Versicherung Bezahlt nicht ! Was muss ich machen ?

30. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
duman64
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 28x hilfreich)
Versicherung Bezahlt nicht ! Was muss ich machen ?

Hallo an alle,

habe ein klitze kleines Problem.

Zur Vorgeschichte.

Unser Sohn ( damals 4 Jahre alt ) hat letztes Jahr im Mai ein Auto Zerkratzt.
Dieses Streiten wir nicht ab, hat es schließlich auch selber gebeichtet.
Der Halter/Besitzer wollte eine Nummer sicher gehen und rief auch die Polizei an.
Diese eilten auch zur ,,Unfallstelle´´ und nahmen dies dann auch so auf.
Alles in Ordnung, nochmal uns dafür Entschuldigt, die Telefonnummer ausgetauscht und schon war bzw. sollte die Sache dann auch erledigt sein, DACHTE ICH !!!

Der gute Mann natürlich schnell zum Gutachter, er ein Gutachten erstellt in höhe von ca. 1900€ und per Einschreiben unserer Versicherung eingereicht.
Unsere Versicherung wiederum, zweifelte die Kostenaufstellung an ( was richtig ist ) und bevollmächtigte nochmals einen Gutachter, die dann wiederum bei uns vor Ort dass ganze Geschehen nochmal Rekonstruierten...

Dieser Herr kam zu dem Entschluss, dass der Schaden nicht vom Fahrrad stammen kann, da die höhe des Kratzer mit der höhe des Lenkrads nicht passte.
Wir sprechen hier von ca. 4cm....
Der Halter des Fahrzeug begründete dieses a. mit Beladenen zustand des Fahrzeuges und b. durch den Aufprall und Versuchs der Unfall zu entwischen dass das Fahrrad sich abhob?!?!

Es stellte sich zudem heraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nicht Verkehrssicher war, zudem die Polizei schon Tage vor dem Unfall einen Mängelbericht aufsetzte, wo die Reifen des Fahrzeugs bemängelt worden.
Diese hatte man bereit bis zum zweiten Gutachter Termin ersetzt.

Vor Ort, war auch unserer Betreuer von der Versicherung da.
Er brachte meine Frau dazu, dass diese Aussagte, am Unfalltag mit anwesend gewesen zu sein, und sie auch mitbekommen hat wie der Unfall sich ereignete.
Diese wäre von Vorteil für die Abwicklung des Schadens.
Was das sein soll weiß ich nicht, und warum meine Frau auf so was eingeht noch weniger.....

Fakt ist jetzt, dass die Versicherung nicht Zahlt und ich darauf vom Halter Angeklagt werde.

Diese bemängeln die Aufsichtspflicht und fordern von uns die 1900€ und zzgl. die eventuell kommenden Prozesskosten.

Habt ihr ein Rat??
Wie kann und sollte ich Vorgehen???


Viele dank im Voraus.

mfg

Duman







-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Er brachte meine Frau dazu, dass diese Aussagte, am Unfalltag mit anwesend gewesen zu sein, und sie auch mitbekommen hat wie der Unfall sich ereignete.
Diese wäre von Vorteil für die Abwicklung des Schadens.
Was das sein soll weiß ich nicht


Ganz einfach.
Wenn deine Frau dabei gewesen wäre, dann hätte deine Frau die Aufsichtspflicht nicht verletzt und der Fahrzeughalter bleibt auf dem Schaden sitzen, da dann eure Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss.

quote:
Fakt ist jetzt, dass die Versicherung nicht Zahlt und ich darauf vom Halter Angeklagt werde.

Diese bemängeln die Aufsichtspflicht und fordern von uns die 1900€ und zzgl. die eventuell kommenden Prozesskosten.


Jetzt wird es brenzlig.
Deine Frau war bei dem Unfall nicht anwesend, hat aber letztendlich angegeben, dass sie dabei war.
Da kommen wir aber langsam Richtung Betrug.

Fakt ist. Hat deine Frau die Aufsichtpflicht verletzt, zahlt eure Haftpflichtversicherung.
Wurde die Aufsichtpflicht nicht verletzt, bleibt der Fahrzeughalter auf dem Schaden sitzen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Fakt ist jetzt, dass die Versicherung nicht Zahlt und ich darauf vom Halter Angeklagt werde. <hr size=1 noshade>

Es wäre wichtig zu wissen WARUM die Versicherung letztendlich nicht zahlt.
- Weil das Schadensbild am Auto nicht mit der Schilderung des Vorfalls zusammenpasst?
- Weil nach Meinung der Versicherung die Aufsichtspflicht nicht verletzt war?
- Oder ...



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Einfach alle Anschreiben von dem Autobesitzer an die Versicherung weiterleiten.

Die kümmert sich nicht nur um die Schadensabwicklung, sondern auch um die Schadensabwehr.

Im Falle einer Klage tritt die Versicherung auch als Beklagte in das Verfahren mit ein. Das ist übrigens auch eines der Hauptargumente für eine Haftpflicht. Man kann sich im Grunde schon fast zurücklehnen und zuschauen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Man kann sich im Grunde schon fast zurücklehnen und zuschauen.


Aber nicht wenn vor Gericht herauskommt, dass die Frau des TE falsche Angaben gemacht hat.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
duman64
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 28x hilfreich)


Hallo nochmal,

was die Sache erschwert ist ja die Tatsache, dass meine Frau eine Falschaussage getroffen hat.
Ob oder wer sie dazu bewegt hat ist in erster Linie ja egal.

Die Frage meinerseits lautet, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, wie sollen wir da Vorgehen???

Ich werde den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Die Begründung des Gutachtens seitens der Versicherung scheint ja korrekt zu sein. Auf der anderen Seite glaube ich auch den Geschädigten, da unser Sohn es ja auch Zugegeben hat.




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen