Wasserschaden - Heizkörper undicht - Muss Vermieter oder seine Versicherung Schaden zahlen?

30. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Angel7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Heizkörper undicht - Muss Vermieter oder seine Versicherung Schaden zahlen?

Einen schönen guten Morgen zusammen.
Ich bin hier im Moment ziemlich am Verzweifeln.
Als ich gestern in meine Wohnung kam, war im Wohnzimmer Wasser, nicht hoch aber dafür in fast dem ganzen Raum verteilt.
Es stellte sich schnell heraus das der Heizkörper undicht geworden ist.
Darauf hin habe ich den Vermieter informiert, der dann auch am Nachmittag kam.
Den Heizkörper möchte er von einem Bekanten reparieren lassen, der allerdings erst Montag Zeit hat. Jetzt hat er die Reglerknöpfe abgemacht da diese nicht mehr richtig dichteten und mit Klebeband die Pinne (keine Ahnung wie die Teile heissen) mit Klebeband fixiert. Erst mal tropft da jetzt nichts mehr aber wirklich Vertrauenserweckend ist die Konstruktion auch nicht. Ich soll jetzt das Wovhenende über die Sache im Augr behalten. Anmachen kann ich die Heizung jetzt natürlich auch nicht mehr.

Die andere Sache ist die das ich im Wohnzimmer Laminat liegen habe der durch das Wasser natürlich aufgequollen ist. Vermieter findet das nicht tragisch und ist der Meinung ich soll mal abwarten wenn es durchgetrocknet ist wird das wieder besser.
Ebenso ist die Couch die gerade mal6Monate alt ist im gesamten unteren Bereich nass geworden da es sich um eine Couch mit Bettkasten handelt ist auch dort die Spanplatte aufgequollen.

Meiner Meinung nach wäre der Vermieter bzw. seine Versicherung zumindest für den Schaden am Boden zuständig. Oder?

Hoffe das ihr mir helfen könnt.

Lg
Angel


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich würde den Schaden meiner Hausratsversicherung melden.

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1x Hilfreiche Antwort

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