Guten Tag ich habe folgenden Fall
An einem Mehrfamilienhaus, welches zwei Besitzer hat, wurden an meiner Wohnung arbeiten ausgeführt bei dem ein außen liegendes Fallrohr vom Galabauer so berührt wurde dass es aus dem Dachgulli gerutscht ist. Jetzt hat der andere Eigentümer einen Wasserschaden in seiner Wohnung, weil das Regenwasser nicht in das Rohr geführt wurde.
Der Galabauer will nicht dafür haften, weil er sagt, dass das Fallrohr auf 3m nur eine Schelle hat und am Gulli kein Dichtring am Rohr vorhanden ist.
Der Besitzer der anderen Wohnung will seinen Schaden komplett bezahlt haben.
-- Editiert von Moderator topic am 18. November 2023 18:05
-- Thema wurde verschoben am 18. November 2023 18:05
Wasserschaden durch Handwerker
18. November 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2023 | 13:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch Handwerker
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 18. November 2023 | 13:44
Von
Status: Unbeschreiblich (36395 Beiträge, 6144x hilfreich)
#2
Antwort vom 18. November 2023 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (128063 Beiträge, 40918x hilfreich)
Ich erkenne keinen Zusammenhang mit den Thema "Baurecht"?
Fragen hat man auch keine?
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#3
Antwort vom 18. November 2023 | 15:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Es wäre gut wenn es jemand verschieben könnte.
#4
Antwort vom 18. November 2023 | 15:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Es wäre gut wenn es jemand verschieben könnte.
#5
Antwort vom 18. November 2023 | 15:39
Von
Status: Student (2162 Beiträge, 455x hilfreich)
ZitatAn einem Mehrfamilienhaus, welches zwei Besitzer hat, wurden an meiner Wohnung arbeiten ausgeführt :
Hier sind mir die Eigentumsverhältnisse nicht klar.
Zitatbei dem ein außen liegendes Fallrohr vom Galabauer so berührt wurde dass es aus dem Dachgulli gerutscht ist. :
Ich glaube nicht, dass hier ein sachlicher Zusammenhang besteht. Das kannst Du als Dachdeckergeselle mit Ortskenntnis vermutlich besser beurteilen.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Dachdecker-Kuendigung-waehrend-Krankheit-erhalten-eventuell-Betriebsschliessung-__f600165.html
Sofern der GALA-Bauer mit Beschädigung der Grundleitung auch den Schaden am Dachgully zu verantworten hat, muss er bzw. seine Haftpflicht auch für den Schaden einstehen. Andernfalls ist es das Problem des Nachbarn.
#6
Antwort vom 18. November 2023 | 17:54
Von
Status: Richter (8702 Beiträge, 1841x hilfreich)
ZitatSofern der GALA-Bauer mit Beschädigung der Grundleitung auch den Schaden am Dachgully zu verantworten hat, muss er bzw. seine Haftpflicht auch für den Schaden einstehen. Andernfalls ist es das Problem des Nachbarn. :
das sehe ich auch so. und als Unternehmer wird er ja eine Betriebshaftpflicht haben
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