Ich bekam einen Auftrag eines Kunden. Der hat per email ein OK vom Richter erhalten einen Suchdienst zu beauftragen (Nachlass). Rechnung an Kunden, nach 3 Monaten immer noch kein Geld. Richter verweigert Kunden die Zahlung (aus Erbmasse) obwohl er vorher per email OK gegeben hat. Was jetzt? Mahnbescheid gegen Richter der den Auftrag genehmigt hat UND den Kunden (Gesamtschuldner) einreichen????? Strafanzeige gegen Richter wegen § 263 StGB und Dienstaufsichtsbeschwerde????
Wer haftet? Auftrag Suchdienst Nachlass
16. November 2006
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Frage vom 16. November 2006 | 19:25
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer haftet? Auftrag Suchdienst Nachlass
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 17. November 2006 | 09:32
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
ja der der den Auftrag erteilt hat und unterschrieben, muss auch erstmal zahlen! Also Mahnbescheid an diesen.
Von wem dieser das Geld wieder holt ( aus Erbmasse etc. ) ist nicht dein Problem.
Und jetzt?
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