Unzurechnungsfähig? Rückspiegel abgetretten bei 2,4 Promille (Filmriss)

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Celestine82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unzurechnungsfähig? Rückspiegel abgetretten bei 2,4 Promille (Filmriss)

Hab da mal eine dringende Frage war am Weihnachtsabend mit ein paar Freunden in einer Kneipe und hab dort ordentlich getankt. Kann mich eigentlich ab 02:00 Uhr an so gut wie nichts mehr erinnern nur stückchen weise. Auf dem Rückweg hab ich wie mir mein Bruder gesagt hat dann wohl einen Rückspiegel abgetretten wovon ich auch nichts mehr weiß. Ein Nachbar aus der Strasse stand grade drausen und hat mich gesehen und dann wohl die Polizei gerufen. Die mich und meinen Bruder dann ein paar Strassen später auf gegriffen haben. Davon weiß ich nur noch das ich ziemlich unfreundlich zu den Beamten war. Mein Bruder hat mir dann erzählt das sie bei uns einen Alkohol Test gemacht haben wo bei mir 2,4 Promille raus kamen. Sonst ist bis dahin nichts passiert weder gegen überstellung noch mussten wir mit auf die Wache. Jetzt hab ich eine Vorladung bekommen und weiß nicht was ich da machen soll. Kann mich wie beschrieben an die Tat und den Nachhause weg überhaupt nicht errinnern. Weiß nur das wir von der Polizei angehalten wurden. Als die weg waren hab ich dann meinen Bruder gefragt ob wir das wirklich waren und er hat ja gesagt.
Bin ich da jetzt unzurechnungsfähig oder muss ich den Schaden in jedem Fall bezahlen? Ab wann gilt man den als unzurechnungsfähig?
Danke schon mal im voraus.

Wer den Schaden hat...?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Den Schaden mußt du selbstverständlich bezahlen!

Die Frage bzgl Schuldfähigkeit stellt sich nur auf der strafrechtlichen Seite, wenn eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ergangen ist. Aber selbst da helfen dir die 2,4 % nicht weiter. Die Schuldunfähigkeit wird zwar von den Gerichten unterschiedlich geregelt, aber 2,4 reicht da definitiv nicht aus.

Außerdem könnte auch der Straftatbestand des § 323a wegen Vollrausch hinzukommen, falls du wirklich schuldunfähig wärst, aber dem ist nicht so.

In Betracht käme eventuell eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, aber das würde allenfalls die Strafe etwas mildern, dich aber auch nicht vor zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen bewahren.

Bzgl Schadensersatz spielt das aber keine Rolle.

-----------------
"justice"

-- Editiert von justice005 am 06.01.2006 14:46:21

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wer soll denn sonst den Schaden zahlen wenn nicht Sie?

Immerhin haben Sie den Sachschaden verursacht und gut das Sie erwischt wurden.


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#3
 Von 
Celestine82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade das ich nicht dein Auto erwischt habe! Habe selbst ein Auto du Clown und bin von sowas überhaupt nicht begeistert! Wie schon geschrieben ich kann mich an nichts erinnern! Zahlen tu ich den Schaden sowieso mir geht´s nur um das Strafverfahren das ich dadurch jetzt am Arsch habe.

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#4
 Von 
Rontha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mal langsam mit Beleidigungen wie "du Clown". Wenn ich so etwas lese wird mir auch nicht besser. Ich selbst durfte bereits in 2 jahren ca 500€ für neue Spiegel ausgeben, nur weil Leute ihren Alkoholkonsum nicht im Griff hatten. Von der eingeschlagenen Frontscheibe vor 2 Monaten nicht zu sprechen.Leider hatte ich nur im letzten Falle das Glück, dass die Täter erwischt wurden.
Ich kann Ihnen nur wünschen, dass der Geschädigte PKW Besitzer human mit Ihnen umgeht. Ich für mich kenne keine Gnade mehr mit deratigen Randalierern.
Selbstverständlich müssen sie den Schaden plus der Auslagen des Geschädigten zahlen.
Bezüglich der Strafverfolgung kann ich mir vorstellen, sofern dies Ihr erstes Vergehen war, dass dies noch recht mild ausgehen kann. Ich wünsche mir für Sie, dass dies eine ergreifende Erfahrung für ihr weiteres Leben wird und sie lernen mit Werten "vor allem fremden" umzugehen.

