Wer haftet? Auftrag Suchdienst Nachlass

16. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
ammi187
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer haftet? Auftrag Suchdienst Nachlass

Ich bekam einen Auftrag eines Kunden. Der hat per email ein OK vom Richter erhalten einen Suchdienst zu beauftragen (Nachlass). Rechnung an Kunden, nach 3 Monaten immer noch kein Geld. Richter verweigert Kunden die Zahlung (aus Erbmasse) obwohl er vorher per email OK gegeben hat. Was jetzt? Mahnbescheid gegen Richter der den Auftrag genehmigt hat UND den Kunden (Gesamtschuldner) einreichen????? Strafanzeige gegen Richter wegen § 263 StGB und Dienstaufsichtsbeschwerde????

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ja der der den Auftrag erteilt hat und unterschrieben, muss auch erstmal zahlen! Also Mahnbescheid an diesen.

Von wem dieser das Geld wieder holt ( aus Erbmasse etc. ) ist nicht dein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.825 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen