Wasserschaden durch Mieter Versicherung übernimmt teils

25. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483663-38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch Mieter Versicherung übernimmt teils

Hallo Leute ich habe eine Frage , es geht darum dass ich einen Mieter bzw 3 Mieter in eine Wohnung hatte die sich untereinander kannten. Die Mieter haben bei der Küchenmontage nicht richtig die Spüle angeschlossen und dadurch habe ich einen Wasserschaden in der ganzen Wohnung gehabt Komma und auch an der Außenwand des Gebäudes. Nachdem die Versicherung sich das angeschaut hat und eine Schadensregulierung Firma einen Protokoll Bericht erstellt hat hat jetzt die Versicherung mehr einen Kostenvoranschlag von der Firma die es sanieren zugeschickt in Höhe von 10000 €, in diesem Betrag ist nur der Schaden im Gebäude enthalten die Außenwand wäre separat, die Versicherung hat mir jetzt einen Schadensbetrag in her von 11000 € überwiesen, allerdings haben die jetzt für die Außenwand nicht alles gedeckt sondern nur 1000 € und mit dem Preis bzw mit dem Geld komme ich nicht hin das ganze zu reparieren.

Meine Frage an euch bzw die sich damit auskennen, kann ich Anspruch legen für die Außenwand die auch betroffen ist, darf ich einen Schadensersatz von den Mieter bekommen für die Außenwand da nicht komplett das Geld ausreichen tut dass die dann über ihren Versicherung die Außenwand übernehmen, die Eltern haben beim Einzug eine Bürgschaft unterschrieben und wollte mal wissen ob es möglich ist dass die egal von wem eine Versicherung die Außenwand übernehmen können oder müssen die das, dürfen die das Ablehnen falls ja warum?

Ich wäre euch sehr dankbar für information.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Formulier dein Anliegen mal bitte in vernünftigen Sätzen, mit Satzzeichen und mit halbwegs annehmbarer Rechtschreibung.
Das ist echt grausam...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Was sagt denn Ihre Gebäudeversicherung zu der Angelegenheit?
Wenn die Mieter nämlich über die Nebenkosten auch für die Gebäuderversicherung des Vermieters mitbezahlen, können die Mieter auch verlangen, dass die Gebäuderversicherung des Vermieters im Schadensfall genutzt wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go483663-38):
allerdings haben die jetzt für die Außenwand nicht alles gedeckt sondern nur 1000 €

3 Möglichkeiten
A) Es ist nur eine Vorabzahlung
B) Es gab Vorschäden, die Kosten dafür muss die Versicherung nicht übernehmen
C) Die Versicherung versucht einfach mal eine ungerechtfertigte Kürzung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich würde auch mal die Frage in den Raum stellen, wie lange ist denn der letzte Anstrich des Hauses schon her in Jahren?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen