Wer muss den Transportschaden bei DHL melden ?

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)
Wer muss den Transportschaden bei DHL melden ?

Hallo !
Ich bin Privatverkäufer und habe über Ebay einen Monitor verkauft. Der Monitor war im einwandfreien Zustand und auch gut verpackt.
Der Käufer reklamiert jetzt, das das Display zerkratzt sei, er hat aber reine Quittung beim Empfang geleistet.
Ich meine im BGB sei verankert, das Transportschäden an den Käufer über gehen und er im Falle eine Beschädogung es z.B. bei DHL melden muss und nicht ich.

Verkaufe immer mit dem Hinweis "Privatverkauf und deshalb keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme".

Würd gern wissen wo genau es im BGB verankert ist.

Danke und Gruß




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Würd gern wissen wo genau es im BGB verankert ist.

Nirgendwo!
Du bist der Vertragspartner von DHL, nicht der Käufer. Der Käufer KANN, muss sich aber nicht mit DHL rumschlagen wenn er nicht möchte.
Die ZUFÄLLIGE Zustandsverschlechterung beim Transport oder der ZUFÄLLIGE Untergang der Ware ist im Gesetz als Last des Käufers (bei privatem VK) verankert, aber nicht das Transportrisiko pauschal. Wenn der Käufer aufzeigen kann, dass die Verpackung nicht den Richtlinien des Transportunternehmens entspricht, dann haftest du als VK weil du deine Sorgfaltspflicht, durch ungenügende Verpackung, verletzt hast. Meist ist es so, dass der VK sich nicht an die Paketvorgaben des Transportunternehmens hält und somit befindet er sich direkt wieder in der Haftung.

-- Editiert von micbu am 14.07.2016 14:49

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128751 Beiträge, 41118x hilfreich)

Allerdings kann der Verkäufer seine Ansprüche aus dem Vertrag gegen den Versanddienstleister an den Käufer abtreten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Der Monitor war im einwandfreien Zustand und auch gut verpackt.

Wie wurde der Monitor verpackt bzw. wie wurde das Display gegen Kratzer geschützt?
Wurden die Kratzer per Foto an Sie übermittelt?
Zitat (von Samy08):
Quittung beim Empfang geleistet

Sonst wäre das Paket ja auch nicht an ihn ausgehändigt worden...

Ich empfehle mich.

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#4
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo !

Es wurde eine Schutzhülle (für Monitore) über das Display gestülpt. Der Karton war mit reichlich Styropor ausgelegt. Ich erhielt keine Fotos über die Kratzer, sondern nur eine schriftliche Mitteilung über Ebay.
Offensichtlich wurd reine Quitttung geleistet.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das auf dem Transport die Kratzer enstanden sind, sondern eher beim Auspacken, bzw. unvorsichtiger Handhabung.

Verstehe immer noch nicht, warum ich ebenfalls DHL den Schaden melden soll, wenn die Ware doch beim Empfänger (Käufer) ist.
Greift nicht auch der § 447 BGB ?

Gruß

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 896x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Verstehe immer noch nicht, warum ich ebenfalls DHL den Schaden melden soll, wenn die Ware doch beim Empfänger (Käufer) ist.
Greift nicht auch der § 447 BGB ?



Wurde dir doch von allen wunderbar erklärt.

Zitat (von Samy08):
Ich erhielt keine Fotos über die Kratzer, sondern nur eine schriftliche Mitteilung über Ebay.


Dann fordere doch erst mal einen Nachweis über den angeblichen Mangel an.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

natürlich trägt dein K das Versandrisiko!

Dein K hat lediglich bestätigt, dass das Paket angekommen ist und äusserlich unversehrt ist, mehr sagt die Quittung nicht aus!

Zitat:
Verstehe immer noch nicht, warum ich ebenfalls DHL den Schaden melden soll, wenn die Ware doch beim Empfänger (Käufer) ist.
Du hast eine gewisse Mitwirkungspflicht! Ausserdem bist du wie schon gesagt der Vertragspartner von DHL, nicht dein K! Dein K kann ja wohl kaum die Meldung machen, ohne den Einlieferungsbeleg, den ja eindeutig du hast!

Statt hier lange im Internet rumzusuchen und zu schreiben hättest du auch in der gleichen Zeit genau diese Meldung ausfüllen können! Was bitte ist daran so schwer?

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#7
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich hab im Internet nicht rumgesucht und es ist wohl erlaubt verschiedene Meinungen einzuholen.

Auf Antworten wie auf Deine, kann ich gern verzichten. Übrigens habe ich das Formular bereits ausgefüllt.

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#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Es wurde eine Schutzhülle (für Monitore) über das Display gestülpt. Der Karton war mit reichlich Styropor ausgelegt.

Damit hast du erst mal deinen Soll als Verkäufer erfüllt.
Des Weiteren liegen - bis auf die Aussage vom Käufer - keine Beweise für eine tatsächliche Beschädigung vor.
Bevor ich hier tätig geworden wäre, hätte ich mir erst mal ein paar Fotos angefordert.

Ich empfehle mich.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13027 Beiträge, 4679x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Damit hast du erst mal deinen Soll als Verkäufer erfüllt.


Rein theoretisch schon....

Die Standardantwort der DHL oder aller anderen Paketdienstleister, welche den TE über kurz oder lang erreichen wird, lautet allerdings "unzureichende Verpackung" und damit liegt der Ball wieder im Feld des TE....

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#10
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Seb_Weniger):
Damit hast du erst mal deinen Soll als Verkäufer erfüllt.


Rein theoretisch schon....

Die Standardantwort der DHL oder aller anderen Paketdienstleister, welche den TE über kurz oder lang erreichen wird, lautet allerdings "unzureichende Verpackung" und damit liegt der Ball wieder im Feld des TE....


Gut erkannt, mit diesem Text erhielt ich heute ein Schreiben von DHL. Standardantwort damit sie nicht bezahlen müssen. Habe reklamiert, wird aber wohl sinnlos sein.

Verpackung war einwandfrei und ausreichend mit Styropor ausgelegt.

Übrigens auf Anfrage nach Bildern des Schadens, kam vom Käufer keine Rückmeldung, dort ist momentan das Schweigen im Walde.

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#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Übrigens auf Anfrage nach Bildern des Schadens, kam vom Käufer keine Rückmeldung, dort ist momentan das Schweigen im Walde.

Ich würde es ähnlich machen.
Kommunikation mit Käufer einstellen.
Er scheint ja nicht an einer Problemlösung interessiert zu sein.
Sein Monitor, sein Problem.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Samy08):
Übrigens auf Anfrage nach Bildern des Schadens, kam vom Käufer keine Rückmeldung, dort ist momentan das Schweigen im Walde.

Ich würde es ähnlich machen.
Kommunikation mit Käufer einstellen.
Er scheint ja nicht an einer Problemlösung interessiert zu sein.
Sein Monitor, sein Problem.

Ich empfehle mich.


Wenn es so einfach wäre. Er hat es ja schlau angestellt. Nach seiner Schadensmeldung hat er die Rücksendung an mich veranlasst. Hatte die Annahme verweigert und nach 8 Tagen Lagerung in Neumünster liegt das Paket jetzt wieder bei meiner Poststelle zur Abholung.
Nach Besichtigung in der Poststelle musste ich feststellen, das der Karton inzwischen in so einem desolaten Zustand ist, das ein weiterer Rückversand an den K nicht in Frage kommt und Beschädigungen des Monitors inzwischen nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Jetzt habe ich die Arschkarte gezogen, denn auch eine Abtretungserklärung interessiert DHL nicht.

Beschwerde bei DHL läuft, aber da sehe ich Schwarz.

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#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 229x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Jetzt habe ich die Arschkarte gezogen, denn auch eine Abtretungserklärung interessiert DHL nicht.


Wieso? Hat er dich über die Rücksendung informiert und du hast zugestimmt? Dann hast du tatsächlich Pech gehabt und dir mit der Annahmeverweigerung ein zusätzliches Problem aufgehalst.

Ansonsten ist das sein Problem, wenn er den Monitor ungefragt irgendwo hinschickt. Wenn du ihm zudem eine Abtretungserklärung geschickt hast, braucht dich das alles erst mal nicht weiter kümmern.

Ich würde mir nur noch zur Sicherheit von der Online-Sendungsverfolgung, aus der der Zugang des Pakets beim Empfänger ersichtlich ist, eine Hardcopy machen und die gut aufbewahren, falls noch nicht geschehen und die genannte Quittung nicht anderweitig vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Nach seiner Schadensmeldung hat er die Rücksendung an mich veranlasst.

Das hat er aber nicht vorher mit Ihnen abgesprochen, oder?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Samy08):
Wenn es so einfach wäre. Er hat es ja schlau angestellt. Nach seiner Schadensmeldung hat er die Rücksendung an mich veranlasst. Hatte die Annahme verweigert und nach 8 Tagen Lagerung in Neumünster liegt das Paket jetzt wieder bei meiner Poststelle zur Abholung.
Nach Besichtigung in der Poststelle musste ich feststellen, das der Karton inzwischen in so einem desolaten Zustand ist, das ein weiterer Rückversand an den K nicht in Frage kommt und Beschädigungen des Monitors inzwischen nicht mehr ausgeschlossen werden kann.


Du verweigerst einfach hartnäckig die Annahme der Sendung. Du bist als Empfänger nicht verpflichtet die Sendung anzunehmen. DHL verpackt solche Sendungen übrigens nach.

Und Du solltest, falls noch nicht geschehen, Deine Ansprüche gegen DHL aus dem Versandauftrag an den Käufer in schriftlicher Form und nachweislich (Einschreiben-Einwurf; 2,85 € Porto) abtreten. Diese Abtretung kann eine vertragliche Nebenverpflichtung Deinerseits sein, denn ohne die Abtretung kann der Käufer nicht gegen DHL vorgehen. Es spielt in dem Zusammenhang keine Rolle, dass DHL Dir gegenüber Schadenersatz verweigert hat.

Über eBay antwortest Du ihm dann einen Tag später in dem Du ihn dort auf Deinen Brief verweist.

Danach Kommunikation einstellen.

-- Editiert von Xipolis am 01.08.2016 20:52

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