Wasserrohrbruch wer zahlt?

2. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Wasserrohrbruch wer zahlt?

Hallo ich hätte heute einmal eine Frage. Wir haben festgestellt daß ein Wasserrohrbruch im bzw. vor dem haus ist, wir wissen daß der Schaden vor dem haus wenn das Rohr da gebrochen ist, den Schaden die gemeinde zahlen muß. Wer zahlt uns aber den Schaden der entsteht wenn die Gemiende feststellt daß sie ins Haus müssen um den Schaden zu beheben. Sie müßten evt. durchs Wohnzimmer gehen und vor allem den boden herausreissen um an die Leitungen zu kommen, wer kommt für den schaden auf? Die gemeinde?
Wir selber haben im moment keinen Wasserschaden es kann aber wie beschrieben dazu kommen wenn die Gemiende ins uas muß. Vielen Dank für Eure Tipps.

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei einem Schaden vor dem Haus muss man nicht das Wohnzimmer aufreißen.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Es kann vorkommen was erst geklärt wird, daß das Rohr, daß durch unser Wohnzimmer verläuft, genau daß Rohr ist daß den Bruch hat, dann muß entweder der Boden aufgerissen werden um daran zu kommen, oder aber es muß ums Haus herum gegangen werden und durchs haus hinein an einer anderen Stelle und dann, die wasseruhr verlegt werden, dadurch entstehen uns aber evt. wieder Kosten, müssen wir die tragen, wenn es vom Rohr kommt, daß die gemeinde angeht? Danke für Eure Tipss!

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn die undichte Stelle im Haus ist, seid ihr zahlungspflichtig (besteht eine Versicherung?), wenn das Rohr vor dem Grundstück undicht ist, zahlt es der Versorger.
Es gibt übrigens Fachleute, die die Schadenstelle fast ganz genau feststellen können.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 05.08.2007 19:55:07

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Bisher wissen wir die undichte Stelle verläuft vor dem haus, nun wollen sie aber evt. unterm haus durchschiessen um die alten Rohre stillzulegen und die neue zu verlegen dann müßte die Wasseruhr im haus verlegt werden an eine andere Stelle muß auch dann die gemeinde diese Kosten übernehmen? Danke im voraus

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

die Leitung bis zur Wasseruhr und die Montage der Wasseruhr sind Kosten für den Versorger. Dafür wird automatisch eine monatliche Grundgebühr gezahlt, als Netzpflege und Bestandssicherung.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Unsere Unsicherheit besteht darin weil es hieße wir müßten bezahlen was im haus geschieht, wenn also die uhr verlegt werden muß,an einen anderen Standort da die alte Rohrleitung mit verbindung zur jetzt bestehenden Uhr kaputt ist oder droht kaputt zu werden, muß da die neue Leitung an einen anderen Platz kommt die jetzige Uhr verlegt werden. Um die neue leitun anzuschliessen, da wurde behauptet wir müssen die Kosten vom Rohr daß sie bis zum Haus schiessen müßten bis zur neuen Uhr wir bezahlen. Da wir uns dies nicht vorstellen konnten wollten wir es genauer wissen und es hilft uns sehr wenn man Bescheid weiß. Wir sind ja erst seit knapp 3 Jahren Hausbesitzer und sind mit solchen sachen nicht so vertraut. Die alte Uhr würde vom jetzigen Standort wenige meter verlegt werden müssen und da wäre die gemeinde so schlau uns dies aufzubrummen obwohl wir nichts für den entstandenen Schaden können. und der eigentliche Schaden der Rohrbruch ja eindeutig vor dem haus liegt.
Nur ist es nicht möglich ie jetzige Uhr mit verbindung nach außen so zu lassen wenn eine neue Leitung an anderer Stelle verlegt wird. Darum kamen unsere fragen zu Stande. ich bin immer wieder dankabr wenn jemand schlauer ist als wir. Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

es hat nix damit zu tun, dass jemand *schlauer* ist. Die Versorger versuchen zunächst in aller Regel erstmal die Kosten abzuwälzen. Wenn man(n) dann nicht weiss, wie sich die Sache dem Grunde nach verhält, ist man(n) fasst immer der oft zu Unrecht Zahlende. Die jetzt bei Ihnen notwendigen Arbeiten zählen zu den so genannten Bestandserhaltungsmaßnahmen und müssen nicht von Ihnen bezahlt werden. Selbst wenn die Wasseruhr an einer anderen Stelle im Hause montiert werden muss, haben Sie nichts zu bezahlen. Das in Ihrem Hause vorhandene Leitungssystem muss ja dann auch wieder an die neue Wasseruhr angeschlossen werden. Das ist ein so genannter Folgeschaden aus der vorher angeführten Bestandserhaltungsmaßnahme und ist für Sie ebenfalls selbstverständlich >> KOSTENLOS !!

Habe ich im Jahre 2002 mit einem Versorger erfolgreich durchgezogen. Wenn der Versorger merkt, dass Sie über Hintergrundwissen verfügen, sollte es also auch bei Ihnen kein Problem geben.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wenn man es nicht weiß ist es immer leicht jemanden davon zu überzeugen daß man zahlen muß deshalb freu ich mich wenn uns jemand helfen kann. Vielen vielen Dank nochmal.

2x Hilfreiche Antwort

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