Vandalismusschaden am Mietwagen-Parkplatz

13. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)
Vandalismusschaden am Mietwagen-Parkplatz

Hallo,
Mitte November 2012 hatte ich einen Mietwagen bei Enterprise für ein Wochenende genommen.
Wie ausgemacht, stellte ich das Fahrzeug am Sonntagabend am Enterpriseparkplatz unbeschadet ab. Am nächste Tag schockierte mich der Filialleiter mit der Nachricht, dass das Auto zerkratz sei. Einige Tage darauf konnte ich den Wagen besichtigen und einige Fotos erstellen.
Folgender Unfallbericht wurde paar Tage nach Fahrzeug-Rückgabe bei Enterprise erstellt:
„DER KUNDE HAT EINE SB VON 2.000, 250 WURDEN EINBEHALTEN, PRIVATKUNDE. BEIM EINCHECKEN DES AUTOS WURDEN EIN VANDALISMUSSCHADEN FESTGESTELLT. ÜBER DIE KOMPLETTE HINTERE FAHRERTÜR BIS ZUR KOFFERRAUMÖFFNUNG WURDE DAS AUTO ZERKRATZ. DER KUNDE HAT DIES BEGUTACHTET. DER SCHADEN IST ERST PASSIERT, NACH DEM DER KUNDE DAS AUTO AM SONNTAG ABGESTELLT UND DEN SCHLÜSSEL IN DIE DROPBOX GEWORFEN HAT. DIE 250 EURO KAUTION WURDEN EINBEHALTEN. JE NACH HÖHE DES SCHADENS WÄRE EINE RATENZAHLUNG VORTEILHAFT.
BESCHÄDIGUNGEN AM ENTERPRISE AUTO: VANDALISMUSSCHADEN/KRATZER"

(etwas missverständliche Formulierung oben: „komplette hintere Fahrertür", das war die hintere Tür auf der Fahrerseite)

Einige Wochen später bekam ich Post von Enterprise mit einer absurden Reparaturaufstellung (ca. 1600 €):
Ein Vorschaden am vorderen Kotflügel (ebenfalls Vandalismuskratzer), der vor Mietbeginn mir gezeigt und in den Mietvertrag eingetragen wurde, ist auf der Kostenaufstellung aufgelistet. Ich habe bis heute es nicht geschafft Enterprise davon zu überzeugen, dass der Kotflügel-Kratzer schon vorher passiert ist, trotz der Erwähnung des Mietvertrages. Desweiteren taucht nun die Fahrertür in der Reparatur-Kalkulation auf. Einen Schaden der Fahrertür hat es nicht gegeben, ist auch auf keinem Foto vorhanden, und kommt auch nicht im Unfallbericht vor. Im Gegenteil, es gibt sogar ein vollständiges Bild der intakten vorderen Tür.

Mehrfache Telefonate und einige Briefwechsel mit der Schadensabteilung, mit dem Anliegen, die fehlerhafte Rechnungsaufstellung zu Bereinigen, sind an/wegen der regionalen Schadens-Leiterin gescheitert – erkennt wohl die eigenen Dokumente nicht an (Mietvertrag, Unfallbericht) oder sieht sie gar nicht ein.
Die Forderung wurde erst an ein Inkasso-Büro übergeben, etwas später bekam ich dann eine Mahnung vom Anwalt (beauftragt von Enterprise) mit der Aussage, dass der Wagen mir schadenfrei übergeben wurde und der Forderung der Komplettsumme + Anwaltsgebühren) = ca. 1600€.

Währenddessen nutzte ich die Möglichkeit einen in der Nähe ansässigen Verkehrsrecht-Anwalt zu kontaktieren und bei einem Kurzgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ein Vandalismusschaden, der auf dem Vermieterparkplatz entstanden ist, nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt.
Ähnlich dazu auch das AG Leipzig:
114 C 7253/09
„Ein Mietwagenunternehmen ist für Schäden am Mietfahrzeug grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig. Gelingt der Beweis, dass das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wurde, wird vermutet, dass die Beschädigung während der Mietzeit eingetreten ist. Dann hat in der Regel der Mieter die Schäden zu verantworten und zu ersetzen. Kann der Mieter jedoch beweisen, dass er das Fahrzeug unbeschädigt auf dem frei zugänglichen Parkplatz des Vermieters abgestellt hat, gilt diese Vermutung nicht. In diesem Fall muss der Mieter keinen Schadensersatz leisten."
Die Bestätigung, dass der Schaden entstanden ist, nachdem ich den Schlüssel in die DropBox eingeworfen habe, geht aus dem Unfallbericht hervor.
Ursprünglich wollte ich mich bei der Verbraucher-Zentrale beraten lassen, doch leider ist es nicht möglich einen Termin in absehbarer Zeit zu bekommen,
wie sollte ich vorgehen um möglichst die Kaution zurückerstattet zu bekommen?

Notfall? Mehr lesen!



22 Antworten
#1
 Von 
BuffySlayer
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
DER SCHADEN IST ERST PASSIERT, NACH DEM DER KUNDE DAS AUTO AM SONNTAG ABGESTELLT UND DEN SCHLÜSSEL IN DIE DROPBOX GEWORFEN HAT.


Toll für dich, damit hat die Gegenseite dies zugestanden. Einen Ersatzanspruch, nachdem (!) das Auto zurück in den Machtbereich des Vermieters geraten ist, sehe ich nicht.

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#2
 Von 
sonyman
Status: Frischling (41 Beiträge, 27x hilfreich)

Sehe ich genauso, würde einen Rechtsanwalt beauftragen.
Ich gehe mal aus , das Enterprise denn schaden selber tragen muss.

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#3
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich danke euch für die Beurteilung dieser verfahrenen Geschichte. Angesichts eurer Einschätzung, werde ich erst mal ein Schreiben an die Schadens-Abteilung verfassen. Mit einer Abschrift des Unfallberichts, Verweis auf das AG Leipzig-Urteil und dem Aufruf eine Rückzahlung der Kaution in die Wege zu leiten. Wenn dort auf mein Anliegen keine Rücksicht genommen wird, versuche ich es noch in Papierform an Enterprise Autovermietung in Eschborn, alternativ noch eine Email auf der Webseite im Kontaktformular. Damit sind alle geeignete Ansprechpartner/Kontaktadressen ausgeschöpft. In der Hoffnung, dass die Kosten einer Beauftragung eines Anwalts, die Kaution nicht überschreitet, würde ich letztendlich auf eine anwaltliche Unterstützung zurückgreifen.

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#4
 Von 
BuffySlayer
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
In der Hoffnung, dass die Kosten einer Beauftragung eines Anwalts, die Kaution nicht überschreitet, würde ich letztendlich auf eine anwaltliche Unterstützung zurückgreifen.


Wenn die Gegenseite beweisbar (Einschreiben/Rückschein) mit angemessener Fristsetzung (14 Tage zum dd.mm.yyyy) in Verzug gesetzt wurde, ist sie für deine Rechtsverfolgungskosten erstattungspflichtig.
Von daher könntest du den Anwalt auch dann beauftragen, wenn er 10.000 EUR kostet und die Kaution 1 Cent beträgt, du würdest in jedem Fall 1 Cent Plus machen.

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#5
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)

Auf eine Kontaktanfrage über das Webseitenformular hat die Schadensabteilung doch noch einmal reagiert, indem sie über einen Anwalt nun 1300€ (angeblich entstandene Kosten bei Enterprise) verlangen. Ferner argumentiert der Anwalt, dass der Schadensbericht lediglich feststellt, was ich vor Ort dem Filialleiter mitgeteilt habe. Aus diesem Grund sieht der Anwalt die Haftung des Schadens bei mir.

Ich gedenke diesen verfassten Brief +Fotos vom Mietvertrag, intakter Vordertür an die Enterprise-Anwälte zu schreiben. Findet ihr die Formulierungen ok?


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Einschätzung, dass ich für den Schaden aufzukommen habe, teile ich nicht.
Aus folgenden Begründungen werde dieser Fall vor Gericht wohl zu meinen Gunsten entschieden werden.

- Ein, bei der Abgabe anwesender Zeuge kann bestätigen, dass das Fahrzeug schadenfrei abgestellt worden ist.

- Der Fahrzeugunfallbericht ist als Tatsachenschilderung formuliert.

- Die Weigerung der Enterprise, eine realistische Schadenskalkulation zu erstellen, lässt meines Erachtens nach auf Betrugsabsichten schließen. Die Kalkulation ist mindestens um die Hälfte zu hoch. Tatsächliche Schäden sind im Unfallbericht und in angefügten Fotos dokumentiert.

- Wiederkehrender Vandalismus auf diesem Parkplatz ist der Enterprise schon vorher bekannt gewesen (Vorschaden).


Diese Umstände, plus Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen, haben mich dazu veranlasst, bisher keinen Rechtsanwalt in dieser Sache einzuschalten. Deshalb würde ich als allerletzes Entgegenkommen eine Einstellung des Falles, mit dem Verzicht auf gegenseitige Forderungen, akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen




-- Editiert redpack am 18.04.2013 14:18

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#6
 Von 
BuffySlayer
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ferner argumentiert der Anwalt, dass der Schadensbericht lediglich feststellt, was ich vor Ort dem Filialleiter mitgeteilt habe.


Unerheblich; ohne Rückgabeprotokoll (das es bei dir elementarerweise nicht gibt) kann der Vermieter nicht einmal nachweisen, daß der Schaden entstanden ist, als sich das Kfz noch in deinem Machtbereich (vor Schlüsselrückgabe) befand.

Er wird also in jedem Fall beweisfällig bleiben, selbst wenn man den o.a. Bericht nicht als Zugeständnis interpretiert und wenn der Mieter keine Zeugen hätte.


Ungewöhnlich, daß in so einem Fall ein Anwalt bemüht wird; zwar versuchen Vermietfirmen gerne, in so einem Fall den Schaden einzufordern, aber die Kosten für eine tatsächliche Betreibung scheuen sie in der Regel. Vielleicht hat dieser Vermieter "gute" Erfahrungen gemacht, daß Mieter in so einem Fall oft genug einknicken, daß es sich für ihn rentiert.

quote:
Die Weigerung der Enterprise, eine realistische Schadenskalkulation zu erstellen, lässt meines Erachtens nach auf Betrugsabsichten schließen.


Das würde ich weglassen. Es macht einen immer angreifbar, wenn man ins Blaue Straftatsvorwürfe erhebt. Lieber sachlich die Lage schildern (wie der Rest deines Beispielbriefes das tut) und ggfs. (wenn die Restkaution nicht zurückgezahlt und/oder Klage erhoben wird) zum Anwalt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Du willst Deine Kaution also nicht mehr wieder?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)

danke für eure hilfreiche Anregungen, habe das Schreiben dann so weggeschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Einschätzung, dass ich für den Schaden aufzukommen habe, teile ich nicht.
Aus folgenden Begründungen wird dieser Fall vor Gericht wohl zu meinen Gunsten entschieden werden.

- Ein, bei der Abgabe anwesender Zeuge kann bestätigen, dass das Fahrzeug schadenfrei abgestellt worden ist.

- Kein Rückgabeprotokoll, die Enterprise bleibt beweisfällig.

- Der Fahrzeugunfallbericht ist als Tatsachenschilderung formuliert.

- Verweigerung von Nachforschungen seitens Enterprise, trotzdem so gravierend falsche Forderungen zu stellen und beharrlich, sogar mit anwaltlicher Unterstützung, diese einfordern. Die Kalkulation ist über die Hälfte zu hoch. Tatsächliche Schäden sind im Unfallbericht und in angefügten Fotos dokumentiert.

- Womöglicher, wiederkehrender Vandalismus auf diesem Parkplatz sollte der Enterprise schon vorher bekannt gewesen sein (Vorschaden).

Diese Umstände, plus Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen, haben mich dazu veranlasst, bisher keinen Rechtsanwalt in dieser Sache einzuschalten. Dadurch blieb der Enterprise das Aufkommen für die Rechtsverfolgungskosten, im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Kaution, bisher erspart.
Die geforderte Summe von 1300€ kann ich keinesfalls akzeptieren. Es bleibt der Enterprise die Möglichkeit eine realistische Schadenskalkulation zu erstellen.
Ein zügiger Abschluss dieses Falles wäre für alle Beteiligten sicherlich vorteilhaft, was durch die Rückzahlung der Kaution, erfolgen würde.

Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert redpack am 19.04.2013 02:11

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#9
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8089x hilfreich)

quote:
Die geforderte Summe von 1300€ kann ich keinesfalls akzeptieren. Es bleibt der Enterprise die Möglichkeit eine realistische Schadenskalkulation zu erstellen.


Das liest sich jetzt wie ein Vergleichsangebot. Sie würden demnach eine geringere Summe akzeptieren und zahlen?

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#10
 Von 
JuBiPe
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Das liest sich jetzt wie ein Vergleichsangebot.


Der Brief ist eh nicht so toll formuliert ("*wohl* zu meinen Gunsten entschieden" klingt auch nicht nach 100%iger Sicherheit) - der TE meinte offenbar, selbst wenn er für den Schaden erstattungsfähig wäre, wäre der Schaden geringer als gefordert. Das kann man ja durchaus schreiben, war hier aber ungeschickt ausgedrückt.

Es fehlt auch die Fristsetzung zur Rückzahlung der Kaution - warum sollte man bei der Sach- und Rechtslage als "Bittsteller" auftreten? Ich hätte da knallhart gesagt "Rückzahlung bis xx.05.2013, andernfalls sofortige Klageeinreichung".

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#11
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, es stimmt wohl, dass die letzten zwei Sätze wie eine Wahlmöglichkeit formuliert sind.
Tatsächlich möchte ich erreichen, dass die Forderung der Gegenseite nach unten korrigiert wird, um im schlimmsten Fall, bei einem Vergleich vor Gericht, eine geringere Summe zahlen zu müssen.
Nebenbei müsste bei einer niedrigeren Forderung, die Überwindung den Fall aufzugeben, schwinden.
Andererseits hätt eine überhöhte Forderung (1300€) vor Gericht keine Chancen.

Vielleicht sollte ich wirklich einen Brief (Einschreiben/Rückschein), mit der Forderung inc. einer Fristsetzung zur Rückzahlung der Kaution, an die Enterprise schreiben.
Müsste in diesem Schreiben wohl erwähnen, dass bei Fristüberschreitung die Enterprise für meine Rechtsverfolgungskosten erstattungspflichtig ist.
Einen Anwalt bzw. Kosten muss ich ja noch nicht zwingend in Anspruch nehmen. Und es hat auch keine Konsequenzen, wenn ich auf deren Fristüberschreitung nicht sofort reagiere.

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#12
 Von 
BuffySlayer
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Tatsächlich möchte ich erreichen, dass die Forderung der Gegenseite nach unten korrigiert wird, um im schlimmsten Fall, bei einem Vergleich vor Gericht, eine geringere Summe zahlen zu müssen.


Im Gegenteil wäre es für dich besser, wenn du auf zu viel verklagt würdest. Dann wird die Gegenseite nämlich anteilig unterliegen und du müßtest nicht 100% der Kosten zahlen.

(Wie schon erwähnt sehe ich aber nicht, daß du hier auch nur einen Cent zahlen müßtest.)

quote:
Müsste in diesem Schreiben wohl erwähnen, dass bei Fristüberschreitung die Enterprise für meine Rechtsverfolgungskosten erstattungspflichtig ist.


Nein, das mußt du nicht. Erstens gibt es so eine Verpflichtung schon grundsätzlich nicht, zweitens hat die Gegenseite ja offenbar einen Anwalt, der kennt sich aus.

quote:
Und es hat auch keine Konsequenzen, wenn ich auf deren Fristüberschreitung nicht sofort reagiere.


Nein, bis zur Verjährung (31.12.2016) hast du Zeit.

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#13
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)


Tja, nach 6 Monaten Ruhe, habe ich am 24.10.2013 (vor 2 Tagen) plötzlich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld im Briefkasten, indem der Antragsteller Enterprise seinen Anspruch geltend macht:
1. Hauptforderung des Schadenerstzes aus KFZ-Mietvertrag in Höhe von 1417 €
2. Verfahrenskosten (Gerichtskosten u. Rechtsanwaltskosten) 92 €
3. Nebenforderungen:
4. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 156 €
5. Zinsen: 40 €

der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.

gesamt also 1707€

Am besten mache ich ein Kreuz bei „ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" und schicke ohne Begründung ans Amtsgericht zurück.
Wenn es dann zur Klageerhebung kommt, ist es wohl ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Sachverhalt
1. Schaden entstanden nach Schlüsseleinwurf auf dem Vermieter-Parkplatz
2. Vorschaden am Kotflügel und unbeschädigte Fahrertür unzulässigerweise auf der Kostenrechnung

darlegt. Sollte ja nicht so schwer sein den Widerspruch korrekt auszufüllen, aber ist das Vorgehen auch ratsam so?



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#14
 Von 
GROC
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 692x hilfreich)

Würde ich auch so machen. Es würde mich wirklich wundern, wenn die Vermietfirma hier Erfolg hätte. Die Sache ist zwar klar, aber ohne Anwalt sollte man das als Laie nicht machen.

Vielleicht ist der Mahnbescheid auch nur der letzte Einschüchterungsversuch und es kommt nie zur Klage.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für den Ratschlag, ich habe dem Mahnbescheid widersprochen, dennoch hat Enterprise nun Klage erhoben. Ich werde jetzt meinen Verkehrsrechtanwalt primär mit der Abweisung der Klage beauftragen und ggf. sekundär mit der überhöhten Kostenrechnung.

