Vertragsleistung Internet war nicht verfügbar

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Letia
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)
Vertragsleistung Internet war nicht verfügbar

Hallo,

vor einigen Monaten schaffte die Telekom es über mehrere Wochen nicht, mir meinen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Eine Tarifumstellung war mißglückt. Man schlug mir vor: neue Router-Software, dann neuer Router, Datenbereinigung etc.... nichts half. Nach ca. 3 Wochen und vielen Fehlversuchen funktionierte der Zugang wieder, doch nur mit einer provisorischen Kennung, welche mehrmals verlängert wurde (da sie nur eine befristete Laufzeit hat). Und nach nochmals einigen Monaten war endlich auch die alte Dauer-Kennung wieder vorhanden. Obwohl sich der 2nd Level darum gekümmert hatte, hieß es immer wieder: wir müssen warten, bis dieses oder jenes durch das "System" gelaufen ist.

Ich forderte nun Schadensersatz, weil ich selbständig bin, zu Hause arbeite und sehr viel das Internet benötige. Von Seiten der Telekom wollte man mir 60 € anbieten. Ich hatte Verdienstausfall für mehrere Wochen geltend gemacht. Sonst hatte ich keine weiteren Kosten aufgeführt, z.B. daß ich jemand benötigte, der die neuen Kennungen eingab und das Netzwerk einrichtete, und zwar mehrmals, die vielen kostenpflichtigen Telefonate. Auch buchte die Telekom weiterhin die Gebühren ab, obwohl sie einige Wochen ihre Vertragsleistungen nicht erfüllte, doch ist diese anteilige Monatsgebühr eher gering im Vergleich zu den anderen Kosten, welche entstanden. Über mehrere Wochen konnte ich weder E-mail senden noch empfangen, mußte daher in Internetcafes gehen, doch kann man dort ja nicht arbeiten wie zu Hause...

Nun las ich, daß eine Schadensersatzforderung nicht zu allgemein gehalten sein darf. Doch wie soll ich das in Zahlen umgießen, daß ich einige Wochen an meiner Arbeit gehindert war?

Gibt es einen bestimmten Zeitraum innerhalb dessen die Klage eingereicht sein muß? Sind mit Ablauf dieses Zeitraums meine Ansprüche verjährt? Gemahnt und Frist gesetzt hab ich bereits. Die Telekom übergab den Fall an ihre Versicherung, welche mich anschrieb und so tat, als wär gar nichts gewesen. Während bei meinen Anrufen manche Telekommitarbeiter meinten, ich sei ein gebeutelter Kunde, sich auch entschuldigten, doch nicht schriftlich.

Bei einer Klage verdienen ja eigentlich nur die Anwälte, daher würde ich mich gern außergerichtlich einigen. Wie leg ich der Versicherung meine Ansprüche dar, und muß ich mich beeilen wegen Fristen?

Besten Gruß
Letia

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-- Editiert am 04.01.2010 22:14

-- Editiert am 04.01.2010 22:15

-- Editiert am 04.01.2010 22:15

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Doch wie soll ich das in Zahlen umgießen, daß ich einige Wochen an meiner Arbeit gehindert war?

Nun in dem man
- die Kosten für das Internet-Cafe nachweist
- die Verträge mit den Kunden und den aus dem Vertrag resultierenden Verdiensten so wie den resulterenden Ausfällen offenlegt
- anhand der Buchführung, der Steuererklärung 2008 und anderer Nachweise den Stundenlohn ermitteln für die Zeit die sich nicht anders nachweisen lässt.

Nicht unerwähnt bleiben darf natürlich das der Kunde auch eine Schadensminderungspflicht hat, sprich er hätte sich um eine temporären Ersatzanbindung kümmern müssen um den Arbeitsausfall so gering wie möglich zu halten.

Dies könnte sich negativ auf die Schadenssumme auswirken.



Handelt es sich um einen Vertrag der auch die gewerblicheh DSL-Nutzung erlaubt?



quote:
z.B. daß ich jemand benötigte, der die neuen Kennungen eingab

Das muss eigentlich jeder Kunde eines DSL-Anbieter können, ich bezweifele, das es dafür Geld gibt.


quote:
und das Netzwerk einrichtete,

Wenn sich die DSL-Kennung ändert ist es bei Netzwerken mehr als unüblich, das das gesamte Netzwerk neu eingerichtet werden muss.

