Nehmen wir an, jemand zündet eine Kirche an und bei diesem Brand entsteht ein beträchtlicher Sachschaden. Der Täter kann aber erst 12 Jahre nach der Tat durch einen Zufall ermittelt werden. Da schwere Brandstiftung laut StGB jedoch erst nach 20 Jahren verjährt, kann man ihn strafrechtlich noch zur Verantwortung ziehen.
Mich interessiert aber vielmehr die zivilrechtliche Seite: Muss der Täter in diesem Fall überhaupt noch Schadensersatz leisten? Laut §199 (3) BGB
scheint mir hier der Schadensersatzanspruch schon nach 10 Jahren verjährt zu sein. Oder täusche ich mich? Habe ich etwas übersehen?
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
17. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2010 | 19:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2010 | 12:10
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
quote:
Oder täusche ich mich? Habe ich etwas übersehen?
Nein.
-----------------
""
#2
Antwort vom 19. Mai 2010 | 13:43
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 210x hilfreich)
Meines Erachtens wurde die Ziff. 2 in § 199 Abs. 3 BGB
übersehen.
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#3
Antwort vom 19. Mai 2010 | 15:17
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
Wurde sie nicht, denn
quote:
Maßgeblich ist die früher endende Frist.
Wenn also gemäß Ziffer 1 nach 10 Jahren Verjährung eingetreten ist, ist irrelevant, ob nach Ziffer 2 die Verjährung erst später eintreten würde.
Ziffer 2 ist sowieso nur in den wenigen Sonderfällen interessant, in denen schadensauslösendes Ereignis und Schadenseintritt auseinanderfallen, dazu muß man schon ordentlich konstruieren (etwa die im Kopf steckengebliebene Pistolenkugel, die erst nach Jahren zu einer Erkrankung führt).
-- Editiert am 19.05.2010 15:19
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