Verkehrsunfall - Schätzung Schmerzensgeld

19. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
go369011-8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Verkehrsunfall - Schätzung Schmerzensgeld

Ich hatte bereits im Januar einen Verkehrsunfall, bei dem ich mir eine dist. Radiustrümmerfraktur beidseits und eine Ellenbogenluxation rechts zugezogen haben. Weitere Diagnose: Steilstellung der HWS.

Seitdem bin ich arbeitsunfähig, habe eine Wiedereingliederung auf eigenen Wunsch versucht und musste diese nach kurzer Zeit wieder abbrechen.

Ich befinde mich 2x die Woche bei der Physiotherapie/manuelle Therapie und habe immer noch deutliche Bewegungseinschränkungen bzw. sowohl starke Belastungsschmerzen, als auch permanente Schmerzen wenn ich mein Handgelenk nur ein wenig bewege. Der Text hier wird daher auch diktiert, da ich nicht in der Lage bin, schmerzfrei eine E-Mail etc. zu verfassen.

Am 30.9. wird die Platte links entfernt, ca. 6 Wochen später erfolgt die selbe Operation rechts, bei dem sich der Handchirurg das Handgelenk einmal sehr genau anschauen möchte, da die Einschränkungen im Vergleich zum linken Handgelenk deutlich schlimmer sind.

Zu Beginn war ich ca. 3 Monate Priatpatient bei meinen Eltern, musste auf Grund des Unfalls vorrübergehend wieder zu Ihnen ziehen, da ich nicht einmal in der Lage war eine Tür zu öffnen geschweige denn mich selbst zu waschen oder auf Toilette zu gehen. Seitdem ich wieder in der Wohnung bin, bin ich permanent auf Hilfe angewiesen, sei es Großeinkäufe, Getränke kaufen, staubsaugen/putzen. Es ist mir bis heute nicht möglich, meinen Haushalt annähernd selbständig zu führen.

Natürlich wurde der Fall einem Anwalt übergeben, die Sache zieht sich bis heute, wird anscheinend noch länger dauern und er will/kann mir keine Auskunft geben mit welchem Schmerzensgeld/Schadensersatz ich annähernd rechnen kann. Vielleicht hat hier im Forum jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall und könnte mir seine Erfahrungen schildern.

Bisher erhielt ich den Wert meines Autos, 3.000 Euro Schmerzensgeldvorauszahlung und vor Kurzem 4.000 Euro "Vorschuss zur freien Verrechnung". Kann ich denn jetzt überhaupt noch mit Beträgen in der Größenordnung rechnen?

Ich wäre um Meinungen / Erfahrungen sehr dankbar.

Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Da Versicherungen alles mögliche unternehmen um Ansprüche, wie auch Schmerzensgeld, zu mindern kann sich das schon einige Monate/Jahre hinaus zögern. Selbst in der Familie erlebt. Für Grössenordnungen, bzw. was steht mir zu...
Es gibt Schmerzensgeldtabellen die sicherlich dein Anwalt zu Hand hat.

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#2
 Von 
Briana123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

zumindest solltest Du die Zahlungen über ein Gutachten noch erhöhen lassen: Sieh einmal beim ADAC unter Ermittlung des Haushaltsführungsschadens nach dem Hohenheimer Verfahren nach, lade den Bogen herunter, fülle ihn aus und sende ihn ein. Das kostet zwar 250 Euro, lohnt sich aber durchaus.
LG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go369011-8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Bezüglich des Haushaltsführungsschadens bin ich dabei, eine Übersicht zu erstellen und der Anwalt wird dies dann nach dem sog. Hohenheimer Verfahren berechnen. Aber vielen Dank für den Tipp!

Bzgl. der Schmerzensgeldtabelle haben wir auch schon alles durchstöbert aber natürlich ist jeder Fall anders, das ist ganz klar. Mir ging es nur darum, ob es eventuell schmerzensgelderhöhend ist, dass beide Handgelenke gleichzeitig gebrochen waren. Andernfalls hätte ich zumindest noch eine Hand voll funktionsfähig gehabt. In meinem Fall wurde ich aber von heute auf morgen zu 100% außer Gefecht gesetzt.

Gibt es für Krankschreibungen einen "Regelsatz"? Oder welche Auswirkung hat die Dauer der Krankschreibung auf das Schmerzensgeld?

Herzlichen Dank vorab für die Infos!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:
Mir ging es nur darum, ob es eventuell schmerzensgelderhöhend ist, dass beide Handgelenke gleichzeitig gebrochen waren.


Vermutlich nicht, denn Schmerzensgeld soll, wie der Name ja schon sagt, den abstrakten - nicht nachprüfbaren - Schaden "Schmerz" ersetzen und nicht anderweitiger, konkret belegbarer Schadensersatz (etwa für die erhöhte Mühe, bestimmte Tätigkeiten auszuführen) sein; letzterer ist getrennt vom Schmerzensgeld.

quote:
Oder welche Auswirkung hat die Dauer der Krankschreibung auf das Schmerzensgeld?


S.o.

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