Wer haftet - Falsche Zuständigkeit?

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)
Wer haftet - Falsche Zuständigkeit?

Folgende Situation:

Person A, Meistertitel im Handwerk.
Sein Chef überträgt ihm Aufgaben die Hoheitlich sind und nur vom Chef ausgeführt werden dürfen.

Für die Aufgaben (Sichtkontrollen, keine Tätigkeiten. Nur Kontrolle ob alles in Ordnung ist wie zB Risse im Gehäuse etc.) braucht man den Meistertitel, aber man muss halt quasi vom Land dafür beauftragt werden eben diese zu machen.

Person A führt die Arbeiten neben seiner normalen Tätigkeiten mit aus, ohne Unterschrift. Nur auf der Abrechnung vom Tag stehen unter Bemerkungen das er diese mit erledigt hat unter einem Kürzel damit der Chef sieht das es erledigt ist.

Jetzt passiert worst case im Anschluss der Arbeiten: Personenschaden oder Sachschaden.

Person A geht davon aus das er aus dem Schneider ist.
Chef sagt das Person A mithaften muss, da er eben den Meistertitel hat und dementsprechend auch die Qualifikation für die Arbeiten.

Was ist richtig? Person A weiß natürlich worauf man achten muss. Darf aber rein rechtlich die Arbeiten gar nicht ausführen. Sein Chef
bestätigt das die Arbeiten ausgeführt wurden, ohne Person A zu erwähnen. Sind trotzdem beide dran? Weil Person A es hätte wissen müssen? Oder hat der Chef selber schuld weil rein rechtlich eben die Arbeiten gar nicht ausgeführt wurden?

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Chef sagt das Person A mithaften muss, da er eben den Meistertitel hat und dementsprechend auch die Qualifikation für die Arbeiten.
Dann hätte der Meister auch die *hoheitliche Zulassung* vom Land haben müssen.
Evtl. hat der Meister A fahrlässig gehandelt, weil er wider besseren Wissens Kontrolltätigkeiten durchgeführt hat, für die er nicht durch einen hoheitlichen Erlass zugelassen war.

Verantwortlich für die Prüfung, für die Arbeitsorganisation und -Dokumentation ist der Chef.
Der Chef hat hier aber mehrfach fahrlässig gehandelt, sich evtl. auch strafbar gemacht.
- Besondere hoheitliche Arbeiten an Nichtzugelassene delegiert
- die Sichtkontrollen sogar als selbst ausgeführt bestätigt (er wird den A nicht als Prüfer nennen)

Ich meine, Meister A ist raus und hoffentlich um einige Erfahrung reicher.
Was nur der Chef als Verantwortlicher darf, muss der fähige Meister noch lange nicht machen. Auch nicht dafür gerade stehen.

Aber wie so oft, man wird evtl. sagen: A hätte das nicht machen dürfen. Dann hätte es der Chef machen müssen. Dann wäre evtl. nichts passiert.
So könnte es hingedreht werden.
(interessante Frage)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was sind eigentlich hoheitliche Aufgaben, die nur vom Chef erledigt werden dürfen, der aber ja keinen Meistertitel hat? Und das Land hat jetzt den Chef persönlich oder seine Gesellschaft beauftragt, irgendwas zu erledigen?

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#3
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Moin.

Der Chef hat auch einen Meistertitel, anders dürfte derjenige gar nicht die hoheitlichen Tätigkeiten ausführen. Dieser wurde vom Land bestellt um eben die hoheitlichen Arbeiten mit einer festgelegten Gebühr in seinem Bereich/Gebiet zu erledigen/ zu überprüfen.
Der Mitarbeiter ist angestellt um die normalen Arbeiten (nicht Hoheitlichen) zu erledigen.
Da es aber einfacher wäre alles auf einmal zu erledigen, soll der Mitarbeiter eben diese Hoheitlichen nebenbei mitmachen.
Und ja der Chef wurde persönlich für die Hoheitlichen Tätigkeiten für sein Gebiet vom Land bestellt.

Der Bescheid zur Durchführung und der Gebührenbescheid wird auch vom Meister unterschrieben.

Jetzt stellt sich halt die Frage ob der Mitarbeiter es hätte ablehnen müssen bzw es im Endeffekt egal wäre ob er es macht. Oder aber ob es darauf hinaus laufen würde, dass der Mitarbeiter Mitschuld bekommen würde, weil er es hätte ja durch seine Qualifikation hätte wissen müssen und zB Mängel trotzdem hätte erkennen können (auch wenn er im Endeffekt es hätte gar nicht machen dürfen.)

Also vom Bildungsstand beide gleich, nur eben einer vom Land bestellt und dafür auserkoren. Der andere weiß es und macht es auf Befehl mit.


-- Editiert von JimP am 17.05.2019 18:27

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Der andere weiß es und macht es auf Befehl mit.
Nun ja, Befehle gibt es in der Handwerkerschaft oder bei Technikern eher nicht. Hat er eine Weisung bekommen? Kann der Meister diese nachweisen?
Zitat (von JimP):
Jetzt stellt sich halt die Frage ob der Mitarbeiter es hätte ablehnen müssen
Wahrscheinlich schon. Vor allem dann, wenn ihm bewusst war, dass er nicht hätte dürfen. Aber war ihm das tatsächlich bewusst ?
Es klingt wie Bequemlichkeit auf beiden Seiten und abrechnungs-bzw. gebührentechnisch vorteilhaft für den Chef.
Zitat (von JimP):
soll der Mitarbeiter eben diese Hoheitlichen nebenbei mitmachen.
Wirklich nebenbei? Oder eher im Rahmen der üblichen Meistertätigkeiten gleich mit?

Ziemlich relevant ist wahrscheinlich, ob es Sachschaden oder auch Personenschaden gab.
Egal ist es keinesfalls, sonst macht die Bestellung des Landes für bestimmte hoheitliche Prüfaufgaben gar keinen Sinn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 39x hilfreich)

Moin.

Die Hoheitlichen Aufgaben sollen neben der ganz normalen Gesellentätigkeit (keine Meisterarbeit, darf jeder mit einem Gesellenbrief ausführen) mitgemacht werden. Auf mündliche Anweisung von dem Chef.

Der Meistergeselle weiß das es natürlich nicht erlaubt ist Hoheitliche Aufgaben zu erledigen. Dieses muss vom Chef erledigt werden und durch das Kartellamt wurde sogar verboten die Hoheitlichen Aufgaben mit den normalen Tätigkeiten zu vermischen. Von daher wissen beide das es nicht darf, aber alles nur mündlich. Es ist aus Bequemlichkeit für alle so entstanden (Chef und Kunden (nur einen Termin etc.)).

Die Hoheitlichen Aufgaben werden eben nach der normalen Gesellentätigkeit ausgeführt. Dieses sind zwei komplett verschiedene Arbeitsschritte, teilweise vor dem gleichen Gerät teilweise aber eben auch in komplett unterschiedlichen Räumlichkeiten.

Ist alles noch fiktiv. Meistergeselle A würde nur abwägen was passieren könnte...

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Auf mündliche Anweisung von dem Chef.
Wäre ich Meistergeselle A, würde ich baldmöglichst mit dem Chef reden... kopfkratz...wir müssen da mal was klären, cheffe... usw.
ICH würde die schriftliche Anweisung haben wollen. Für meine Sicherheit/Enthaftung.
Funktioniert natürlich nicht, weil der Chef das nicht schreiben wird. Logisch.
Also was tun?
Der Chef sollte ausrechnen, was sein Einsatz für die Hoheitl. kostet, ob er die zusammenfassen kann und eben selbst mal ne Tour hoheitlich fährt. Wiederkehrende Prüfungen. Also selbst prüft, selbst den Gebührenbescheid schreibt, selbst stempelt und selbst abschickt. Richtig hoheitlich beschäftigt.
Das scheint eine rein ökonomische Bequemlichkeit zu sein, die man besser beenden sollte.
1. wünscht sich niemand den worst case und GAU
2. auch nicht das ganze ---danach---
--------------------
Mir ist das nur über Prüfstatiker bekannt, die kommen halt meist selbst raus.
Sonst in der Kraftwerkstechnik, Gefügeprüfungen, Schweißprüfungen etc., die haben fast alle die amtliche Anerkennung
aber *grau* ist das auch durchaus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich bin mir gar nicht sicher, dass nur der Chef diese Aufgaben ausführen darf. Wir haben doch häufig das Konstrukt, dass zwar ein Beliehener da ist, diese Aufgaben aber nicht höchstpersönlich ausgeführt werden müssen, sondern unter seiner Aufsicht. Das wäre als erstes zu klären.

Und, abgesehen von dieser Rechtsfrage, ich empfehle immer, ausnahmslos immer, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ist preiswert, ist für mich mit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

wirdwerden

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