Hallo
ich habe hier folgenden Fall:
Ein Kunde hat mit mir einen Werkvertrag zur Reparatur eines Handys geschlossen dieser wurde ausgeführt und das Gerät zurück gesendet.
Darauf hin ließ mir der Kunde das Gerät nochmals zugehen da angeblich ein anderer defekt vorlag.
Ich habe das Gerät nochmals angesehen Auf Kulanz! denn:
- Der Schaden hatte nichts mit meiner Repartur zu tun
- Es lag auch garkein Schaden vor
das Gerät ging dann zurück und wurde laut Kunde auf dem Transportweg beschätigt.
bei einem Werkvertrag liegt das Transportrisiko ja beim Kunden laut § 644 II BGB
Muss der Kunde jetzt wenn er einen Transportschaden geltend machen will und zusätzlich Schadensersatz fordert an mich oder an das Transportunternehmen herrantreten?
Das Transportunternehmen hat allerdings mit mir einen Vertrag und hat mir 100€ Kulanzentschädigung angeboten, dort wird der Schaden eigentlich nicht anerkannt
ich plane jetzt eigentlich die 100€ weiterzugeben oder dem Kunde das Handy im gleichen Zustand also ein anderes gebrauchtes anzubieten
-----------------
""
Werkvertrag Transportschaden?
20. Dezember 2013
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2013 | 09:49
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 11x hilfreich)
Werkvertrag Transportschaden?
#1
Antwort vom 20. Dezember 2013 | 10:59
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>bei einem Werkvertrag liegt das Transportrisiko ja beim Kunden laut § 644 II BGB <hr size=1 noshade>
Stimmt, damit ist eigentlich alles gesagt.
Der Empfänger hat sogar, obwohl er gar keinen Vertrag mit dem Transporteur hat, einen eigenen einklagbaren Anspruch aus § 421 HGB . Darauf hättest du ihn verweisen können.
Nachdem du das, wie sich das gehört, kundenorientiert mit dem Spediteur geregelt hast, hat der AG jetzt aber gegen dich einen Anspruch auf Zahlung dieser 100 EUR.
Wenn er das Geld will, musst du es ihm geben, wenn ihm alternativ das Tauschgerät lieber ist, geht das natürlich auch. Wenn er will.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.666
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten