Verkehrsunfall - Schmerzensgeld

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kessy78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall - Schmerzensgeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor über einem Jahr (März 2014) habe ich einen schweren Autounfall gehabt.

Es handelte sich um einen Autounfall. Mein Unfallgegner hat einen Bus überholt, und mich als Gegenverkehr übersehen. Somit sind wir frontal bei ungefähr 110 km/h zusammengestoßen. An beiden Autos entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen, ich hatte zum Glück keine Lebensbedrohlichen Verletzungen, sondern litt unter einer schweren Gehirnerschütterung, mein Körper war ein einziger Bluterguss und in meinem re Fuß befindet sich immer noch Haarrisse, welche bleibende Schäden verursacht haben. Als Frau, kann ich nun seit über 1 Jahr keine höheren Schuhe anziehen sondern trage seitdem nur Turnschuhe mit Einlagen vom Orthopäden verschrieben. Ich arbeite im Nebengewerbe als Hundetrainierin und habe bei längeren Spaziergängen oder Trainingseinheiten noch starke Schmerzen im Fuß.
Längere Wanderungen (was ich mit meinen eigenen Hunden sehr genossen habe) fallen leider seitdem auch Flach, da ich nach ca 1 ½ Stunden laufen, vor Schmerzen nicht mehr laufen kann.

Neben dieser Verletzung sind auch psychische Schäden entstanden. Mich plagen beim Fahren auf Bundesstraßen immer noch Panikattacken, so dass es mir schwerfällt im normalen Tempo zu fahren, da ich abbremse, sobald mir ein größeres Fahrzeug entgegenkommt (Bus, Traktor, LKW) aus Angst das dieses Fahrzeug überholt wird.

Den ganzen Vorfall habe bereits wenige Tage nach dem Unfall meinem RA übergeben. Aber nun nach einem Jahr soll ich ihm sagen welche Schmerzensgeld Summe er anfordern soll. Ich habe bereits eine kleine Summe von der gegnerischen Versicherung erhalten. Aber das ist nicht der Rede wert. Die Kosten für mein Auto (VW Touran) und meine Trainingsausfälle (ich war 4 Wochen krankgeschrieben) wurden anstandslos bezahlt.

Ich bin da nun ein wenig überfragt, was man fordern kann bei bleibenden Schäden (Orthopäde und Hausärztin gehen davon aus, dass die Schäden bleiben werden – Meine geliebten höheren Schuhe müssen im Schrank bleiben  ein laufen damit ist mir nicht möglich)

Ich möchte hier nicht zuwenig einfordern, da ich vermutlich lebenslang mit den Schmerzen leben muss

Vielen Dank für ihre Antwort

kessy


-- Editiert von Moderator am 28.05.2015 18:55

-- Thema wurde verschoben am 28.05.2015 18:55

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Aber nun nach einem Jahr soll ich ihm sagen welche Schmerzensgeld Summe er anfordern soll. Ihr Anwalt weiß das nicht? Und Sie hoffen jetzt, ein Laienforum könnte Ihnen das sagen? Sie brauchen ganz offensichtlich einen neuen Anwalt...

-- Editiert von muemmel am 28.05.2015 18:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ohne Einsicht in die Unterlagen (z.B. Krankenakte, Gutachten) wird das wohl kaum einer beantworten können.

Wenn der Anwalt da nicht weiter weis, sollte man tatsächlich über einen Wechsel nachdenken. Offensichtlich ist Schadenersatz im medizinischen Bereich nicht sein Fachgebiet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen