Meine Eltern hatten im Juni 2007 einen Wasserschaden im Keller eines Miethauses (Doppelhaushälfte). Dabei ist die ganze kanalisation hochgekommen.
Meine Mutter betreibt eine Schneiderei in einem Keller raum - das Pech (genau in dem Raum kommt das wasser hoch).
Nach ca 24 Stunden kamm der Vermieter und hat meinen Eltern einen Wasserstaubsauger da gelasse und meinte das passt schon so. Nach noch einem Tag war dann im gesamten Keller über 10 cm Wasser. Der Vermieter ließ sich zuerst lange nicht am Telefon überzeugen (er konnte es nicht glauben), kamm dann mit der ganzen Verwandschaft und pumpte das Wasser ab.(er hat wohl eine Firma die so was "gerne" macht)
Die Ursache wurde nicht festgestellt. Meine Mutter wurde nur darauf angesprochen ob sie den zu viel gewaschen habe und ob sie öffters mal heißes Fett in den Abflass giesen würde (???). Die Vermieterin hinterließ bei meiner Mutter den Eindruck, sie sei davon überzeugt, dass meine Eltern wohl selbst daran schuld sind und für den Schaden können die keine Entschädigung erwarten.
HEUTE
ist das Problem wieder da - Wasser im Keller - alles kaput.
Ist denn der Vermieter wirklich nicht dazu verpflichtet den Schaden zu beseitigen UND DIE URSACHE zu beheben?
P.S. Meine Eltern wohnen erst seit 13 Jahren in Deutschland - sind also nicht all zu redegewandt - alte Leute eben.
DANKE FÜR JEDEN KLEINEN HINWEIS!!
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Wasserschaden - muss der Vermieter den Schaden beseitigen UND DIE URSACHE beheben?
1. Mai 2008
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Frage vom 1. Mai 2008 | 12:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - muss der Vermieter den Schaden beseitigen UND DIE URSACHE beheben?
#1
Antwort vom 1. Mai 2008 | 14:12
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Doppelposting. Siehe Mietrecht.
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