Wer haftet für Transportschaden?

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)
Wer haftet für Transportschaden?

Verkäufer A sendet bestellte Ware zum Kunden B. Die Ware war gut verpackt und wurde vor dem Versand auf Funktion überprüft, kommt aber trotzdem beschädigt an. Kunde B unterzeichnet den äußerlich einwandfreien Erhalt des Paketes. Kunde B schreibt Händler A am Tag des Empfanges eine Email und reklamiert den Transportschaden.

Händler A antwortet taggleich und bittet den Kunden das Paket zur nächsten DHL Filiale zur Schadensaufnahme zu bringen (Vorgang wurde so an der DHL Hotline gefordert).

Kunde macht dies auch, allerdings erst einem Monat nach Erhalt der Ware! DHL führt eine Verpackungsanalyse durch und stellt fest, dass die Verpackung den AGB´s der DHL entspricht. Mit diesem Schreiben steht einer Erstattung nichts mehr im Wege. In der Vergangenheit wurde auf dieses Schreiben ausnahmslos alle Schäden von DHL ersetzt.

Allerdings kommt 2 Tage später ein Brief von DHL, dass einen Reklamation innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss und nach einem Monat keine Ersatzleistung mehr möglich ist!

Wer haftet nun? Dem Händler wurde die Schadensersatzmöglichkeit nun genommen, weil der Kunde das Paket einen ganzen Monat lang hat zuhause liegen lassen, obwohl der Händler dem Kunden noch am Tag des Warenempfangs die Vorgehensweise geschildert hat. Muss er trotzdem haften? Hat der Kunde nicht eine Art Mitwirkungspflicht? Oder ist der Händler immer der Dumme und haftet für Fehler anderer?

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Da der (gewerbliche) VK dem K sowieso die mangelfreie Lieferung schuldet, kann es dem K erst mal egal sein, ob und wie und warum der VK den Versender in Regreß nehmen kann oder nicht.

Es wäre zumindest nicht eindeutig, ob die vertraglichen Nebenpflichten des K auch eine Reklamationsabwicklung beim Versender beinhalten (ich würde denken nein, schließlich ist der Versand nicht sein Problem und es kann auch nicht seine Aufgabe sein, sich nun mit dem Versender auseinanderzusetzen).

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

K kann also gezielt durch langes hinauszögern der Rücksendung/Abgabe beim Paketdienst, dem gewerblichen VK die Möglichkeit einer Schadensregulierung zwischen VK und Paketdienst unmöglich machen?

Diese Gesetzesregelung scheint mir ja mal wieder sehr gerecht!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
K kann also gezielt durch langes hinauszögern der Rücksendung/Abgabe beim Paketdienst, dem gewerblichen VK die Möglichkeit einer Schadensregulierung zwischen VK und Paketdienst unmöglich machen?


Nein, denn schließlich hast DU ja einen Transportvertrag mit DHL geschlossen. DU hättest den Schaden melden sollen und nicht der K. Hattest du dem K mitgeteilt bis wann er den Schaden melden soll? Ich denke nicht. Die Vereinbarungen die du mit DHL hast kann dem K völlig egal sein.
Sorry, aber hier ist DEINE Untätigkeit Schuld daran, daß DHL ablehnt.
Es geht nur darum, daß der Schaden DHL gemeldet wird. Alles weitere, Begutachtung des Paketes usw. hat dann Zeit.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Wieso meine Untätigkeit?
VK hat dem Kunden am Tag der Schadensmeldung gebeten, das Paket ZEITNAH bei DHL abzugeben oder uns zurückzusenden. VK hat zwar kein Datum genannt, aber unter Zeitnah versteht man doch nicht einem Monat später!?

DHL beruft sich auf Beschwerde hin auf §438 HGB und hat die Meldefrist auf 7 Tage eingeschränkt! VK selber darf aber diese Frist nicht nicht in den AGB´s verankern, da Abmahnfähig. Wo ist denn nun die Gerechtigkeit?

Wie kann VK einen Transportschaden eines versicherten Paketes geltend machen, wenn DHL die Frist auf 7 Tage begrenzen darf, der VK aber dem Kunden keine Frist setzen darf und der Kunde gemütlich nach zig Wochen das Paket zurücksendet?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wo ist denn nun die Gerechtigkeit?

Der gewerbliche VK geht nun mal im Geschäftsleben zahllose Risiken ein, für die er ganz allein verantwortlich ist.

Wenn dein Kunde widerruft, du die Ware aber nach dessen Prüfung nicht mehr als neu verkaufen kannst, ist das auch dein Risiko, das dir niemand (Staat, Kunde, Versicherung, Hersteller, Großhändler) abnimmt.

Mit solchen Verlusten muß man eben kalkulieren. Willkommen im Geschäftsleben (klingt hart, ist aber so).

Im übrigen sehe ich auch nicht, warum der Kunde deswegen springen muß, weil du einen Versender beauftragst, der extrem kurze Reklamationsfristen setzt. Das Risiko kannst du ggfs. durch Wahl eines anderen (teureren?) Versenders abfedern.
Aber da der Kunde auch mit 8 Tagen schon zu spät gewesen wäre, erübrigt sich ein Aufregen darüber, daß er sich 1 Monat Zeit gelassen hat. Ergebnis ist dasselbe.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
Wie kann VK einen Transportschaden eines versicherten Paketes geltend machen, wenn DHL die Frist auf 7 Tage begrenzen darf, der VK aber dem Kunden keine Frist setzen darf und der Kunde gemütlich nach zig Wochen das Paket zurücksendet?


Du verstehst es einfach nicht!
Was hat dich davon abgehalten den Schaden bei DHL zu melden nachdem der K diesen bei dir gemeldet hatte? Nichts!
Du hast die Frist verpasst, nicht der K!

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

ähm, ich verstehe schon. scheinbar hast du aber noch nie einen transportschaden melden müssen.
du kannst den schaden zwar bei dhl gleich melden, musst aber trotzdem das paket innerhalb von 7 tagen nach ankunft beim empfänger, bei dhl zur schadensbegutachtung einreichen! ab dem 8. tag kann man sich seine schadensmeldung irgendwo hinschmieren.

ich finde diese extrem kostenverursachende regelung (zahlt ja eh der kunde alles mit) unter dem deckmantel "verbraucherschutz" absolut irrsinnig. der kunde will die ware sofort innerhalb von 24 h geliefert haben, fühlt sich aber unter druck gesetzt wenn er einen defekten artikel innerhalb von einer woche zur post bringen soll.
wegen solcher regelungen wird alles ständig teurer.

naja gut zu wissen, dass man sich in zukunft teure zusatzversicherungen (standart ist ja nur bis 500 euro) gegen transportschäden sparen kann. man kann sie ja eh nicht geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

quote:
ähm, ich verstehe schon. scheinbar hast du aber noch nie einen transportschaden melden müssen.


Wir versenden sehr viel, da bleiben Schäden nicht aus.

Was du schreibst stimmt nicht, es muß lediglich der Schaden innerhalb 7 Tagen schriftlich angezeigt werden.
Hier mal der Link zu DHL:

http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=no&lang=de_DE&xmlFile=3004915
Viele Grüße, Michael


-- Editiert von micbu am 16.09.2008 12:33:38

-- Editiert von micbu am 16.09.2008 12:35:00

1x Hilfreiche Antwort

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