Motorradfahrer fährt laut Gutachten 30km/h zu schnell in der 60km/h Zone, als es zum Unfall kommt, da ihm die Vorfahrt genommen wird (beide Ampeln grün). Er bekommt von der gegnerischen Versicherung 60% Schuld zugesprochen.
Daraufhin erleidet er bleibende Schäden am kleinen Finger, zwei Operationen und 2 Wochen stationärer Krankenhausaufenthalt.
Zivilrechtlich sollen nun auch nur 40% gezahlt werden. Mein Professor, der auch Rechtsanwalt ist, schlug vor, ein Gutachten zu machen ob der Schaden an dem Finger auch bei den vorgegeben 60km/h so ausgefallen wäre, wenn ja, hat die gegnerische Versicherung mehr zu zahlen.
Mein jetziger Anwalt wiederspricht dem.
Wie ist die Sachlage nun?
-- Editier von fb465196-32 am 05.05.2017 22:23
-- Editier von fb465196-32 am 05.05.2017 22:24
Verkehrsdelikt (60% Schuld)
5. Mai 2017
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Frage vom 5. Mai 2017 | 22:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsdelikt (60% Schuld)
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2017 | 13:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Mein Professor, der auch Rechtsanwalt ist, schlug vor, ein Gutachten zu machen ob der Schaden an dem Finger auch bei den vorgegeben 60km/h so ausgefallen wäre, wenn ja, hat die gegnerische Versicherung mehr zu zahlen.
Und im Umkehrschluss (der wahrscheinliche Fall) müsste die Versicherung gar nichts zahlen, wenn die Verletzung bei 60km/h nicht eingetreten wäre?
So funktioniert das Schadenersatzrecht nicht.
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