu geben.


Doch gibt es. Das Recht ist auf Ihrer Seite.

Zitat:
Ich möchte nicht vor Gericht, ich habe nichts falsch gemacht


Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren müssen Sie nicht vor Gericht. Sie müssen einfach nur dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und and das Mahngericht zurücksenden.

Zitat:
und der Zusteller oder wer auch immer hat die Puppe oder erhält bei einem Weiterverkauf Geld.


Nicht Ihr Problem!

Zitat:
Und ich werde seit Monaten belästigt.


Inwieweit? Werden Sie angerufen von denen?

-- Editiert von vundaal76 am 30.04.2019 15:25

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, jetzt bin ich ruhiger.

Die Puppe hatte ich ja schon bezahlt und ich bekam das Geld von Bradford nach der Stornierung wieder zurück. Weshalb diese dann die Puppe danach dennoch versendet haben, weiß ich nicht.

Bradford ist nicht ein Inkassounternehmen, sondern die Firma, bei der ich bestellt habe. Geht jetzt alles mit dieser Firma und DHL parallel.

Es geht noch nicht um Inkasso und auch nicht um einen Mahnbescheid. Bis jetzt jedenfalls noch nicht. Deshalb wollte ich die Sache auch geklärt haben, bevor es mit Inkasso weitergeht. Seit Februar geht es nun schon hin und her.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Vor zwei Wochen habe ich bei Bradford angefragt, ob die Sache nun erledigt wäre. Leider kam keine Antwort. Telefonisch möchte ich das nicht erfragen, da ich dann keinen Beweis habe. Möchte das schriftlich wissen. Was nun?

Die DHL Zusteller betreiben nun auch Kindergarten. Wenn ich DHL sehe, wie sie vor unserem Grundstück halten, renne ich nach unten. Aber immer dasselbe. Seit die Studentin weiß, dass die Polizei invollviert ist, steckt sie nur die Karte ein, so kann ich jede Woche oder gar mehrmals in der Woche zur Post gehen. Ihr Kollege, der gedroht hat, bei ihm hätte ich mir das mehrfach überlegt, macht das gleiche Spiel. DHL habe ich damals informiert über den Sachverhalt. Sie schrieben auch zurück, dass sie sich darum kümmern werden. Kann ich verlangen, dass andere Zusteller eingesetzt werden oder sonst etwas?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Nora2030):
Kann DHL nicht den Zusteller befragen und fertig?
Und der sagt was? Möchtest du mal nur einen einzigen Tag einen Zusteller von DHL begleiten, um eine Ahnung von deren Job zu bekommen?
Zitat (von Nora2030):
Kann ich verlangen, dass andere Zusteller eingesetzt werden oder sonst etwas?
Warum das denn? Aber bekanntlich----- kann man alles verlangen.

Du hast noch nicht bezahlt, weil du keine Ware erhalten hast. Was hast du denn verloren?
Gehts dir auch ums Prinzip? Hast du auch nichts anderes zu tun? Machst du dich nicht selbst etwas verrückt?

Du hast diese Sache das erste Mal am 11.4. gebracht, das ist also grad gute 2 Monate her.
Das Problem von Februar ist längst erledigt.

Und um Schadensersatz ging es nicht, geht es nicht und wird es nicht gehen.

-- Editiert von Anami am 15.06.2019 16:13

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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