Verkehrsunfall beim wenden

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513918-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall beim wenden

Guten Tag,

folgende Situation: Auf der Schnellstraße fahrend hat sich ein Stau gebildet. Die Straße hatte eine durchgezogen Linie (überholverbot). Ich wollte mir links ein Blick der Verkehrslage verschaffen. Als ich nach links zog (wohlgemerkt das ich nicht die Linie überfuhr, habe ich einen Motorradfahrer berührt. Dieser Fahrer durfte laut Polizei wegen der ungenaue Verkehrslage und einen geringen Seitenabstand mich nicht überholen. Ich wiederum habe einen Verstoß bekommen weil ich nicht rechts gefahren bin. Ich habe bereits von der gegnerischen Versicherung einen teilschaden erhalten weil ich ebenfalls zur Hälfte schuld war. Meine Versicherung hat den Motorradfahrer überraschenderweise kein Schadenersatz übernommen, sodass dieser Motorradfahrer meine Versicherung anzeigte. Im Protokoll hat dieser Motorradfahrer ausgesagt, dass er genügend Seitenabstand hatte und ich nämlich den Unfall verursacht habe weil ich angeblich im Stau wenden wollte. Das ganze wird durch Gericht geklärt und beide haben einen Anwalt.

Meine frage ist: Wenn im Gericht entschieden wird, dass ich wenden wollte, was kommt auf mich zu?
Wie ist die schuldaufteilung? Übernimmt den Schaden meine Versicherung ohne später was von mir zurück zufodern? Vielen Dank für eure Hilfe

-- Editiert von fb513918-14 am 26.04.2019 11:37

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Übernimmt den Schaden meine Versicherung ohne später was von mir zurück zufodern?


Ja

Hast Du denn von der gegnerischen Versicherung den vollen Schadenersatz gefordert?

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#2
 Von 
fb513918-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mein Anwalt hat den vollen Schadensersatz gefordert, allerdings wollte die gegnerische Versicherung nur die Hälfte zahlen. Damit war ich einverstanden

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#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb513918-14):
Die Straße hatte eine durchgezogen Linie (überholverbot).

Unklare Beschreibung. War da wirklich ein Überholverbot signalisiert? Denn eine durchgezogene Linie für sich alleine ist noch kein Überholverbot. Solange die Linie nicht überfahren wird und genügend Raum vorhanden ist darf überholt werden.

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#4
 Von 
fb513918-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo signalisiert durch ein Schild nein aber grundsätzlich darf bei ungenaue Verkehrslage in Deutschland und mit geringen Sicherheitsabstand nicht überholt werden. Die Fahrspurbreite Betrug 4 Meter breite, meine auto ca. 2 Meter Breite und zudem bin ich ziemlich mittig gefahren

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb513918-14):
Auf der Schnellstraße fahrend hat sich ein Stau gebildet.
Zitat (von fb513918-14):
aber grundsätzlich darf bei ungenaue Verkehrslage in Deutschland und mit geringen Sicherheitsabstand nicht überholt werden.


Möglicherweise war es kein Überholvorgang sondern ein bei der Stausituation zulässiges Vorbeifahren.
Rein rechnerisch ist genug Platz dafür.
Aber hier steht ja das Wendemanöver zur Diskussion - ein völlig anderer Sachverhalt.

Gruß

Berry

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#6
 Von 
fb513918-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Motorradfahrer ist mit angegeben schritttempo gefahren. Angekommen der Motorradfahrer gewinnt den Prozess gegen meine kfz-Versicherung und ich wäre zu 100 % schuldig gesprochen. Kann die gegnerische Versicherung den bereits gezahlten Schaden zurück von mir fordern?

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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Rein rechnerisch ist genug Platz dafür.

Wenn der TS ganz rechts gefahren wäre ja, aber:
Zitat (von fb513918-14):
Die Fahrspurbreite Betrug 4 Meter breite, meine auto ca. 2 Meter Breite und zudem bin ich ziemlich mittig gefahren

Damit ist zwischen Mittellinie und stehendem Fahrzeug gerade noch 1 Meter. Ein Motorrad passt dort nicht mehr durch, wenn es nicht auf die andere Fahrbahnhälfte ragen soll. Und auch wenn das Motorrad auf der Mittelline fährt, so ist der Abstand von Lenkerende zum Fahrzeug meiner Meinung nach mit ca. 65 cm zu knapp (Annahme Motorrad ist 70 cm breit).

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#8
 Von 
fb513918-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehen wir davon aus das die gegenerische Seite gewinnt und das Gericht mich als alleinschuldigen des Verkehrsunfalles sieht. Muss ich die schadenssumme (teilschaden) wieder an die gegnerische kfz Versicherung zurück zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von fb513918-14):
Muss ich die schadenssumme (teilschaden) wieder an die gegnerische kfz Versicherung zurück zahlen?

Logischerweise ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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