Verkehrsunfall Kind wurde angefahren

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall Kind wurde angefahren

Hallo zusammen ich hoffe ihr könnt weiterhelfen..Kind wurde angefahren in 30 Zone.. der Autofahrer hatte auch nur nach eigenen Angaben 25-30 km/h drauf , was die Eltern auch glauben da das Kind keine schlimme große Verletzungen erlitten hat. Polizei und Krankenwagen waren da und das Kind war mit der Mutter 24 std in Krankenhaus. Das Kind hat 8 insgesamte Verletzungen zb blaue Flecken, Prellungen und schurfwunden sowie Blutergüsse Soweit so gut.. jetzt kam von gegnerseite auch ein Formular zur Schilderung.. nebenbei wurde ein Anwalt aufgesucht zur Beratung. Kanzlei vertritt übrigens die Versicherung der gegnerseite Deutschland weit.. jedenfalls war die Aussage des Anwalts dass die Eltern wahrscheinlich der Schäden am Unfall Verursacher zahlen müssen da deren Haftpflichtversicherung da raus wäre da das Kind erst 8 ist und die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht Verletz da das Kind vor dem Haus beim überqueren der Straße angefahren ist und er somit in Sichtweite und Rufweite war zum Tatzeit.,Eltern müssen laut Anwalt auch den Krankenhaus Rechnung zahlen Er meinte die Versicherung der gegnerseite würde kein Schmerzensgeld zahlen weil der Verursacher sich nicht falsch Verhalten hat und er ist 30 gefahren in einer 30 Zone und die Eltern müssten beweisen dass er doch schuld hat??!! Die Frage ist jetzt müssen die Eltern wirklich seine Reparatur Kosten tragen? Das Kind hat ja auch Schäden davon getragen dafür steht dem Kind nichts zu was auch ok ist! Müssen die Eltern jetzt damit rechnen die Kosten zu übernehmen oder wie sollten sich Eltern verhalten??

-- Editiert von gini66 am 02.09.2019 20:08

Wer den Schaden hat...?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wer hat denn den Unfall verursacht? Ist das Kind schuld, oder der Autofahrer?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von gini66):
nebenbei wurde ein Anwalt aufgesucht zur Beratung. Kanzlei vertritt übrigens die Versicherung der gegnerseite Deutschland weit.

Das ist ja wohl so ziemlich das dümmste was man machen kann...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

wer hat denn den Unfall verursacht? Ist das Kind schuld, oder der Autofahrer?[/

Autofahrer hat Kind angefahren, Kind schaute links rechts bevor er die Straße ging. Ist schwer zu sagen wer schuld ist..laut unsere Haftpflichtversicherung kann ein fast 8 jährige Kind nicht Deliktsfähig

-- Editiert von gini66 am 02.09.2019 20:51

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#4
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gini66):
nebenbei wurde ein Anwalt aufgesucht zur Beratung. Kanzlei vertritt übrigens die Versicherung der gegnerseite Deutschland weit.

Das ist ja wohl so ziemlich das dümmste was man machen kann...[/

Warum war das dumm? Eltern wollten wissen wie sie vorgehen sollen weil die Versicherungen viel wissen wollen, hatten die Eltern nur ein Beratungsgespräch bei Anwalt geholt..Eltern haben im Gespräch erfahren dass die Kanzel auch die Versicherung der gegnerseite vertritt. Daher wurde Anwalt nicht beauftragt

-- Editiert von gini66 am 02.09.2019 20:53

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Das Kind ist nicht deliktfähig, aber das spielt nur nebenbei eine Rolle.

Ist das Kind schuld am Unfall, muss die Versicherung des Fahrers nicht zahlen. Dann wird man auf Euch zukommen.

Ist der Fahrer schuld, muss die KFZ Versicherung eintreten und zahlen.

Sind evtl Beide schuld, wird gequotelt...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das Kind ist nicht deliktfähig, aber das spielt nur nebenbei eine Rolle.

Ist das Kind schuld am Unfall, muss die Versicherung des Fahrers nicht zahlen. Dann wird man auf Euch zukommen.

Ist der Fahrer schuld, muss die KFZ Versicherung eintreten und zahlen.

Sind evtl Beide schuld, wird gequotelt...[/

Ja nur es kann niemand sagen wer schuld ist., Anwälte meinten der Fahrer wäre nicht schuld weil er eben nur 25/30 km/h gefahren ist und sich an die 30 Zone Reglung gehalten hat..und seine Versicherung deswegen nichts zahlen würde. Die Eltern könnten es vor Gericht bringen aber dann müssen die beweisen dass der Fahrer schuld ist und genau da liegt das Problem..keiner kann beweisen wert schuld hat.

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#7
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gini66):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

wer hat denn den Unfall verursacht? Ist das Kind schuld, oder der Autofahrer?[/

Autofahrer hat Kind angefahren, Kind schaute links rechts bevor er die Straße ging. Ist schwer zu sagen wer schuld ist..laut Haftpflichtversicherung ist ein fast 8 jährige Kind nicht Deliktsfähig

-- Editiert von gini66 am 02.09.2019 20:51

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Deleiktunfähig heisst aber nicht, dass das Kind NICHT am Unfall schuld sein kann.

Wenn es schuld ist, wird es dafür nicht bestraft, dass heisst es! Die Kosten für Krankenhausaufenthalt etc sind dann auch nicht von der KFZ Versicherung zu übernehmen...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von gini66):
Warum war das dumm?

Weil der anwalt der Gegenseite selbstverständlich nicht DEINE Interessen vertritt. Sondern die der Gegenseite ... also so ziemlich der letzte den man um Rat fragen sollte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gini66):
Warum war das dumm?

Weil der anwalt der Gegenseite selbstverständlich nicht DEINE Interessen vertritt. Sondern die der Gegenseite ... also so ziemlich der letzte den man um Rat fragen sollte ...[/

Ja wie gesagt das wussten die Eltern ja nicht vorher. Also deswegen sind die da wieder raus und werden die Anwälte nicht beauftragt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Deleiktunfähig heisst aber nicht, dass das Kind NICHT am Unfall schuld sein kann.

Wenn es schuld ist, wird es dafür nicht bestraft, dass heisst es! Die Kosten für Krankenhausaufenthalt etc sind dann auch nicht von der KFZ Versicherung zu übernehmen...[/

Nein natürlich nicht aber wie soll jemand beweisen dass Kind oder Fahrer schuld ist? Fahrer und Kind hatten sich gegenseitig nicht richtig sehen können weil die Straße zugeparkt ist und der Fahrer sagte auch das dass Kind Zwisten den Autos nicht gesehen hat und konnte nicht rechtzeitig reagieren das Kind sagte er hätte das Auto nicht gesehen obwohl er vorher richtig schaute.. das Kind geht übrigens auch den Schulweg allein und ist auch öfters zu seinem Freund gegangen der gegenüber wohnt. Das Kind kennt die Umgebung und weist wie es sich zu verhalten hat

-- Editiert von gini66 am 02.09.2019 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Wenn keine Schuld zuzuweisen ist, wirds wohl darauf hinauslaufen, dass jeder seine eigenen Kosten trägt...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Deleiktunfähig heisst aber nicht, dass das Kind NICHT am Unfall schuld sein kann.


Doch, das heißt es letztlich. Kinder unter 10 Jahren sind im Straßenverkehr deliktunfähig und haften daher nicht für Schäden.

Die Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist aber nicht der Fall, somit haften die Eltern auch nicht.

Der Autofahrer haftet dagegen aus Betriebsgefahr auch dann, wenn er keine Schuld am Unfall hatte. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der Unfall für den Autofahrer unvermeidbar war. Dass der Unfall für ihn unvermeidbar war müsste der Autofahrer beweisen.

