Verletzung beim Friseur

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Windlicht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Verletzung beim Friseur

Hallo,
ich wüßte gern wie meine Rechte und Möglichkeiten bzgl. Schmerzensgeld in folgendem Fall aussehen:

bei meinem Friseurtermin schaffte es die Friseurin, wenn auch unabsichtlich, mit einem kräftigen Schnitt geschätzte 2-3mm meines Ohres abzuschneiden, wobei auch ein Blutgefäß mitverletzt wurde. Der Unfallchirurg im Krankenhaus nähte das Ganze, konnte aber wegen der Heilung keine konkreten Aussagen machen, allein schon deswegen weil im Ohr natürlich auch Knorpel vorhanden ist der nicht ohne weiteres nachwächst.

Als ich anschließend wieder beim Friseur war kümmerte man sich wirklich rührend um mich und sagte mir auch kostenfreie Friseurtermine für die nächste Zeit zu. Außerdem sagte man mir zu, daß man für alle entstandenen und entstehenden Kosten und Folgekosten aufkommen würde über die Haftpflichtversicherung.

Ich wüßte daher nun gern, wie ich selbst weiter vorgehen sollte. Die Verletzung und Heilung der Wunde muß eine Woche lang täglich von einem Arzt begutachtet werden. Sollte ich Schmerzensgeld verlangen, und wenn ja, wie muß man in so einem Fall vorgehen? Ich bin mit dieser Situation leider vollkommen überfordert. Auf der einen Seite möchte ich den Friseursalon keinesfalls schädigen, auf der anderen Seite könnte ich für längere Zeit oder auch für immer mit dieser Verletzung gezeichnet sein, wofür ein paar kostenfreie Friseurtermine natürlich in keinster Art und Weise entschädigen würden.

Ich bin für jede Art von Hilfe oder Ratschlägen wirklich sehr dankbar!!

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Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Hast Du eine Krankschrift?
Wenn ja, wird sich Deine Krankenkasse mit Dir in Verbindung setzen und aufgrund der Erkrankung nachfragen, wie es zu dieser Verletzung kam und ob ggf. ein Dritter diese Verletzung herbeigeführt hat.
Dies ist hier der Fall. D.h. Deine Krankenkasse wird sich sämtliche Kosten von der Gegenseite (hier von der Versicherung des Friseurs) wiederholen.
In Sachen Schmerzensgeld solltest Du evtl. eine Beratung bei einem Anwalt in Betracht ziehen.
Denn Du wirst wohl auch Leistungsausfall haben, der Dir erstattet werden sollte.

Ich hoffe, Dir kann hier noch jemand weiterhelfen.

Viel Glück und Gute Besserung!

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#2
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wertmäßig dürftest Du mit 5-10 gratis Friseurterminen wohl besser fahren als mit Schmerzensgeld.

Was kannst Du als Schadensersatz geltend machen?
Nun, da wären mal die Kosten, die durch die Arztbesuche entstanden sind/ entstehen werden. Also Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Fahrkosten.
Die müssten von der Haftpflichtversicherung des Salons getragen werden.

Da der Salon scheinbar auch sehr an einer Wiedergutmachung interessiert ist, solltest Du ebenfalls Deinen guten Willen zeigen und versuchen, Dich mit einem angemessen hohen Wertgutschein des Salons zu vergleichen.
Das hilft dem Salon, weil Du dort weiter Kundin bist und Dir, weil Du Dir den Nervkram und durchaus ungewissen Ausgang eines Schmerzensgeldverfahrens sparst.
Da zahlt Dir nämlich niemand Deine Telefon- oder Fahrkosten.

Schmerzensgeld in Deutschland ist ein sparsames Thema, es ist überhaupt nicht mit US-amerikanischen Verhältnissen zu vergleichen.

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"Lukas 7,23"

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