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#16
 Von 
TheCat
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 757x hilfreich)

Danke für's Feedback; bitte berichte doch hinterher auch, wie das ganze ausgegangen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)


nach langer Zeit wurde ein Termin für die Verhandlung vereinbart und es kam zu einem Vergleich.
Gleich zu Beginn der Verhandlung hat der gegnerische Anwalt sich beim Richter über die überhöhte Forderung lapidar entschuldigt und
zugestimmt die fehlerhaften Rechnungsposten aus der Forderung auszuschließen (ca. -50%).
Der Richter hat anschließend seine Sicht der Sache mit dem Verweis auf das Urteil BHG 8 ZR 28/04 begründet, worüber die Anwälte verblüfft waren.
Am Ende wurden die Kosten/Forderung mit 2/3 zu Enterprise und 33% (knapp 400€) zu meinen Lasten geteilt, dem habe ich zugestimmt um diese Geschichte endlich abzuschließen.
Angesicht dieser Erfahrungen kann ich nur davor warnen einen Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten zurück zu bringen, ganz egal was mit dem
Vermieter ausgemacht worden ist (Schlüsselkasten-Einwurf). Und Lockangebote wie von Enterprise (mit 2000€ Selbstbeteiligung) meiden und unprofessionell anmutenden
(im System nicht eingetragene Schäden) Mietwagenfirmen wie zum Beispiel Enterprise München Süd, aus dem Weg gehen.


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#18
 Von 
iceman123mitglied
Status: Praktikant (504 Beiträge, 344x hilfreich)


Hallo,

danke für deine Rückmeldung, redpack!

Was ich nicht ganz verstehe: du hattest doch einen Zeugen, der bestätigen konnte, dass du den Mietwagen unbeschädigt auf dem Parkplatz abgestellt hattest, fand dieser kein gehör?

Und welches Urteil meinst du? Unter dem oa konnte ich nichts finden.

Gruß
Ice


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#19
 Von 
NinaONina
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Gemeint ist wohl das Urteil:

http://openjur.de/u/180565.html

Dennoch verstehe ich nicht, wie man sich hier auch nur auf 1% vergleichen kann. Die Sach- und Rechtslage ist klar zugunsten des Kunden.

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#20
 Von 
iceman123mitglied
Status: Praktikant (504 Beiträge, 344x hilfreich)


Danke Nina

schmunzelt...., dieses hatte ich auch gefunden, da es aber dort um einen Wasserschaden in einer Mietswohnung ging, habe ich nicht weitergelesen.

Den Vergleich kann ich nach dem Sachverhalt ebenso nicht verstehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
redpack
Status: Frischling (9 Beiträge, 9x hilfreich)

hi nochmals,
Dass der Richter auf das Urteil mit dem Wasserschaden verwies, hat alle überrascht, ich glaube er sprach von "Wohnungsüberlassungs-haftung" oder so.

Dass ich einen Zeugen habe, wurde das in der Verhandlung nicht thematisiert, wohl weil:
In der Forderung wurde argumentiert, dass die Rücknahme des Fahrzeugs praktisch erst am nächsten Tag von einem Mitarbeiter erfolge,
und laut AGB ist eine Rückgabe ausserhalb der öffnungszeiten unzulässig und der Mieter haftet bis die KFZ-Übergabe erfolgt.
Den Vergleich habe ich nicht abgelehnt, da die Anwaltskosten für die Fortführung des Falls 400€ wohl überschritten hätten.

danke nochmals für die Hilfe und Ratschläge hier im Forum

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NinaONina
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Den Vergleich habe ich nicht abgelehnt, da die Anwaltskosten für die Fortführung des Falls 400€ wohl überschritten hätten.


Wenn du zu 100% gewinnst, zahlst du doch keinen Cent.

Durch den Vergleich erhöhen sich aber auch die Prozeßkosten, denn die Anwälte kassieren noch mal eine Vergleichsgebühr oben drauf.

quote:
laut AGB ist eine Rückgabe ausserhalb der öffnungszeiten unzulässig und der Mieter haftet bis die KFZ-Übergabe erfolgt


Einerseits nett, daß diese für die Rechtslage überhaupt nicht wichtige Information nach 1,5 Jahren dann auch mal kommt. :P

Andererseits bleibt die Frage, ob diese Klausel nicht den Mieter unangemessen benachteiligt, dann wäre sie unwirksam.
Schon die Pauschalisierung "bis die Übergabe erfolgt ist" sorgt IMO für eine Unwirksamkeit, denn dann würde der Mieter auch haften, wenn der Vermieter eine Übergabe erst nächstes Jahr durchführt und währenddessen Schäden eingetreten sind.



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