Verjährung von Schadensersatzansprüchen

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
RomanSch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Nehmen wir an, jemand zündet eine Kirche an und bei diesem Brand entsteht ein beträchtlicher Sachschaden. Der Täter kann aber erst 12 Jahre nach der Tat durch einen Zufall ermittelt werden. Da schwere Brandstiftung laut StGB jedoch erst nach 20 Jahren verjährt, kann man ihn strafrechtlich noch zur Verantwortung ziehen.

Mich interessiert aber vielmehr die zivilrechtliche Seite: Muss der Täter in diesem Fall überhaupt noch Schadensersatz leisten? Laut §199 (3) BGB scheint mir hier der Schadensersatzanspruch schon nach 10 Jahren verjährt zu sein. Oder täusche ich mich? Habe ich etwas übersehen?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Oder täusche ich mich? Habe ich etwas übersehen?


Nein.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 210x hilfreich)

Meines Erachtens wurde die Ziff. 2 in § 199 Abs. 3 BGB übersehen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Wurde sie nicht, denn

quote:
Maßgeblich ist die früher endende Frist.


Wenn also gemäß Ziffer 1 nach 10 Jahren Verjährung eingetreten ist, ist irrelevant, ob nach Ziffer 2 die Verjährung erst später eintreten würde.

Ziffer 2 ist sowieso nur in den wenigen Sonderfällen interessant, in denen schadensauslösendes Ereignis und Schadenseintritt auseinanderfallen, dazu muß man schon ordentlich konstruieren (etwa die im Kopf steckengebliebene Pistolenkugel, die erst nach Jahren zu einer Erkrankung führt).

-- Editiert am 19.05.2010 15:19

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen