Vergessen Tanken zu bezahlen. Müssen Anwaltskosten des Opfers mitbezahlt werden?

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
jsn73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Vergessen Tanken zu bezahlen. Müssen Anwaltskosten des Opfers mitbezahlt werden?

Angenommen Person X vergisst Ende Juli 2022 an einer Tankstelle das Tanken zu bezahlen (ca 18€) und bekommt Mitte August 2022 einen Brief vom Anwalt, der die Tankstelle vertritt, indem der nicht bezahlte Betrag gefordert wird zu bezahlen PLUS:
- Bearbeitungsgebühr von 10€
- Kosten für Halterfeststellung 4€
- Rechtsanwaltskosten von 77€

Person X hat von Person Y gehört, dass dieser auch mal das Tanken vergessen hat und einen Brief von der Polizei erhielt, in dem eine Anzeige wegen Tankbetrugs drin stand, woraufin Person Y zur Tankstelle gegangen und gleich den Betrag bezahlt hat und somit die Sache erledigt war. Person X fragt sich somit nun, warum er die hohen Anwaltskosten mitbezahlen soll, wenn es anscheinend auch anders geht? Zudem hat Person X nach dem Anwalt gegooglet und in Google-Rezensionen entdeckt, dass dieser Rechtsanwalt wohl dafür bekannt sei mit vergessenen Tankgeld-Zahlungen Geld zu machen.

MUSS Person X nun auch die ganzen anderen Kosten über den Tankbetrag hinaus mitbezahlen? Welche Mittel, Wege und Möglichkeiten hat Person X die neben dem Tankbetrag hinausgehenden Zahlungsforderungen zu umgehen?

-- Editiert von Moderator topic am 7. September 2022 13:44

-- Thema wurde verschoben am 7. September 2022 13:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Natürlich kannst Du die Rechnung des Anwalts verweigern.
Dieser wird die dann notfalls vor Gericht einklagen.
Natürlich kommt dann mit Sicherheit noch eine Anzeige wegen Tankbetrugs dazu.

Ich wäre an Deiner Stelle ganz kleinlaut, würde die "vergessene" Rechnung begleichen und die IMO sehr moderaten zusätzlich angefallenen Kosten ebenfalls umgehend bezahlen.
Und hoffen, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von jsn73):
MUSS Person X nun auch die ganzen anderen Kosten über den Tankbetrag hinaus mitbezahlen?


Das ist nicht wirklich eine strafrechtliche Frage.

Dass du grundsätzlich verpflichtet bist evt. (notwendige) Kosten des Gläubigers zu zahlen, davon gehe ich mal aus. Ob die geforderten Beträge der Höhe nach so in Ordnung sind, ist eine andere Frage.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat (von jsn73):
MUSS Person X nun auch die ganzen anderen Kosten über den Tankbetrag hinaus mitbezahlen? Welche Mittel, Wege und Möglichkeiten hat Person X die neben dem Tankbetrag hinausgehenden Zahlungsforderungen zu umgehen?


Ja. Es steht dem Tankstellenbetreiber frei, wie er an das Geld was ihm zusteht, kommt.

Zitat:
Person X hat von Person Y gehört, dass dieser auch mal das Tanken vergessen hat und einen Brief von der Polizei erhielt, in dem eine Anzeige wegen Tankbetrugs drin stand, woraufin Person Y zur Tankstelle gegangen und gleich den Betrag bezahlt hat und somit die Sache erledigt war.


Das ist aber nur die halbe Geschichte oder?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das ist aber nur die halbe Geschichte oder?


Eigentlich nicht unbedingt, denn da muss ich mich outen, vor gut 10 Jahren ist es mir auch mal passiert mit dem Bezahlen vergessen. Nach dem Brief von der Polizei habe ich die an der Tankstelle die offene Rechnung beglichen und zivilrechtlich war damit alles für mich erledigt.

Nach dem Vernehmungstermin bei der Polizei dann strafrechtlich ein paar Wochen später mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, weil mir geglaubt wurde, dass ich es nur vergessen habe.

-- Editiert von User am 7. September 2022 11:18

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Dirrly hat es auf den Punkt gebracht. Nur weil man im Nachhinein zahlt, ist die Sache nicht automatisch bereinigt.. Denn der Staatsanwalt kann gleichwohl weiter ermitteln. Die Sache muss also keinesfalls durch nachträgliche Zahlung erledigt sein, wie Jsn meint.

wirdwerden

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