Wer haftet für den entstandenen Schaden?

10. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mixer81
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Hallo!
Ich hatte vor ca. 2 Jahren für meine Geburtstagsfeier ein Bürgerhaus angemietet. Dabei wurde durch ein Gast eine Scheibe (ca. 100,- €) eingeschlagen. Das Geschehen wurde von Zeugen wahrgenommen. Der Schuldige bekannte sich auch zur Tat.

- Wer muss den Schaden nun tragen?

Ich habe den Gast schon ein paar mal darauf aufmerksam gemacht, den Schaden zu begleichen, daraufhin gab er mir immer zu verstehen, dass er den Schaden seiner Versicherung mitgeteilt hat und er alles geklärt hat. Allerdings ist bis zum heutigen Tage keine Rechnung bezahlt worden!

- Wie ist jetzt meine weitere Vorgehensweise?

- Wie ist das, wenn er keine Versicherung hat, wer zahlt dann?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Sie können sich auch selbst mit der Versicherung des Schädigers in Verbindung setzen. Sollte der Schädiger keine Versicherung haben, so muss der Schädiger den Schaden aus eigenen Mitteln begleichen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.071 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen