Wann Zivilklage?

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)
Wann Zivilklage?

Hallo zusammen,

in mein Wochenendhaus wurde eingebrochen und einer der Täter wurde von einem Nachbarn dabei erwischt. Da es sich um einen aus der weiteren Nachbarschaft bekannten Jugendlichen handelt, habe ich die Eltern angerufen, um mich aussergerichtlich mit ihnen zu einigen. Nachdem die Eltern sich aber absolut uneinsichtichtig zeigten ("Unser Junge macht so etwas nicht, der war nur zufällig am Tatort") und mir mit Verleumdungsklage gedroht haben, habe ich Strafanzeige gestellt. Nun zu meiner Frage:

Sollte ich den entstandenen Schaden (Tür aufgebrochen, Fenster eingeschlagen, Wand und Decke beschädigt, Geschirr zerschlagen) erst nach Abschluß des strafrechtlichen Verfahrens geltend machend oder jetzt schon eine zivilrechtliche Klage einreichen?

Vielen Dank vorab für evt. Ratschläge

Jörg

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Zivilklage wird wohl ins Leere laufen (Jugendlicher hat kein Geld, Eltern haften nicht)
Also würde ich damit warten, da es Geld kostet.
Eine Zivilklage ist immer noch möglich, ein Titel gegen den Jugendlichen wirkt auch dann noch, wenn dieser eigenes Einkommen hat.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Du meinst also bis nach der strafrechtlichen Verurteilung warten und dann einen MB beantragen?

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

@ ikarus02

Danke für den Rat. Schade, dass es nicht noch ein paar weitere Meinungen gegeben hat.

Gruß
Jörg

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das Problem dürfte hier sein, dass zwar im aktuellen Stadium ein Mahnbescheid zur Deckung der Schäden beantragt werden kann, die Eltern aber wahscheinlich Widerspruch einlegen werden.
Dann müsste die Schuldfrage vorab beim Zivilgericht geklärt werden, die Nachbarn müssen als Zeugen vorgeladen werden (Kosten müsste hier der Kläger vorschießen), etc.
Bei einer strafrechtlichen Verhandlung werden die Zeugen aus der Staatskasse vorfinanziert.

Meiner Meinung nach kann man dann bei einem Zivilprozess die Zeugen angeben und auf die Aussagen im strafprozess verweisen. Damit erspart man die erneute Vorladung und die damit verbundenen Kosten.

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#6
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

@ Mahnman

Danke, ich werde den Strafprozess abwarten und dann weiter sehen.

Unser "Dorfsheriff" war mittlerweile auch noch da und wollte noch einmal mit den Eltern sprechen. Fragt der mich doch glatt, ob man das nicht über die Versicherung regeln könne, worauf ich ihm gesagt habe: "Sicherlich, nur nicht über meine!"

Übernimmt denn eine Versicherung überhaupt vorsätzlich angerichteten Schaden?

Gruß
Jörg

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#7
 Von 
Beate-A.
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich würde das Strafverfahren abwarten, denn sollte dieses eingestellt werden, haben Sie schlechte Karten beim Zivilprozess. Vor allem Beweise sichern, Zeugenaussagen schriftlich geben lassen, Fotos etc., denn Sie sind im Zivilprozess beweispflichtig und müssen die Schadenshöhe genau beziffern, danach werden die Kosten beziffert (Anwalts- und Gerichtskosten). Bei einem Zivilprozess müssen sie 3 volle Gebühren hinsichtlich der Gerichtskosten vorauslagen. Diese werden nach dem Streitwert in der Gerichtskostentabelle abgelesen. Gruss Beate

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#8
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
eine evtl. vorhandene Hausratversicherung übernimmt Einbruchsschäden und Vandalismus.

Ich würde den Schaden in jedem Fall der Versicherung melden.

Vorteil wäre evtl.: Versicherung zahlt und holt sich das Geld vom Verursacher zurück, Sie wären aus der Zivilsache raus.

Ich weiß aber nicht, ob die das noch zahlen, wenn der Täter schon ermittelt ist.
Da aber noch keine Verhandlung war, würd ich es versuchen ...

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