Wer zahlt den Schaden - grob fahrlässig?

18. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Orgamaus79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt den Schaden - grob fahrlässig?

Hallo, ich habe mal eine Frage:

eine Mitarbeiterin hat gegen unsere schriftliche Anweisung einen Warenständer bei Sturm & Wind in den Aussenbereich gestellt. Dieser fiel dort (aufgrund vorhandener Sturmwarnung) natürlich um und die Ware ist teilweise beschädigt oder ganz kaputt.

WER kommt für diesen Schaden auf? Hat die Mitarbeiterin sich nicht grob fahrlässig verhalten und muss für den Schaden gerade stehen?

Wer kann hier weiter helfen mit Tipps und Ratschlägen?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Grundsätzlich haftet immer der Geschäftsführer oder sein Stellvertreter. Diese haben das Personal zu beaufsichtigen und ggf. entsprechende
Maßnahmen einzuleiten.

Bei grob fahrlässigem Verhalten haften normale Angestellte i.d.R. nicht, wenn überhaupt ist die Höhe der Haftung stark eingeschränkt und richtet sich u.a. auch nach dem Verdienst der Person.

;)



-- Editiert von armesocke am 19.03.2008 12:24:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Bei grob fahrlässigem Verhalten haften normale Angestellte i.d.R. nicht,

sorry, sie haften bei einfacher fahrlässigkeit nicht, bei grober schon.

die grobe fahrlässigkeit muss allerdings immer bewiesen werden.

die frage gehört auch mehr ins arbeitsrecht.

gruß

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