ich habe im Dezember ebi ebay eine Art Deco lampe versteigert( für 451 Euro !!Art.nr.250198404574 einzusehen bei ebay ).Damit das gute Stück unbeschädigt ankommt,habe ich es die Teile in 2 Pakete aufgeteilt,sprich den inneren Glasschirm in ein Paket,den äußeren Schrim und die Metallmontur ein ein weiteres Paket gepackt.Nun muß ich erwähnen,dass ich schon sehr lange bei ebay verkaufe,und kein Laie bin,was das Verpacken von Waren angeht-.Das eine paket mit dem inneren schrim ist auch schnell bei derEmpfängerin gewesen,das 2. Paket mit dem äüßeren Schirm und der Montur verschollen.Wo es steckte,war nicht aufzuklären.Im Januar dann meldete sich die Käuferin nochma,da das paket immer noch nicht da war.Beider Sendungsverfolgung las ich dann" Paket wird am nächstliegenden Termin an Empfängerin ausgeliefert":DHL schickte es aber statt dessen wieder an mich zurück.Etwas lädiert,aber Inhalt noch ganz.ich habe das Paket nachgearbeitet,nochmal rotes Klebeband zusätzlich draufgeklebt und wieder zur Post gebracht.Ein paar Tage später erreichte mich eine mail,dass das paket angekommen sei,äußerlich sehr eingequetscht,der Schirm natürlich hinüber-was bedeutete,dass die Lampe bzw. der Rest somit auch unbrauchbar war.Das Paket war so eingedrückt,als wäre ein dicker gegenstand draufgefallen .Die Emfängerin fotografierte den Schaden und brachte das beschädigte Paket zur Post,vereinbarte schriftlich ,dass der Rest nach Aufnahme des Schadens zu mir geschickt werden solle.Wie kann es anders sein,daß ich von DHL ein Schreiben mit Absage der Kostenübernahme erhielt,angeblich lt.AGBs nicht ordnungsgemäß verpackt.Was eine üble Unterstellung ist,denn ich hatte den Schirm ein ein grosses Tuch,darüber Schaumstoff ,Klebeband,ins Paket Styropor,Luftpolsterfolie und jede Menge Knüllpapier. Außerdem dicke Aufschrift und Klebeband mit der dementsprechenden Aufschrift " Vorsichet zerbrechlich".Mein Widerspruch wurde auch abgelehnt,ebenfalls meine Androhung ,einen Anwalt einzuschalten.Nachdem ich dann an die Geschäftsleitung eine Beschwerde geschickt hatte,meldete sich eine Mitarbeiterin von DHL,die sich der sache annehmen wollte.Oh Wunder,denn bekanntlich gibt es außer ein Callcenter,in dem die Mitarbeiter nur angehalten sind,die Leute abzuwimmeln niemenden,der etwas zu solchen Dingen sagen kann.Diese dame bestätigte mir letzenendes nur,dass alles nur Standartschreiben sind,denn auf meine sache wurde garnicht eingegangen,weder den verursachten schaden wohl durch unsachgemäßer Umgang mit meinem paket durch DHl Mitarbeiter noch der tatsache,daß der Rest ( Metallmontur,die noch in Ordnung war) einfach entsorgt wird.Stand der dinge ist,dass ich nichts ersetzt bekomme,ich der Käuferin dei 451 Euro ersetzten musste.ich bleibe also auf einen schaden von 900 Euro sitzen,das die Lampe ja ebenfalls hinüber ist.Was kann man in so einem Fall nur tun? ich habe nicht das geld ,um einen Anwalt zu bezahlen.Gibt es nicht vielleicht schon eine Planung für eine Sammelklage gegen DHL.Man kann sich doch nicht alles gefallen lassen.Über hilfreiche Tips wäre ich dankbar.
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"A.B."
Versicherter versand
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Da sie gewerblich sind, ist der Versand Ihre Geschichte. Sammelklagen gibt es nicht in D.
Wenn es Bilder gibt, wie es beim Kunden angekommen ist, und sie bezeugen können, daß es vorher sauber verpackt haben, dann sollte der Schaden von 451€ auch ersetzt werden da dieser kleiner 500€ (Versicherungssumme) ist.
Sollten Sie nicht das Geld für den Rechtsweg haben, so kann man mal beim Amtsgericht prüfen lassen, ob man Beratungskostenhilfe bekommt. Sollte man diese bekommen, so würde ich damit zu einem Anwalt gehen, und mich beraten lassen. Ich denke mal, mit ein zwei Briefen vom Anwalt werden Sie den Schaden ersetzt bekommen.
Wie Sie jedoch auf 900€ kommen, ist mir schleierhaft.
Oder haben Sie durch den Verkauf der Lampe einen Schaden von 449€ gehabt?
Letzten endes ist ja die Lampe weg, nur daß jetzt die 451 fehlen; + Versandkosten.
--- editiert vom Admin
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Hallo,
viele Leute meinen >> versicherter Versand ist versicherter Versand.
Die so genannten Frachtführer (der, der die Sache befördert) haben fast alle bestimmte Vorgaben:
Die Verpackung muss so ausgelegt sein, dass eine Fallhöhe aus ca. 60 cm Höhe unbeschadet überstanden wird.
Da dieser Umstand in der Regel wissentlich oder aus Unkenntnis ignoriert wird, hat fast keine Inanspruchnahme der Transportversicherung den erhofften Erfolg.
Das nachträgliche *Geschrei* ist also fast immer ungerechtfertigt, weil eine sachgemäße Verpackung nicht
vorhanden war.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
mit der dementsprechenden Aufschrift Vorsichet zerbrechlich
Es ist ein Irrglaube aus der Zeit meiner Großeltern (damals wurden noch viele Pakete so verschickt), daß solche Aufschriften irgendeine besondere (über die übliche hinausgehende) Sorgfaltspflicht des Versandunternehmens begründen würden.
Gibt es nicht vielleicht schon eine Planung für eine Sammelklage gegen DHL
Wie schon gesagt wurde, das gibt es nur in den USA. Eine Streitgenossenschaft ist auch nicht möglich, da es sich jeweils um individuelle Ansprüche in individuellen Einzelfällen handeln würde, auch wenn sich 10.000 'Geschädigte' zusammenschließen würden. Paradebeispiel für eine Streitgenossenschaft ist der Busunfall, bei dem alle Insassen gegen das Busunternehmen klagen.
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