Die Heilbehandlungskosten übernimmt sowieso die Krankenversicherung. Diese wird sich ggf. an den Autofahrer wenden und eine Erstattung fordern. Die Eltern müssen dagegen nicht mit Forderungen der eigenen Krankenversicherung rechnen.

Aufgrund der Haftung des Autofahrers aus Betriebsgefahr kann das Kind ggf. Schmerzensgeld von der Versicherung des Autofahrers fordern. Das dürfte allerdings aufgrund der geringen Verletzungen des Kindes relativ gering ausfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese ausführliche Hilfe. Die Eltern wollen auch kein Schmerzensgeld haben bzw anklagen. Es geht hauptsächlich dadrum dass sie Angst haben dass sie auf diese ganze Kosten sitzen bleiben werden. Aber dank ihre Antwort haben sie jetzt etwas Hoffnung! Beste Grüße und danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Es geht hauptsächlich dadrum dass sie Angst haben dass sie auf diese ganze Kosten sitzen bleiben werden.


Die Eltern haben aber doch hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung. Dann müssen sie sich ohnehin keine Sorgen machen, egal wie die Schuldfrage bewertet wird.

Wenn sie keine private Haftpflichtversicherung haben, dann sollten sie schnellstens eine abschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Es geht hauptsächlich dadrum dass sie Angst haben dass sie auf diese ganze Kosten sitzen bleiben werden.


Die Eltern haben aber doch hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung. Dann müssen sie sich ohnehin keine Sorgen machen, egal wie die Schuldfrage bewertet wird.

Wenn sie keine private Haftpflichtversicherung haben, dann sollten sie schnellstens eine abschließen.[/

Ja haben eine die aber meinte dass sie wahrscheinlich den Schäden an dem Verursacher nicht zahlen da das Kind ja unter 10 ist..

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ja haben eine die aber meinte dass sie wahrscheinlich den Schäden an dem Verursacher nicht zahlen da das Kind ja unter 10 ist.


Das ist richtig, jedoch hast Du die Aussage falsch interpretiert.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung aller Schäden, zu deren Zahlung die Eltern oder das Kind gesetzlich verpflichtet sind.

Da das Kind deliktunfähig ist, gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz. Daher zahlt die Versicherung nicht. Sollte den Eltern wider Erwarten doch die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, dann muss die Versicherung jedoch für die Eltern eintreten.

Die Eltern selbst müssen daher nicht befürchten, den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Sie sollten sich vom Autofahrer auch nichts Gegenteiliges einreden lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok..allerdings das genau versucht der Fahrer. Er machte die Aussage dass falls die Haftpflicht nicht zahlt würde er auf die Eltern zukommen bzw eventuell auch eine Anzeige machen würde. Das gleiche bestätige auch die unnötige Kanzlei daher haben die Eltern ja angsts if düse all Kosten sitzen zu bleiben. Den Eltern ging es mehr darum und nicht um Geld für das Kind. Das hat die Kanzlei anscheinend falsch aufgenommen und sagte direkt dass es für das Kind ja nichts gibt weil der Fahrer unschuldig wäre und wenn Eltern Pech haben zahlen Sie alles noch aber durch die Antworten her wissen die Eltern dass es nicht so ist!

-- Editiert von gini66 am 04.09.2019 08:01

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von gini66):
Das hat die Kanzlei anscheinend falsch aufgenommen


Nochmal, die Kanzlei vertritt nicht die Interessen der Eltern!
Normalerweise hätte diese direkt sagen müssen, dass sie die Eltern nicht vertreten / beraten kann und darf, da hier ein Interessenskonflikt besteht.

Die Eltern waren ganz einfach (auch wenn nur zur Beratung), beim falschen Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die tolle Hilfe! Jetzt sind die Eltern am ausfüllen vom Versicherung Papiere..da ist die Frage von der gegnerische Versicherung

Womit begründen Sie ihre Ansprüche?"

Sollen die Eltern schreiben Verdienstausfall da das Kind in Krankenhaus war oder was kommt da rein?

0x Hilfreiche Antwort

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