Wasserschaden - haftet Mieter oder Vermieter??

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
86nessy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 20x hilfreich)
Wasserschaden - haftet Mieter oder Vermieter??

Hallo zusammen!

Ich finde dieser Fall ist eine komplizierte Angelegenheit, deswegen find ich keine genaue Antwort hier im Forum.

Wir vermieten eine Wohnung direkt neben uns. Der Mieter der Wohnung hat beim Anschließen seiner Küche irgendein Wasserrohr nicht richtig festgeschraubt und deswegen ist Wasser ausgetreten. Das lief runter ins Erggeschoss in die Wohnung der Eigentümer dieser Wohnung und beschädigte Wände, Decke und einen Kleiderschrank. Für Wände und Decke ist die Gebäudeversicherung aufgekommen.

1. Problem ist der Schrank. Ich weiß nicht warum, aber die Eigentümerin hat sich an die Haftpflicht oder Hausrat meines gewendet und die wollte ihr ungefähr die Hälfte des Werts des Schranks zahlen (ich denke den Zeitwert), was sie ablehnte, weil sie den kompletten Kaufpreis wollte. Hätte sie das nicht sowieso ihrer eigenen Hausrat melden müssen? Und darf man die Zahlung überhaupt ablehnen?

2. Problem: Danach hat sie eine Anwältin eingeschaltet und gestern bekamen wir Post vom Gericht mit einem angehängten Schreiben ihrer Anwältin. Die schildert, dass der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Mieter von oben solange hat Wasser laufen lassen, bis es überlief. Wieso? Das stimmt so nicht.

3. Problem: Warum wendet die Eigentümerin von unten sich überhaupt an uns? Nachdem ich viel gelesen habe, weiß ich, dass der Mieter von oben für den Schaden aufkommen muss und nicht wir. Die Frau stellt nämlich gegen uns Schadensersatzansprüche. Das ist doch garnicht rechtens oder? Denn der Mieter hat den Schaden eindeutig verursacht, egal ob durch Überlaufen der Spüle oder durch falsches Anschließen der Rohre.

Also im Prinzip kommt sie damit doch garnicht durch und muss sich an den Mieter wenden oder? Entweder muss seine Haftpflicht zahlen oder er selber wenn er keine hat.

Vielen Dank schon mal, ich hoffe auf schnelle Antworten :-)



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Wer den Schaden hat...?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beachi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

wenn ich mietrechtlich mal nicht weiter weis schaue ich bei www.mietrechtslexikon.de

Zu deinem Problem steht da Folgendes:

"Mietrecht: die Haftung bei Wasserschäden

Der Mieter ist mietrechtlich im Rahmen seiner Obhutpflicht zu einer regelmäßigen akustischen und optischen Überwachung der Hausgeräte verpflichtet. Wenn der Mieter beim Fernsehen einschläft, während andere Hausgeräte in Betrieb sind und kommt es zum Beispiel zu einem Wasserschaden, so liegt Fahrlässigkeit vor, er ist für den gesamten Schaden haftbar. (LG München I NJW RR 95, 860). Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind außerordentlich streng, da schon bei geringer Nachlässigkeit sehr hohe Schäden entstehen können.
Laufende Geräte sind akustisch und optisch in kurzen Zeitabschnitten zu überwachen, die Wohnung darf während des Betriebes nicht verlassen werden, die Wasserzufuhr ist grundsätzlich zu unterbrechen, wenn das Gerät nicht in Betrieb ist.
Läuft in der oberhalb gelegenen Wohnung Wasser aus, und kommt es dadurch bei Mieter der unteren Wohnung zu einem Wasserschaden, so haftet der Vermieter insoweit, als er den Gebäudeschaden instandsetzen muss, und zwar unabhängig davon, ob er seinerseits von dem verursachenden Mieter Ersatz seiner Aufwendungen erlangt. Der Geschädigte kann auch eine Mietminderung verlangen, ihm stehen alle Ansprüche des mietrechtlichen Gewährleistungsrechtes zu siehe >>> Sachmangel. Schadensersatzansprüche an Sachen des Mieters (Hausrat, Einrichtung) können gegenüber dem Vermieter jedoch nicht geltend gemacht werden, es sei denn der Vermieter selbst hätte den Schaden zumindest fahrlässig zu vertreten (siehe dazu das unten stehende Urteil als Beispielsfall). In aller Regel hat der Vermieter jedoch seine Haftung vertraglich auf die Fälle einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies ist rechtlich zulässig, ein völliger Haftungsausschluß kann dagegen nicht wirksam vereinbert werden. Schadensersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter, der den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat, geltend gemacht werden. "

Es steht dazu noch mehr, Fallbeispiele und sowas, schau einfach mal auf diese Seite:


http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserschaden.htm

Hoffe ich konnte dir helfen!

Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
86nessy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke den Link hatte ich auch schon gefunden. Aber ich hätte gerne Antworten zu den Einzelheiten.

Mich bringt das ja in soweit weiter, dass ich mir eig ziemlich sicher bin, dass wir nicht haftbar gemacht werden können.

Nur was ist das mit dem Ablehnen der Zahlung usw? Und dass sie stattdessen einen Anwalt einschaltet. Das Gericht müsste die Klage doch eigentlich zurückweisen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beachi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Also,

ich hab mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen. Fakt ist:

1. Den entstandenen Schaden MUSS der Verursacher zahlen, also euer Mieter. Wenn er eine Privathaftpflicht hat, springt diese für den Schaden ein. Die Versicherung muss zahlen, denn es ist eine PFLICHT-Versicherung. Im Nachhinein kann die Versicherung dann prüfen, ob dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist und den Mieter ggf. zum Ausgleich auffordern. Wenn der Mieter keine Versicherung hat, dann muss er aus eigener Tasche zahlen. Kann er das nicht, weil er sozial nicht so gut gestellt ist, dann bleibt der Geschädigte leider auf seinen Kosten sitzen.

2. Da eure Gebäudeversicherung alle baulichen Mängel beseitigt hat, ist das Problem für euch abgeschlossen. Ihr habt eure Pflicht getan.

3. Die Geschädigte kann die Zahlung natürlich ablehnen, wenn sie die Regulierung für nicht angemessen hält oder an der Schadenberechnung berechtigte Zweifel hat. Sie kann dann von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

4. Dies alles hat absolut nichts mit euch zu tun. Sollte die Geschädigte weiterhin Rechtsansprüche euch gegenüber versuchen geltend zu machen, dann muss euch das nicht weiter beunruhigen, denn das wird zu nichts führen. Den Schaden hat der Mieter verursacht und nur er allein ist dafür haftbar zu machen.

Konnte dir das jetzt mehr helfen?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
beachi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn die Versicherung beim VN Fahrlässigkeit feststellt, dann kann sie die geleisteten Zahlungen vom VN zurückfordern. Steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gilt bei jeder Art von Haftpflichtversicherung.

Und zu dem zweiten Punkt: Deutschland ist ein Bürokratiestaat und da kannst du gegen alles Widerspruch einlegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
86nessy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 20x hilfreich)

Konnte dir das jetzt mehr helfen?

ja super vielen dank!

Meinst du nicht auch, dass deine Reaktion mehr als frech ist?

Nein meine ich nicht auch. Tschuldiging dass ich denn Link schon selber gefunden habe. Wenn du nix zum Thema zu sagen hast, dann spar dir bitte auch solche überflüssigen Kommentare, nur wenn jemand nochmal nachhakt weil er neu ist und du hier schon ein alter Hase bist. Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
beachi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

du schreibst immer nur das ist falsch und jenes stimmt nicht...kannst du es dann bitte auch belegen und richtigstellen?

Ich meine, dann wäre doch allen gleich besser geholfen....

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
beachi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

hauptsache klu*******n und trotzdem keine vernünftige antwort bringen...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

@beachi22

quote:
Die Versicherung muss zahlen, denn es ist eine PFLICHT-Versicherung.

