Hallo,
Ich würde gerne wissen ob man, wenn man die Vollstreckungskosten einer Gerichtsverhandlung bezahlt hat noch etwas zahlen muss bzw. es geht um eine Körperverletzungssache von vor 8 Jahren, bei der Schmerzensgeld
angefallen ist und eben Amtsgericht Vollstreckungskosten. Wenn ich nun die Vollstreckungskosten bezahle, muss ich damit rechnen das der Geschädigte auf gleiche Weise sein Schmerzensgeld per Vollstrecker einziehen wird? Oder ist es mit den Vollstreckungskosten bezahlen getan? Und bekommt der Geschädigte das mit wenn ich diese Vollstr. Kosten bezahle? Wird ihm das gesagt? vielen Dank schonmal ...
Vollstreckungskosten und Schmerzensgeld
21. Dezember 2019
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Frage vom 21. Dezember 2019 | 23:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungskosten und Schmerzensgeld
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 23:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
Zitatmuss ich damit rechnen das der Geschädigte auf gleiche Weise sein Schmerzensgeld per Vollstrecker einziehen wird? :
Ja, muss man.
Man kann jetzt aber noch wählen, ob man es noch teuerer haben möchte oder ob man lieber zahlt...
#2
Antwort vom 22. Dezember 2019 | 00:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Wird die Forderung für das Schmerzensgeld automatisch folgen oder beauftragt der Geschädigte seinen Anwalt? Ist das die Prozedur das erst Vollstr.Geld und danach Schmerzengsgeld verlangt wird?
Und wird ihm von meiner Bezahlung des Vollstreckungsgeldes berichtet? Besteht die Möglichkeit das er nach so vielen Jahren aufs Schmerzensgeld verzichtet?
Kann der Geschädigte auch Jahre nach dem Vorfall plötzlich sein Schmerzensgeld verlangen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Dezember 2019 | 14:24
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Woher soll das hier jemand wissen? "Möglichkeiten" bestehen immer.ZitatBesteht die Möglichkeit das er nach so vielen Jahren aufs Schmerzensgeld verzichtet? :
Wann ist das Urteil gefallen? Darauf kommt es an.ZitatKann der Geschädigte auch Jahre nach dem Vorfall plötzlich sein Schmerzensgeld verlangen? :
Automatisch nicht, aber wenn nichts kommt an Geld, kommt wohl der Anwalt, der zusätzlich auch noch Geld will.ZitatWird die Forderung für das Schmerzensgeld automatisch folgen oder beauftragt der Geschädigte seinen Anwalt? :
Da gibt's keine Prozedur.ZitatIst das die Prozedur das erst Vollstr.Geld und danach Schmerzengsgeld verlangt wird? :
Viele Grüße!
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