Verjährung Schadensersatz

25. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)
Verjährung Schadensersatz

Mein Mann wurde vor 32 Jahren angefahren. Es handelte sich um einen offenen bruch, welcher durch einen behandlungsfehler in einer Knochenmarksvereiterung geendet hat. Damals war die Folge ein Jahr Krankenhausaufenthalt und jetzt wird irgendwann das Bein wieder Probleme machen. Da seine Eltern damals aus Glaubensgründen davon ausgingen,Morgen geht eh die Welt unter, haben sie weder an den betrunkenen Unfallfahrer noch an den Arzt irgendwelche Ansprüche gestellt. Nun frage ich mich heute, ob noch etwas zu machen ist.
Vielen Dank
Sybille

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, selbst die längste Verjährungsfrist von 30 Jahren ist bereits abgelaufen.

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke hatte ich mir so gedacht.
Gruß Sybille

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen