Wer trägt die Anwaltskosten bei Umgangsverweigerung

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
mydslr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Anwaltskosten bei Umgangsverweigerung

Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe folgendes Problem:

Habe zwei kleine Kinder, sie leben derzeit bei Ihrer Mutter. Nach der Trennung habe ich mit der Kindesmutter versucht beim Jugendamt eine Umgangsvereinbarung zu treffen. Dies hat uns in einem Termin beim Jugendamt mündlich gelungen. Jugendamt hat die Vereinbarung niedergeschrieben und an Kindesvater und Kindesmutter zum Unterschrift verschickt. Parallel hat die Kindesmutter den Umgang mit einem banalen Grund (nicht kindeswohlgefährdend, war mit Jugendamt diesbezüglich in Kontakt, JA sieht keinen Grund den Umgang zu verweigern) ausgesetzt. Daraufhin habe ich sie verklagen müssen. Amtsgericht hat die Umgangsvereinbarung welche vor dem Jugendamt vereinbart wurde in einer mündlichen Verhandlung beschlossen. Im Gerichtsbeschluss ist ein eindeutiger Hinweis vom Richter aufgenommen wurden das im Falle einer Umgangsverweigerung ein Ordnungsgeld in Höhe von max. 25.000€ erteilt werden kann. Die Gerichtskosten sind gegeneinander aufgehoben. Bei mir sind Anwaltskosten angefallen (Schriftsätze, Hinfahrt, Gebühren usw.)

Die Kindesmutter hat trotz Gerichtsbeschluss den Umgang mit meinen Kinder aus einem banalen Grund (nicht kindeswohlgefährdend, war mit Jugendamt diesbezüglich in Kontakt, JA sieht keinen Grund den Umgang zu verweigern) wieder ausgesetzt. Habe wieder Jugendamt eingeschaltet, die Kindesmutter hat auf Einwirkung des Jugendamtes ihre Haltung nicht geändert. In der Hoffnung das ich mit meinen Kinder wieder ungestörten Umgang habe musste ich über meinen Anwalt Antrag auf Ordnungsgeld stellen. Ich kenne den Ausgang des Antrags nicht, wird aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu meinen Gunsten entschieden. Der Anwalt arbeitet wieder nicht um sonst, mir fallen Kosten an.

Meine Frage ich ob ich die Anwaltsrechnung für diese Fälle bei der Kindesmutter einklagen kann? Ich nehme an wenn ich die Kindesmutter auffordere die Rechnungen zu begleichen sie darauf nicht mal antworten wird.

Freue mich auf die konstruktive Antworten im Voraus.

Beste Grüße
mydslr

-- Editier von mydslr am 18.07.2017 17:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Natürlich kannst du die Kosten einklagen.

Die Frage ist einfach, ob die Mutter leistungsfähig ist. Das dürfte ja in 99% der Fälle nicht der Fall sein.

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