Hallo,
gegen mich wurde Anzeige durch eine Privatperson gestellt. Das Verfahren wurde nach §170 Abs. 2 StPO
eingstellt. Gleichzeitig habe ich die Rechnung meines Anwaltes in Höhe von knapp 700 € bekommen, die ich innerhalb einer Woche zahlen soll. Ohne diesen Anwalt wäre das Verfahren, meiner Überzeugung nach, nicht so "einfach" eingestellt worden, sodass ich mich auf ihn angewiesen sehe.
Wie nun auch sei... Wer oder was ersetzt mir die Anwaltskosten? Kann ich der Staatsanwaltschaft schreiben, um die Bitte, mir diesen Schaden zu ersetzen. Werden die dann den Anzeigeerstatter um Zahlung beten?
Vielen Dank.
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Verfahren nach Anzeige eingestellt, Schadensersatz
17. April 2013
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Frage vom 17. April 2013 | 23:41
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 36x hilfreich)
Verfahren nach Anzeige eingestellt, Schadensersatz
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 18. April 2013 | 00:00
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Das Problem kenne ich zu gut.
Auf den Kosten bleibst du sitzen.
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
#2
Antwort vom 18. April 2013 | 00:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
So ist es. Eine Kostenerstattung findet nur im Fall eines Freispruches statt (also wenn es eine Gerichtsverhandlung gibt, die dann mit einem Freispruch endet) - wer sich schon im Vorverfahren einen Anwalt nimmt, tut das auf eigenes Kostenrisiko.
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