Warum? Weil das Wort Pflicht in Haftpflicht vorkommt?
Eine Haftpflicht ist mitnichten eine Pflicht-Versicherung.



quote:
Deutschland ist ein Bürokratiestaat und da kannst du gegen alles Widerspruch einlegen.

Das ist korrekt. Du kannst gegen alles Widerspruch einlegen.
Sogar dagegen das es imWinter so früh dunkel wird.
Nur muss sich keiner um einen Widerspruch kümmern für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Das wird auch keiner. Waurm? Wegen der Bürokratie ...



@86nessy
quote:
Hätte sie das nicht sowieso ihrer eigenen Hausrat melden müssen?

Sofern sie denn eine hat ...



quote:
Und darf man die Zahlung überhaupt ablehnen?

Wessen Zahlung an wen?
Unberechtigte Forderungen darf man genauso wie berechtigte ablehnen.



quote:
und gestern bekamen wir Post vom Gericht mit einem angehängten Schreiben ihrer Anwältin.

Was stand in dem Schreiben vom Gericht denn drin?
Werdet ihr verklagt?
Was fordert die Anwältin in dem Schreiben von wem?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ali B. hat mit seinen Aussagen völlig Recht. Für welche Schäden sollte eine Haftpflichtversicherung denn eintreten, wenn nicht genau für fahrlässig verursachte? Natürlich kann eine Haftpflicht bei fahrlässiger Verursachung des Schadens keinen Regress nehmen. Wenn es anders wäre, dann müsste eine Haftpflichtversicherung ja nie für einen Schaden aufkommen.

Da in keinem Gesetz festgelegt ist, dass es eine Pflicht zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung gibt, ist das auch keine Pflichtversicherung.

Und dass man gegen alle Dinge einen Widerspruch einlegen kann ist natürlich ebenfalls falsch. Genau genommen gibt es ein Widerspruchsrecht nur in ganz wenigen Fällen.

Und zur Ausgangsfrage:
Man kann natürlich nie auschließen, dass man völlig grundlos verklagt wird oder dass es zwar einen Grund gibt, aber die Lage völig aussichtslos ist. So einen Fall sehe ich hier, wenn der Geschädigte Schadenersatz vomVermieter fordert. Dennoch muss sich der Vermieter gegen eine solche Klage natürlich wehren und kann sie nicht einfach ignorieren.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
86nessy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Sofern sie denn eine hat ...


Bin mir sicher dass sie das mal gesagt hat. Ich frag mich nur warum sie überhaupt versucht hat, das Geld über unsere Hausrat zu bekommen. Vllt hat sie doch keine...

quote:
Was stand in dem Schreiben vom Gericht denn drin?
Werdet ihr verklagt?
Was fordert die Anwältin in dem Schreiben von wem?


Es war eig eine Ladung zu einem Gerichtstermin und anbei ein Schreiben von der Anwältin, wo sie den Fall schildert und den komplette Kaufpreis von dem Schrank fordert. Das find ich sowieso schon unrealistisch, weil ich meine dass man von der Veraicherung sowieso nur den Zeitwert bekommt. Der Schrank wurde 2006 gekauft, also....niemals.

Das man das nicht ignorieren soll ist klar, machen wir auch nicht. Nur ich ich frag mich was für eine geldgeile Anwältin die Frau haben muss, die meint mit so einem aussichtslosen Fall zu gewinnen. Am Ende wird die Frau alles selber zahlen weil beim dem Verursacher nichts zu holen ist, weil er Sozialgelder bezieht und sich das nicht leisten kann. Ich glaube das weiß sie und das ist der einzige Grund warum sie es über den Vermieter, also meinen Freund versucht.
Oder schätze ich das alles komplett falsch ein?




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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
86nessy
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 20x hilfreich)

:grins: :crazy:

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
und das ist der einzige Grund warum sie es über den Vermieter, also meinen Freund versucht.

Der letzte Strohhalm einer verzweifelten ?

Eventuell ist die Mandantin auch einer Unbelehrbarern der Sorte 'ich will das irgendjemand mit Geld verklagt wird' ?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

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