Hallo,
und zwar hatte ich einen Unfall, war Beifahrerin bei einem Auffahrunfall. Ich saß im auffahrenden Auto, aber das Auto auf das wir aufgefahren sind hatte zuvor ohne Richtungsanzeige die Spurgewechselt.
Habe mir dann einen RA genommen, der hat die Versicherungen angeschrieben, jetzt verweisen beide Versicherungen aber jeweils auf die Gegenseite.
Macht es Sinn das Schmerzensgeld
einzuklagen ?
Schon mal im voraus Danke für die Antworten!
Gruß
Elmo
Verkehrsunfall/Beifahrer/Schmerzensgeld
Ja, das macht es. Als Beifahrerin tragen Sie jedenfalls keine Schuld am Unfall. Ihre Rechtsanwaltskosten werden somit übernommen von einer der gegnerischen Versicherungen.
Je nach Verletzung ist es also sinnvoll, auf jeden Fall auf Schmerzensgeld zu bestehen.
Verletzung war Bruch des 5. Mittelhandknochens, 3 Wochen AU, ambulante OP etc.
Aber eine Klage gegen beide Versicherungen würde sich doch sicherlich sehr lange hin ziehen oder ? Denn die Schuldfrage des Unfalls ist noch nicht gerichtlich entschieden worden.
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Hinziehen kann sich das in der Tat. Bevor die Schuldfrage nicht geklärt ist, ist auch nicht geklärt, welche Versicherung mit welcher Quote u.a. für Ihr Schmerzensgeld aufkommen muss.
Über die Höhe des Schmerzensgeldes, die Ihnen zusteht, kann hier nicht beraten werden. Wenden Sie sich dazu an Ihren Anwalt.
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