Ich wohne paterre und neben meiner wohnung befindet sich der heizungskeller. in diesem wurde kürzlich die heizung nach einer sperrung wieder in betrieb genommen. der heizungsbauer mußte den kessel neu befüllen und hat danach den wasserschlauch unter druck gelassen. durch die ständige druckbelastung ist der schlauch aus seiner halterung gerissen und hat eine überschwemmung im keller, flur und danach in meiner wohnung verursacht. die beklagte firma sagt jetzt, es sei eine drittfirma dafür zuständig gewehsen und weist jede schuld von sich.
wer muß denn jetzt für den schaden aufkommen ? die von der verwaltung beauftragte, oder die firma, die die arbeit ausgeführt hat (subunternehmen).?
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"Radtke Rainer"
Wasserschaden ???
20. Oktober 2005
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Frage vom 20. Oktober 2005 | 14:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden ???
#1
Antwort vom 20. Oktober 2005 | 14:56
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 842x hilfreich)
Grundsätzlich erst einmal die Firma, mit der die Verwaltung den Vertrag geschlossen hat. Wenn die dann einen Subunternehmer beauftragen, müssen sie sich den Schaden eben von ihm wiederholen.
Und jetzt?
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