Hallo
ich hatte eine Figur aus Eisen in Ebay für 360,00 Euro nach Frankreich versteigert. Nach ein paar Tagen schrieb mir der Käufer, dass die figur total beschädigt sei, einschließlich Karton und er mir die Figur zurücksenden. Das Geld habe ich ihm wieder überwiesen, in der Annahme der Deutsche Paketdienst wird mir den Betrag erstatten.
Nun teilt der DPD mit, dass die Figur mangelhaft verpackt gewesen sei und zudem Kunstgegenstände von der Beförderung ausgeschlossen sind.
Die Figur war jedoch bestens mit Luftpolster, Styropor und die Lücken mit Zeitungspapier verpackt in einem recht großen Karton.
Kann mir jemand weiter helfen, wie ich an mein Geld komme. Es ist doch ein recht großer Schaden.
Vielen Dank schonmals,
Peter
-----------------
" "
Versandschaden DPD
11. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 11. Februar 2004 | 11:46
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandschaden DPD
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Februar 2004 | 14:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Da niemand antwortet, wirst du wohl mal mit dem Schlimmsten rechnen müssen.
Viele Versandunternehmen schließen Kunstgegenstände aus, weil man irgendeinen Müll verschicken könnte und nachher sagt, das Bild o.Ä. war 5000€ wert.
Wenn es die Figur irgendwo zu kaufen gab (mehrere Exemplare), dann besorg dir von dort einen Wertnachweis, vielleich bringt das was. Ich rechne aber ehrlich gesagt nicht damit, wenn DHL es in ihren richtlinien klar vorgeben.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten