Versicherung will privathaftpflichtf-schadenfall auf Kfz-haftpflicht schieben

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472016-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung will privathaftpflichtf-schadenfall auf Kfz-haftpflicht schieben

Hallo zusammen,

Ich habe einen interessante schadenfall und brauche euren Rat. Und zwar hatte ich beim Tragen von einer Gasflasche durch zwei Auto ein Auto dabei zerkratzt. Da ich ein ehrlicher Mensch bin habe ich einen Zettel dem Besitzer des Geschädigten hinzerlassen, der hat mich später angerufen und wir haben alles geklärt. Dann habe ich bei der Versicherung angerufen und den Schadenfall gemeldet. Nun sagt die Haftpflichtversicherung, dass die KFZ versicherung den fall übernehmen soll, da es um Be- und Entladen ist.

Das finde ich schon sehr frech da ich die Gasflasche vom Keller rausgetragen hatte, um zum Auto zu laufen. Das Auto wurde nicht geöffnet und wurde nicht bewegt, um irgendwas zu beladen.

Das komische ist, dass meine Haftpfflicht und Kfz Versicherung zusammen bei einem und der selben Vericherung sind. Was wollen die Versicherung damit erreichen? Was muss/soll ich in auf den Schadenfallbericht reinschreiben, damit ich nicht in die Falle von der Versicherung reintappe.

Ich danke euch schon im Voraus.

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb472016-58):
damit ich nicht in die Falle von der Versicherung reintappe.

Welche Falle?
Fürs Auto und damit verbundene Schäden ist durchaus die Kfz-Versicherung zuständig.
Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Haftpflichtversicherung lesen, die enthalten zu 99% einen Abschnitt zum Thema "Schäden an KfZ".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb472016-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das dass wenn ich z.B keine Kfz-versicherung hätte, dann zahlt mein Haftpflichtversicherung nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Korrekt.
Die Versicherung gilt für alles was versichert ist, nicht mehr und nicht weniger. Und für das was nicht versichert ist, zahlt sie auch nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb472016-58):
Das komische ist, dass meine Haftpfflicht und Kfz Versicherung zusammen bei einem und der selben Vericherung sind. Was wollen die Versicherung damit erreichen?


Na, was wohl. Damit sie deine KFZ-Haftplicht wegen des Schadens höherstufen können, um wenigstens einen Teil des Geldes so wieder hereinzubekommen, was bei der Privathaftpflicht nicht geht.

Zitat:
Das finde ich schon sehr frech da ich die Gasflasche vom Keller rausgetragen hatte, um zum Auto zu laufen. Das Auto wurde nicht geöffnet und wurde nicht bewegt, um irgendwas zu beladen.


Wenn du die Gasflasche nicht ins Auto laden wolltest, warum hast du sie dann zu deinem Auto getragen? Und warum hast du das so der Versicherung gemeldet?

Zitat (von fb472016-58):
Heißt das dass wenn ich z.B keine Kfz-versicherung hätte, dann zahlt mein Haftpflichtversicherung nicht?
Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt.
Die Versicherung gilt für alles was versichert ist, nicht mehr und nicht weniger. Und für das was nicht versichert ist, zahlt sie auch nicht.


Stimmt so nicht ganz. Die Privathaftpflicht zahlt normalerweise schon für Schäden an fremden KFZ, wenn diese nicht durch den Gebrauch des eigenen Autos verursacht wurden.

Die Versicherung wird sich hier auf die so genannte "Benzinklausel" berufen. Es gab aber schon Urteile, dass die Privathaftpflicht statt der KFZ-Haftpflicht greift, wenn das Beladen des Fahrzeugs beim Eintritt des Schadens noch gar nicht stattgefunden hat. Hier wird man sich aber mit der Versicherung streiten dürfen. Je nach Höhe des Schadens würde ich mir das aber genau überlegen.

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Gar nicht so eindeutig der Fall wie man meinen könnte.

Fakt ist: Sollte der Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sein (Be und Entladen gehört dazu, das ist unstrittig) greift die PHV nicht.
ABER es stellt sich sich die Frage, wann genau beginnt nun das Beladen? hier streiten sich regelmäßig die Parteien vor Gericht, aktuelle Tendenz scheint in Richtung Verbraucher zu gehen, heißt aber für diesen Fall gar nichts.
Für die Versicherung klarer Fall: Erstmal ablehnen, und das Kostenrisiko einer Klage liegt bei dir.

Exkurs: Bei kleiner Schadenhöhe lohnt es sich ggf. gar selbst zu zahlen bzgl KFZ Versicherung
Exkurs2: Bei der Wahl der Versicherung hätte man auch einen Tarif wählen können, der Be-und Entladeschäden mitdeckt. (meist begrenzt)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb472016-58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Na, was wohl. Damit sie deine KFZ-Haftplicht wegen des Schadens höherstufen können, um wenigstens einen Teil des Geldes so wieder hereinzubekommen, was bei der Privathaftpflicht nicht geht.


Das dachte ich mir auch so.

Zitat:
Wenn du die Gasflasche nicht ins Auto laden wolltest, warum hast du sie dann zu deinem Auto getragen? Und warum hast du das so der Versicherung gemeldet?


Zitat:
Zitat (von fb472016-58):
Heißt das dass wenn ich z.B keine Kfz-versicherung hätte, dann zahlt mein Haftpflichtversicherung nicht?
Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt.
Die Versicherung gilt für alles was versichert ist, nicht mehr und nicht weniger. Und für das was nicht versichert ist, zahlt sie auch nicht.


Stimmt so nicht ganz. Die Privathaftpflicht zahlt normalerweise schon für Schäden an fremden KFZ, wenn diese nicht durch den Gebrauch des eigenen Autos verursacht wurden.

Die Versicherung wird sich hier auf die so genannte "Benzinklausel" berufen. Es gab aber schon Urteile, dass die Privathaftpflicht statt der KFZ-Haftpflicht greift, wenn das Beladen des Fahrzeugs beim Eintritt des Schadens noch gar nicht stattgefunden hat. Hier wird man sich aber mit der Versicherung streiten dürfen. Je nach Höhe des Schadens würde ich mir das aber genau überlegen.


Ich habe schon die Absicht die Gasflasche zum Auto zu tragen, es wäre blöd zu sagen, dass ich mit der Gasflasche einfache so rumlaufen werde. Allerdings hat sich das Beladen noch gar nicht stattgefunden. Außerdem ist mein Auto noch weit entfernt von der Stelle, wo der Schaden verursacht wurde. Warum nun mein Auto in das Geschehen einbezogen wurde, kann ich immer noch nicht verstehen.
Nehmen wir mal an, ich hätte die Gasflasche raus getragen um an der Straße auf mein Freund zu warten, der mein Auto vom Parkplatz, der weit entfernt ist, abholt, und beim Tragen hätte ich ein Auto nebenan zerkratzt. Zwar habe ich die Absicht, die Gasflasche zu beladen, allerdings hat sich das Beladen noch gar nicht stattgefunden. Trotzdem muss die KFZ-Versicherung das zahlen? Was wäre wenn das Auto jemand anderes gehört hätte?



-- Editiert von fb472016-58 am 08.08.2017 07:21

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Außerdem ist mein Auto noch weit entfernt von der Stelle


Was verstehst Du darunter? Hast Du das der Versicherung auch so mitgeteilt? War der Kofferraum Deines Autos bereits geöffnet?

Auf den ersten Blick sieht es für mich aber so aus, dass in diesem Fall der Transport der Gasflasche zum Auto noch nicht zum beladen gehört. Siehe z.B.: LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993 (Az.: 3 S 263/92 )

Nach der Rechtsprechung gehört zum Beladen nur das unmittelbare Hineinheben des Gegenstandes in das Auto und direkt damit zusammenhängende Handlungen, so dass nach meiner Auffassung Handlungen, die in >10m Entfernung zum Auto passieren nicht zum Beladen gehören können.

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.1991 ZfS 92, 163:
Zitat:
Die Beförderung ist beendet, sobald der beförderte Gegenstand das Fahrzeug verlassen hat und dadurch von dem mit dem Entladen verbundenen Einwirkungen auf das Kfz gelöst wird.


Das sollte umgekehrt auch für das Beladen gelten, so dass die Bezinklausel nur dann greifen kann, wenn sich die Gasflasche schon in unmittelbarer Nähe des Autos befunden hat.

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