Hallo,
ich war am Wochenende mit meiner Freundin auf einer Geburtstagsfeier. Diese wurde dort angepöbelt, worauf ich versuchte sie zu verteidigen (mit Worten). Darauf hin wurde ich geschuckt, ins Gesicht mit der Faust geschlagen, getreten, eine Glasflasche auf meinen Kopf geschlagen und beleidigt. Ich habe am Kopf geblutet aber keine Platzwunde. Ich hatte 3 Angreifer gegen mich alleine. Schließlich wurde mir von anderen Gästen geholfen und die anderen weggedrängt. Die Polizei wurde gerufen, ich habe eine Anzeige gemacht und bin dann mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Ich wurde geröngt aber gott sei dank wurde nichts weiteres festgestellt. Nun habe ich eine Schädelprellung und leichte Schnittwunden/Kratzer im Gesicht.
Nun stellt sich mir die Frage ob mir im Strafverfahren Schmerzensgeld
(wie viel wäre das ungefähr?) zugesprochen wird oder ob ich das zivilrechtlich einklagen muss bzw. was es da für Möglichkeiten gibt.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
gruß sven
Verprügelt/Schädelprellung - Schmerzensgeld?
29. Juli 2009
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Frage vom 29. Juli 2009 | 17:36
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Verprügelt/Schädelprellung - Schmerzensgeld?
#1
Antwort vom 30. Juli 2009 | 08:59
Von
Status: Schüler (373 Beiträge, 161x hilfreich)
letzteres.
Wende dich dazu an einen Anwalt deines Vertrauens
#2
Antwort vom 30. Juli 2009 | 09:10
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 27x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 30. Juli 2009 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
#4
Antwort vom 30. Juli 2009 | 17:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
der Täter ist zwischen 18 und 20 Jahre alt..
Adhäsionsverfahren: was ist das genau? und gibt es dieses Verfahren automatisch oder muss ich etwas dafür tun?
#5
Antwort vom 30. Juli 2009 | 18:25
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
Es handelt sich hier um einen Heranwachsenden, der nach Beurteilung des Jugendgerichts als Jugendlicher behandelt werden kann , wenn er auf Grund seiner persönlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzustellen ist.
Ist dies der Fall, ist die Anwendung des Adhäsionsverfahrens möglich.
Näheres über dieses Verfahren siehe folgenden Link: .
http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren
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