Wenn der Nachbar durch die Wand kommt.

18. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gabria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn der Nachbar durch die Wand kommt.

Mal angenommen Familie X besitzt ein Reihenhaus aus den 50er Jahren. Nebenan wohnt Familie Y. Beide hatten früher mal einen gemeinsamen Stromanschluss (wurde damals so gebaut), der aber schon von beiden Familien getrennt und wonanders hin verlegt wurde. Die damals bestehenden Anschlusskästen wurden von beiden Seiten nur mit einer Holzplatte verschlossen und übertapiziert/übergestrichen. Nun ist die Tochter der Familie Y (die nun in dem Haus wohnt) am renovieren und hat an der Wand, aus welchen Gründen auch immer, Handwerker, die die Steine wegstemmen. Dabei sind die Handwerker auf der Seite von Familie X auf dem Flur durchgestoßen. Ein Loch ist da und die Tapete von Familie X ist kaputt. Familie Y ist allerdings nicht im Loch des alten Anschlusskastens, sondern ein Stück daneben (wo die Holzplatte zwar drüber ist, aber sich auch noch Steine befanden, die von den Handwerkern entfernt wurden).

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

Muss Famlie X hinnehmen, dass das Loch nur "ausgebessert" wird und eine unschöne Flickentapete übrig bleibt? (Die gleiche Tapete wird der Maler wohl kaum verwenden können, da diese schon mehr als 10 Jahre alt ist)

Über eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße,
Gab

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du kannst dir ja alles neu tapezieren lassen wenn der "Zeitwert" deiner Tapete dazu ausreicht. Oder glaubst du du bekommst jetzt das ganze Haus neu tapeziert.
Bei 10 Jahre ist wohl kein Zeitwert mehr vorhanden.

Wobei man bei einem kleinen Loch - das einfach zuklebt

Uwe

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#2
 Von 
Gabria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Kleinen Loch" ist gut. Es wurde ein mind. 30cm langer Riss in der Tapete verursacht und mehrere Backsteine aus der Wand einfach weggemeißelt. Das müsste Fachgerecht zugemauert werden. Zumal es eine tragende Wand ist.

Aber darum geht es auch gar nicht, dass würde der Nachbar schon regeln.

Allerdings steht in § 249:
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

D.h. doch für Familie X, das der Nachbar wieder eine gleichmäßige Wand (Ja, es geht nur um den Flur und nicht um das "ganze Haus", wie behauptet) schaffen müsste. Es war ja vorher auch keine Flickentapete.

Sehe ich das richtig?

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Frage ist, ob den Nachbar ein Verschulden trifft? Nur dann kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Was hat er konkret falsch gemacht?

Wäre der Durchstoß auch passiert, wenn bei Ihnen kein Loch vorhanden gewesen wäre? Ist die Wand unbekannterweise außerordentlich dünn?

Wenn es Handwerker waren können Sie ja um Angabe deren Versicherung bitten und den Schaden dort geltend machen.



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#4
 Von 
Gabria
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Die Frage ist, ob den Nachbar ein Verschulden trifft? Nur dann kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Was hat er konkret falsch gemacht?

Y hat die Handwerker Steine wegstemmen lassen, obwohl bekannt war, dass dort ein Holraum wegen des Anschlusskasten besteht. Auch von seiner Seite aus besteht dieser, mit einem Holzbrett verkleidet. Die Handwerker haben allerdings daneben angefangen zu meißeln und sind dann NEBEN dem Kasten durchgestoßen.

quote:
Wäre der Durchstoß auch passiert, wenn bei Ihnen kein Loch vorhanden gewesen wäre? Ist die Wand unbekannterweise außerordentlich dünn?

Die Wände sind bekannterweise dünn. Familie Y wollte sich übrigens einen NEUEN Anschlusskasten dort einbauen lassen. Vor 15 Jahren hatte X selber die Idee dort einen einbauen zu lassen und ihm wurde damals gesagt (übrigens hatten er die gleiche Firma wie Y beauftragt), dass die Wände zu dünn seien und er das nur mit den Nachbarn gemeinsam machen könne, worauf diese auch danach gefragt wurden. Sie wollten das aber nicht. Daran können sie sich aber jetzt nicht mehr erinnern.
X hat übrigens auch Bauzeichnungen über das Haus, in die Wandstärken eingezeichnet sind. Diese besitzt Y angeblich nicht und auch von der Firma wurden keinerlei Messungen durchgeführt. Eine kleine Nachfrage bei X hätte das ganze Dilemma verhindern können. Aber wozu, wenn man sich auch einfach dumm stellen kann?

quote:

Wenn es Handwerker waren können Sie ja um Angabe deren Versicherung bitten und den Schaden dort geltend machen.

Es war ein Maurer bei X. Keine Ahnung, ob der von den Nachbarn war oder von der Firma. X wurde gesagt das laufe alles bereits über die Versicherung.
Alledings wirkte der Maurer eher als ein "guter Bekannter" des Nachbarns und sagte er "mache das in ner halben Stunde nach Feierabend", also vermutlich "schwarz".
Muss X so eine Schwarzmacherei in Kauf nehmen und einfach die Zähne zusammen beißen?
Gibt es eine Möglichkeit zu verlangen, dass die besagte Versicherung genannt wird, damit man nachprüfen kann, was diese vorhat und OB sie überhaupt eingeschaltet ist? Den Maurer und Maler, die das ganze beheben, kann man sich wahrscheinlich nicht selbst aussuchen, oder?

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du hast Anspruch auf die Ersetzung des "Schadens". Dabei geht dich weder die Versicherung noch der Schwarzarbeiter etwas an. Es spielt auch keine Rolle wie dünn die Wand war, oder wer was wusste.
Bekommst du den Schaden nicht ersetzt kannst du klagen.

Übrigens ist es deine Aufgabe den Schaden zu ermitteln, zu belegen und zu verlangen. Ist nicht zwingen das die Versicherung nen Gutachter sendet, vor allen wenn es keine gibt.

Ich würde mir nen Kostenvorschlag für deine Komplettsanierung besorgen und dem Nachbarn geben. Dann fällt der Tod um.

Uwe

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#6
 Von 
guest-12321.10.2010 10:18:08
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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