Verzwickter Fall

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2010 08:56:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)
Verzwickter Fall

Hallo, es geht um folgendes:

Der K kauft von dem V ein Bild unter Eigentumsvorbehalt und zahlt 1/3 an. Solange, bis er den Restpreis zahlt, wird das Bild bei A untergestellt (per Verwahrung). Dies geschieht durch Vertrag zwischen A und K, bei dem A sich verpflichtet, das Bild nur nach Aufforderung durch V herauszugeben und K auch nicht an das Bild heranzulassen.
Für den Restkaufpreis nimmt K ein Darlehen bei B. Als Sicherung bietet er das Bild an, gibt sich als Eigentümer aus. B fragt bei A an, ob er es lagert - dieser sagt "ja", vergisst aber, Anspruch V zu nennen. K erhält Darlehen, kann es nicht mehr zurückzahlen. B verlangt, Bild in ihrem Namen zu verkaufen. K geht zu A, A lässt ihn Bild angucken, als A sich umdreht, nimmt K Bild mit.
K gibt Bild N zur öffentlichen Versteigerung. N verkauft an X. X überweist B Kaufpreis (2/3 ursprünglicher Betrag). K wird insolvent.
V verlangt von A Rest-Kaufpreis, A bezahlt, wird ebenfalls insolvent.

Nun zur Frage:
Welche Ansprüche hat A gegen B? Er findet, B müsste zumindest anteilig Schaden tragen, da sie Versteigerung veranlasst. Auch habe A bei Zahlung an V für B gehandelt.

Was meint ihr???

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Vielleicht sollten Sie sich etwas Gutes tun und Ihre BGB-Hausarbeit selbst lösen. DANN können Sie etwas lernen.

Viel Erfolg

:)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.06.2010 08:56:19
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)

Wenigstens ein paar Tipps sind doch aber erlaubt... :(

Ich hänge zum Beispiel gerade an dem Problem, ob der Eigentumsvorbehalt wirksam ist, da weder eine bedingte Übereignung über 929, noch 930 (da fehlendes Besitzverhältnis, oder?) noch über 931 stattfindet... :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich liebe solche Fälle. :) Bald darf ich sowas auch erfinden. ;)

Vielleicht adoptiert N noch den ukrainischen Hirtenhund des A, für den eine Hypothek bei der Privatbank des Y eingetragen ist, welcher gegen B's Schwester im Rahmen des Zugewinnausgleichs noch einen Anspruch auf 3000 EUR hat, den diese aber mit Forderungen aus Markenrechtsverletzung gegen den Vorbesitzer Z des Hundes aufrechnen möchte, die sie dem Sohn S des A als Schenkung abgetreten hat, welcher bei der Markenrechtsverletzung Mittäter war, als er gefälschte Uhren vom Bruder des N in China nach saudi-arabischem Recht gekauft und über die in Chile eingetragene Schiffsflotte des Bruders des B importiert hat... :)

-- Editiert von Mareike am 25.07.2006 02:15:01

0x Hilfreiche Antwort

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