Verletzung durch Hund

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)
Verletzung durch Hund

Hallo,

meine Freundin hatte vor Wochen ihren Hund übers Wochenende (1 Tag mit Übernachtung) ihrem Ex-Freund zur Aufsicht / Betreuung überlassen. Beide hatten einmal gemeinsam den Hund angeschafft.
Nach dem Wochenende sagte der Ex-Freund zu meiner Freundin, dass er sich beim Gassi-Gehen mit dem Hund einen Finger gebrochen habe. Beim Halten der Leine verspürte er einen schlagartigen Ruck an der Leine, weil der Hund angeblich etwas (Beute) nachrennen wollte.
Durch die Anspannung der Leine und beim Versuch die Leine festzuhalten habe der Ex-Freund seinen Finger gebrochen.
Vor kuzem teilte der Ex-Freund mit, er habe diese Verletzung der Krankenkassen mitgeteilt.
Meine Freundin macht sich natürlich jetzt die Gedanken, ob die Krankenkasse die Rechnung einer Behandlung zur Begleichung an sie schickt.
Eigentumsmäßig gehört der Hund mittlerweile meiner Freundin. Meine Freundin hat eine Tierhalterversicherung.

Fragen:
Muss meine Freundin eventuell den Schaden (Verletzung) bezahlen?
Zahlt dieser Schaden nicht die Tierhalterversicherung?
Wird meine Freundin, sollte die Tierhalterversicherung zahlen, von dieser regresspflichtig genommen?

Bemerkung:
Ich sagte meiner Freundin zur Beruhigung, dass der Hund zwar zur Aufsicht / Betreuung beim Ex-Freund war und dieser die Sorgfaltspflicht habe, er aber diesen Schaden nicht beweispflichtig (Schaden ursächlich durch den Hund verursacht) machen könnte.
Diesen Bruch des Fingers könnte er überall geholt haben!

Gruss marxx

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo,

der Exfreund kann Deine Freundin und demnach auch die Haftpflichtversicherung nicht belangen, da er die Aufsichtpflicht über den Hund übernommen hat.

Er hat keine Chance, es ist sein Problem.

Etas anderes wäre es, wenn der Hund unter seiner Aufsicht eine andere Person oder anderen Hund verletzt hätte, dann würde die Tierhalterversicherung eintreten.

Viele Grüsse
Salfena


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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

genau

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>da er die Aufsichtpflicht über den Hund übernommen hat.

das ist doch völliger unsinn!!! :(

http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=240

vorletzter absatz:
Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierhüter

natürlich kann auch ein türhüter schadenersatz vom tierhalter fordern.

die versicherung wird das regeln, wenn ansprüche kommen. regress wird es nicht geben.

gruß

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

keine ahnung warum du die paragrafen nennst aber der 834 hat mit dem fall hier nix zu tun.

der 833 ist der richtige und daraus kann der ex-freund bzw. die KK auch ansprüche geltend machen.

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#6
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Warum wollt Ihr den Fragesteller verwirren,
ich hatte den Fall schon mit meinem Hund.

Wer wird bei dieser Rechtsprechung, wie Ihr meint, noch mal den Hund des Nachbarn ausführen.

Gruss

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#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

man(n) kann sich beim *Gassi-gehen* auch ungeübt und *tollpatschig* anstellen. Die Variante dazu, die ursächliche Verletzung entstand woanders und wird jetzt *eventuell*?? der Hundehaftpflicht *zugedacht*. Man(n) kann nie wissen, wie das Leben so spielt. Mit Verlaub >> Solche Sachen sollen ja schon vorgekommen sein.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@salfena

was auch immer du hattest aber die sorge des fragestellers ist berechtigt. tierhaltung ist gefährdungshaftung und der geschädigte tierhüter kann seine ansprüche stellen.

nur weil der tierhüter dem tierhalter einen gefallen erfüllt ist doch nicht auch gleichzeitig ein haftungsverzicht vereinbart. umgekehrt sieht das anders aus.

gruß

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