Wasserschaden durch Handwerker

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go615397-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch Handwerker

Guten Tag ich habe folgenden Fall

An einem Mehrfamilienhaus, welches zwei Besitzer hat, wurden an meiner Wohnung arbeiten ausgeführt bei dem ein außen liegendes Fallrohr vom Galabauer so berührt wurde dass es aus dem Dachgulli gerutscht ist. Jetzt hat der andere Eigentümer einen Wasserschaden in seiner Wohnung, weil das Regenwasser nicht in das Rohr geführt wurde.

Der Galabauer will nicht dafür haften, weil er sagt, dass das Fallrohr auf 3m nur eine Schelle hat und am Gulli kein Dichtring am Rohr vorhanden ist.

Der Besitzer der anderen Wohnung will seinen Schaden komplett bezahlt haben.

-- Editiert von Moderator topic am 18. November 2023 18:05

-- Thema wurde verschoben am 18. November 2023 18:05

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36395 Beiträge, 6144x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128063 Beiträge, 40918x hilfreich)

Ich erkenne keinen Zusammenhang mit den Thema "Baurecht"?

Fragen hat man auch keine?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go615397-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wäre gut wenn es jemand verschieben könnte.

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#4
 Von 
go615397-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wäre gut wenn es jemand verschieben könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2162 Beiträge, 455x hilfreich)

Zitat (von go615397-91):
An einem Mehrfamilienhaus, welches zwei Besitzer hat, wurden an meiner Wohnung arbeiten ausgeführt

Hier sind mir die Eigentumsverhältnisse nicht klar.
Zitat (von go615397-91):
bei dem ein außen liegendes Fallrohr vom Galabauer so berührt wurde dass es aus dem Dachgulli gerutscht ist.

Ich glaube nicht, dass hier ein sachlicher Zusammenhang besteht. Das kannst Du als Dachdeckergeselle mit Ortskenntnis vermutlich besser beurteilen.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Dachdecker-Kuendigung-waehrend-Krankheit-erhalten-eventuell-Betriebsschliessung-__f600165.html

Sofern der GALA-Bauer mit Beschädigung der Grundleitung auch den Schaden am Dachgully zu verantworten hat, muss er bzw. seine Haftpflicht auch für den Schaden einstehen. Andernfalls ist es das Problem des Nachbarn.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8702 Beiträge, 1841x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Sofern der GALA-Bauer mit Beschädigung der Grundleitung auch den Schaden am Dachgully zu verantworten hat, muss er bzw. seine Haftpflicht auch für den Schaden einstehen. Andernfalls ist es das Problem des Nachbarn.


das sehe ich auch so. und als Unternehmer wird er ja eine Betriebshaftpflicht haben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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