Eventuell könnte man diesbezüglich nochmals näher erläutern?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Letia
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
und sehr herzlichen Dank für die Antworten.

quote:
Nicht unerwähnt bleiben darf natürlich das der Kunde auch eine Schadensminderungspflicht hat, sprich er hätte sich um eine temporären Ersatzanbindung kümmern müssen um den Arbeitsausfall so gering wie möglich zu halten.


Technisch bin ich überhaupt nicht bewandert. Daher - keine Vorstellung, wie so etwas aussehen könnte, was ich dazu besorgen/anmelden müßte etc. Doch nun, wo dies erwähnt wird, meine ich, die Telekom hätte das vorschlagen können, evtl. sogar kostenlos anbieten. Schließlich hatten sie ja auch andere Ideen, welche ich anwandte, welche jedoch nicht funktionierten.

quote:
Handelt es sich um einen Vertrag der auch die gewerblicheh DSL-Nutzung erlaubt?


Ich fand kein Verbot einer gewerblichen DSL-Nutzung. Gibt es das bei der Telekom?
Es hängt von der Wahl der Tarife abhängt, ob man als Geschäftskunde oder als Privatkunde geführt wird. Ich wählte einen (Privatkunden-)Tarif mit hoher Geschwindigkeit, so daß die Geschäftskundentarife keine nennenswerten Vorteile für mich gebracht hätten. Die Downloadgeschwindigkeit wäre nicht verbessert worden, nur die Uploadgeschwindigkeit - und die doppelten Datenleitungen sollen stabiler laufen. Doch kostet auch der billigste Geschäftstarif mehr als das Doppelte meines jetzigen.
Heißt das nun, weil mein Tarif bei der Telekom als Privatkundentarif geführt wird, kann ich geschäftliche Ausfälle nicht als Schadensersatz geltend machen?

Also eines weiß ich, nach Ablauf des derzeitigen Vertrags wechsle ich den Internetprovider!

Im Internetcafe nahm ich natürlich keine Quittungen mit. Direkte Kundenausfälle hatte ich nicht, jedenfalls nichts Nachweisbares. Doch natürlich jede Menge extra Arbeit durch das außer Haus laufen, und da ich nicht richtig auf dem Laufenden war... die Post kommt ja erst Tage nach den E-mails, ich konnte nicht recherchieren (außer im Internetcafe) etc. Eigentlich konnte ich diese Zeit nicht mehr reinholen, da ich ja auch später nicht Tag und Nacht arbeiten kann.

In meinem Schreiben an die Telekom führte ich nur einen relativ bescheidenen Tagessatz auf. Als Selbständige kenn ich ja keine vorgeschriebene Arbeitszeit. Alles andere ließ ich weg.

Muß ich der Versicherung Steuererklärung/Steuerbescheid vorlegen (diese wären ja nicht aktuell) oder erst vor Gericht?

Ich versteh nicht, daß sich die Telekom zu einem selbst verursachten Schaden so stellt. Statt des zunächst geforderten Schadensersatzes hatte ich auch eine kostenlose Internetnutzung über eine zu vereinbarende Zeitdauer vorgeschlagen. Was hätte sich die Telekom dabei vergeben? Jeder Kleinunternehmer hätte geschaut, daß er das von ihm Verschuldete wieder gutmacht und das Ganze so schnell wie möglich vom Tisch bekommt.


Besten Gruß
Letia


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-- Editiert am 05.01.2010 12:54

-- Editiert am 05.01.2010 12:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Doch kostet auch der billigste Geschäftstarif mehr als das Doppelte meines jetzigen.

Warum wohl? Wegen der extrem verbesserten Leistung im Problemfall.
Mein Vertrag (Geschäftskundentarif) beinhaltet z.B. eine garantierte Verfügbarkeit im Jahresmittel, eine spezielle Hotline wo technisch geschulte Mitarbeiter das Problem in die Hand nehmen, falls notwendig einen Technikereinsatz vor Ort innerhalb von 8h nach Störungsmeldung zur wiederherstellung der Leitung, notfalls kostenlose Anbindung per Mobilfunk bis die Leitung wieder steht.
Ich habe wärend eines Problem einen fest zugeordneten Ansprechparter und muss nicht jedesmal mein Problem neu schildern.


Privatkunden laufen in einen Call-Center auf wo überwiegend ahnungslose Leute sitzen die sich mit Hilfe des Computer durch ein Frage-Antwort-Programm klicken und nur allgemeine Hilfestellungen geben.
Die Techniker kümmern sich um das Problem vor Ort wenn der Kunde an der Reihe ist, was schon mal ein paar Tage oder auch Wochen dauern kann.

Der Unterschied in Preis und Leistung ist wie bei Pommes-Bude und Gourmet-Restaurant.



quote:
Heißt das nun, weil mein Tarif bei der Telekom als Privatkundentarif geführt wird, kann ich geschäftliche Ausfälle nicht als Schadensersatz geltend machen?

Das könnte durchaus sein, muss aber nicht.
Jedoch deutet das Schreiben der Versicherung schonmal darauf hin das keine Zahlung zu erwarten ist.
Denn die Telekom muss unter Umständen nicht Schäden ersetzen die durch korrekte Traifwahl hätten vermieden werden können.
Wenn ein Unternehmer keine Vorkehrung trifft um im Problemfall den Betrieb aufrecht zu erhalten, muss er sich zumindest ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen.



quote:
Muß ich der Versicherung Steuererklärung/Steuerbescheid vorlegen (diese wären ja nicht aktuell) oder erst vor Gericht?

Es sind alle Unterlagen zulässig die die Schadensermittlung zulassen.
Eventuell wird auch einen entsprechende Erklärung des Steuerberater anerkannt.

Legt man Unterlagen nicht vor, kann es zu einer geringeren Entschädigungsumme kommen, eine höhere muss dann zwangsweise vor Gericht eingeklagt weren.





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#4
 Von 
Letia
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke nochmals, nun seh ich schon klarer.

quote:
Mein Vertrag (Geschäftskundentarif) beinhaltet z.B. eine garantierte Verfügbarkeit im Jahresmittel, eine spezielle Hotline wo technisch geschulte Mitarbeiter das Problem in die Hand nehmen, falls notwendig einen Technikereinsatz vor Ort innerhalb von 8h nach Störungsmeldung zur wiederherstellung der Leitung, notfalls kostenlose Anbindung per Mobilfunk bis die Leitung wieder steht.
Ich habe wärend eines Problem einen fest zugeordneten Ansprechparter und muss nicht jedesmal mein Problem neu schildern.


Klingt etwas nach deLuxe-Version. Bietet das die Telekom oder ein anderer Provider? Egal, ich werde trotzdem wechseln sobald wie möglich.

quote:
Denn die Telekom muss unter Umständen nicht Schäden ersetzen die durch korrekte Traifwahl hätten vermieden werden können.


Wie kann man einen falschen Termin wählen? Je teurer desto besser, nehm ich an, aus Sicht des Anbieters? Die Zugangsvoraussetzungen wurden vorab geprüft, dann verbessert, nachdem das Problem aufgetreten war (wie ich o. bereits schilderte). Weshalb dann letztlich eine Stelle zustandebrachte, was den anderen nicht gelang, daß die Leitung wieder funktinierte, keine Ahnung. Vielleicht wurde das Problem dann vorgezogen, und zuvor befand ich mich vielleicht in einer mehrmonatigen Warteschlange, was man mir aber so nicht sagte. Es hieß statt dessen: das Ganze muß durch das System laufen.

Zu der Schadensminderung: Mobilanschluß sagt mir leider noch immer nichts. Ich weiß nicht, ob das bei meinem Computer (Macintosh) möglich ist. Ich synchronisiere auch keine Handys (da sie alt sind und wahrscheinlich ohnehin nicht kompatibel) mit dem Computer.

Danke für die Antworten.
Besten Gruß
Letia

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-- Editiert am 06.01.2010 18:22

-- Editiert am 06.01.2010 18:22

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Klingt etwas nach deLuxe-Version. Bietet das die Telekom oder ein anderer Provider?

Bei uns macht das die Telekom.
Es wird aber auch von anderen professionellen Providern angeboten (Tipp: 1&1 und arcor würde ich nicht wählen).

Es ist bei uns für den Firmenbestand existenziell wichtig, wir können uns maximal einen Tag Ausfall leisten.

Die Deluxe Version war glaube ich mit Vor-Ort-Techniker in 2h, die Preise wurden aber dann etwas im dreistelligen Bereich, pro Monat versteht sich.
Da wäre die Pleite billiger ;-)


Bei Internet über Mobilfunk kauft man sich einen Stick (z.B. bei Vodafone) mit Mobilfunk-SIM-Karte. Dieser wird über USB mit dem PC verbunden und installiert sich selbständig. Vorher abklären ob der Stick mit Mac funktioniert, für die meisten kein Problem.
Man sollte sich die Prepaid-Variante kaufen, da zahlt man nur wenn es genutzt wird (Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsflatrate).
Vorteil: man kann ihn auch unterwegs (Reise, Hotel, Urlaub) nutzen
Nachteil: in Versorgungsrandgebieten ist die Anbindung etwas langsamer als DSL




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