Unwetterschaden

10. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anda82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwetterschaden

Hallo,
folgendes ist eben passiert: bei uns wütet ein ganz schön heftiger Sturm. Wir haben auf dem Balkon einen runden Plastiktisch/ Gartentisch stehen und dieser wurde vom Wind, aus unserem Balkon (01.OG), direkt auf meinem Vater seinem Auto geweht. Das Auto hat nun drei unschöne Dellen und der Lack ist an einer Stelle abgeplatzt. Wir haben nur eine Haftpflichtversicherung. Kann ich darüber etwas erwirken? Es tut mir so leid für meinen Vater und möchte nicht dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Vielen Dank schonmal für die Antworten

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anda82):
Kann ich darüber etwas erwirken?



Als erstes mal in die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen schauen, was genau dort versichert ist.
Nicht ausgeschlossen, das die Versicherung greift.



Welche Sicherungsmaßnahmen hat man denn bezüglich solcher Ereignisse getroffen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anda82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider keine...

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anda82):
Wir haben nur eine Haftpflichtversicherung. Kann ich darüber etwas erwirken? Es tut mir so leid für meinen Vater und möchte nicht dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Vielen Dank schonmal für die Antworten


Aber selbst wenn von der Privathaftpflicht nichts rüberkommt, hat denn Väterchen eine Kasko, die das bezahlt?

Auch seid erst mal dankbar dafür, daß niemand Drittes bzw. Fremdes zu Schaden kam.

Somit kann das in der Familie gehändelt werden. Im Extremfall bezahlt die Familie das. Dann bleibt Väterchen auch nicht auf den Kosten sitzen.

-- Editiert von Spejbl am 10.03.2019 22:32

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Leben Sie mit Ihrem Vater in häuslicher Gemeinschaft? Dann zahlt die Haftpflicht nicht. "Innerfamiliäre" Schäden sind nicht abgedeckt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Aber selbst wenn von der Privathaftpflicht nichts rüberkommt, hat denn Väterchen eine Kasko, die das bezahlt?


Zur Vollständigkeit sei ergänzt, dass eine Teilkasko erst ab vorliegender Windstärke Bft. 8 zahlt. Ein Plastiktisch kann mitunter schon wesentlich früher fliegen gehen.

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