Ich habe als Beifahrer im Auto meiner Frau einen Schaden an einem anderen Auto verursacht. Beide PKWs standen nebeneinander auf einem Parkplatz, und ich habe beim Aussteigen mit der Tür eine kleine Schramme am nebenstehenden Wagen hinterlassen. Es geht nicht um die Schuldfrage sondern darum, ob zur Schadensregelung statt der Auto-Haftpflichtversicherung meine persönliche Haftpflichtversicherung eingesetzt werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass es keine Probleme mit dem Schadenfreiheitsrabatt gäbe.
Welche Haftpflichtversicherung?
16. Oktober 2018
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Frage vom 16. Oktober 2018 | 23:12
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Haftpflichtversicherung?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 00:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatEs geht nicht um die Schuldfrage sondern darum, ob zur Schadensregelung statt der Auto-Haftpflichtversicherung meine persönliche Haftpflichtversicherung eingesetzt werden kann. :
Das dürfte man herausfinden, wenn man seine vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung liest.
Häufig ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn man im Zusammenhang mit der Benutzung von KfZ Schäden verursacht.
#2
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 13:28
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:im Auto meiner Frau
ist es das wirklich oder wird das nur so genannt.
Wer ist eingetragener Halter, wer ist Eigentümer ( z.B. lt. Kaufvertrag)
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 15:20
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
Meine Frau ist definitiv (wenn auch vielleicht ungewöhnlich) eingetragener Halter und Eigentümer. Sie war auch in der Situation Fahrer.
#4
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 07:23
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Dann spricht auf den ersten Blick nichts gegen die Zuständigkeit der PHV.
Man wird sicher aber definitiv auf einige Nachfragen einstellen müssen.
#5
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 14:00
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5890x hilfreich)
Vorsicht! Wenn der Mann als versicherter Fahrer eingetragen ist, dann kann das evtl. dazu führen, dass die Benzinklausel wirksam wird.ZitatDann spricht auf den ersten Blick nichts gegen die Zuständigkeit der PHV. :
#6
Antwort vom 27. Oktober 2018 | 22:25
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachtrag
Zur Information:
Der Versicherer hat ohne weiteres meine private Haftpflichtversicherung zur Abwicklung akzeptiert.
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