Hallo!
Ich hatte vor ca. 2 Jahren für meine Geburtstagsfeier ein Bürgerhaus angemietet. Dabei wurde durch ein Gast eine Scheibe (ca. 100,- €) eingeschlagen. Das Geschehen wurde von Zeugen wahrgenommen. Der Schuldige bekannte sich auch zur Tat.
- Wer muss den Schaden nun tragen?
Ich habe den Gast schon ein paar mal darauf aufmerksam gemacht, den Schaden zu begleichen, daraufhin gab er mir immer zu verstehen, dass er den Schaden seiner Versicherung mitgeteilt hat und er alles geklärt hat. Allerdings ist bis zum heutigen Tage keine Rechnung bezahlt worden!
- Wie ist jetzt meine weitere Vorgehensweise?
- Wie ist das, wenn er keine Versicherung hat, wer zahlt dann?
Wer haftet für den entstandenen Schaden?
10. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2005 | 20:12
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer haftet für den entstandenen Schaden?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. August 2005 | 23:50
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Tag,
Sie können sich auch selbst mit der Versicherung des Schädigers in Verbindung setzen. Sollte der Schädiger keine Versicherung haben, so muss der Schädiger den Schaden aus eigenen Mitteln begleichen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Und jetzt?
Schon
267.071
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten