Untreue nach 15 Jahren entdeckt - Schadensersatz?

6. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Untreue nach 15 Jahren entdeckt - Schadensersatz?

Nehmen wir an ein Gesellschafter entdeckt erst nach 15 Jahren, die Untreue eines Prokuristen. Nehmen wir einmal an, er hätte damals einen teureren Lieferanten, gegen Schmiergeld den Vorzug gegeben. Strafrechtlich ist die Untreue verjährt, aber wie sieht es zivilrechtlich aus. Kann das Unternehmen nach 15 Jahren noch Schadensersatz vom Prokuristen fordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich meine aus § 199 BGB "3 Jahre nach Erlangen der Kenntnis" für diesen Fall abzuleiten.
Doch was heißt hier "Erlangen der Kenntnis"? Für mich klingt das unrealistisch, dass 15 Jahre lang keiner bemerkt haben will, dass es einen Lieferanten gibt, den keiner unterbieten kann. Somit haben wir imho "fahrlässige Unkenntnis", man hat es unetrlassen sich eine bessere Kenntnis zu erlangen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)


3 Jahre ist die normale Verjährungsfrist, sie beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem man "Kenntnis erlangte" oder "hätte erlangen müssen".

Es ist aber müßig das zu diskutieren, denn man muss § 199 BGB nur zu Ende lesen. Denn da heißt es in Absatz 4:
Andere Ansprüche als die nach den Absätzen 2 bis 3a verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.

D.h. 10 Jahre nach dem Vorfall ist der Drops gelutscht, egal wie das mit der "Kenntnis" ist oder war.

Daran ändert auch nichts, dass vor 15 Jahren noch längere Fristen galten. Nach den Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts dürfte spätestens am 31.12.2012 alles verjährt gewesen sein.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Was DrDrMandell damit vermutlich sagen will:

Verjährungsbeginn ist nicht unbedingt der Vertragsschluss des Prokuristen mit dem teuren Lieferanten, sondern der Zeitpunkt, wo der teure Lieferant seine Rechnung von der Gesellschaft hat bezahlen lassen.

WENN das Fehlverhalten des Prokuristen dazu geführt hat, dass der Lieferant über einen längeren Zeitraum geliefert hat, so dass die letzte Rechnung des teuren Lieferanten weniger als 10 Jahre her ist UND die Mauschelei erst nach dem 31.12.2009 entdeckt wurde, DANN ist EVENTUELL doch noch nicht alles verjährt.

Dem stimme ich zu.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 07.10.2013 11:32

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