Beste Grüsse

Ronntha

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

HALLO Spacke.

War ja beim ersten Beitrag klar das Du ein Vollproll bist, wie dämlich kann man sein einen Autospiegel abzutreten. ( das heisst nicht tretten).

Mit Drohungen wär ich vorsichtig,so anonym, wie Du Vollspacke denkst, ist das Internet nicht.

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#6
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

quote:
Bin ich da jetzt unzurechnungsfähig

was da letztendlich rauskommt hängt vom Richter ab, aufrechter Gang plus Spiegel abtreten trotz 2.4 0/00 könnte sich aber eher als kontraproduktiv erweisen!

quote:
oder muss ich den Schaden in jedem Fall bezahlen?


Schadensersatz hat nichts mit Strafrecht zu tun. Was du an Schaden verursacht hast hat nichts mit deiner Alkoholisierung zu schaffen. Zu den Kosten der Reparatur kommen wohl noch alle anderen Unkosten des Fahrzeugbesitzers (Rechtsanwalt, etc...). Ob 1.0, 2.0 oder 4.0 Promille tut nichts zur Sache.

Tom

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#7
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Fazit: Zahlen müssen Sie auf jeden Fall.

@ lilicat:
Auch wenn es die §§ 193 und 199 StGB gibt, muss man diese nicht immer voll ausschöpfen. Die Fähigkeit mancher Personen, mit Kritik sachlich umzugehen, verhält sich oft umgekehr proportional zu ihrem Geltungsbedürfnis.

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@doncarlo:

Im Sommer haben Spacken unsere Heckscheibe eingetreten,war halt warm und die waren betrunken.

Wurden leider leider nicht erwischt.

Ich persönlich würde so eine
Aktion,ohnehin erstmal ohne die überlastenden Ordnungshüter klären.


Das mangelnde Bewusstsein, Schaden den man verzapft hat,auch tragen zu müssen, ist beängstigend.

Die Freizeitgestaltung an sich: soo arm und unzivilisiert, da sind Affen auf jeden Fall weiter in der Entwicklung.

Man kann HIER schon austeilen,dazu sollte man allerdings ein klein wenig Grips haben.





-- Editiert von lilicat am 11.01.2006 21:12:15

-- Editiert von lilicat am 11.01.2006 21:14:41

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#9
 Von 
Celestine82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hier der Spacke ist sieht man ja! Wenn du Clown als Beleidigung siehst tust du mir schon leid und wo die Drohung gewesen sein soll ist mir auch noch nicht auf gefallen.
Ich geb mich jetzt nicht auf dein armes Niveau herab. Von wegen Grips und so das ich nicht lache.

Auf jeden fall muss ich 300 Euro zahlen. Hab wie ich jetzt erfahren habe nicht den Rückspiegel abgetreten sondern in die Tür. Noch dazu war es ein bekannter von meinem Vater der die Anzeige zurück zieht. Nur falls es jemanden interessiert.

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#10
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@celestine: Deine Tat spricht ganz ohne Worte für Dein Niveau, da Du anscheindend weiblich bist,noch schlimmer.

Die Tür hast Du sicher abgetreten,aufgrund Deines Übergewichtes.

@mam: komm nerv nicht. das bringt mit mir doch nix.

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#12
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nen bekannter hatte 1,6 Promille und hat zwei spiegel beschädigt - die bschädigungen waren allerdings nicht stark. er hat sich kooperativ gezeigt, gestanden, dass es auch vorsatz war, den schaden bezahlt und sich entschuldigt.

strafrechtlich wurde gegen zahlung von 150,- eur eingestellt.

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#14
 Von 
guest123-343
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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