Wertminderung Haus

3. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
fragefrage123abc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertminderung Haus

Hallo,

unmittelbar gegenüber eines Hauses wird eine Flüchtlingsunterkunft errichtet. Das Haus, welches als Altersvorsorge gedacht war, ist nun faktisch unverkäuflich.

Besteht eine Art Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt oder sind solche Unterfangen aussichtslos?

Vielen Dank



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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Besteht eine Art Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt


Sofern diese nicht gegen Gesetze und Verordnungen verstößt, nein.

Die Stadt ist nicht dafür verantwortlich, daß Dritte Vorurteile haben.

Sonst müßte sie ja auch dann haften, wenn sie gegenüber einen Parkplatz bauen läßt, weil jetzt kein Autohasser mehr das Haus kaufen wird. :P

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Besteht eine Art Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt oder sind solche Unterfangen aussichtslos? <hr size=1 noshade>

Da sehe ich keine Möglichkeit, alleine schon weil die behauptete "Unverkäuflichkeit"



quote:<hr size=1 noshade>Das Haus, welches als Altersvorsorge gedacht war, ist nun faktisch unverkäuflich. <hr size=1 noshade>

Wenn es groß genug ist, könnte es die Stadt ja kaufen. Irgendwann ist gegenüber ja auch mal alles voll ...

Ansonsten sucht man Käufer ohne Vorurteile ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

nichts zu machen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lupo123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
uns wird wohl das gleiche Schicksal treffen - gibt es bei Ihnen Erfahrungen zum Schdensersatz oder wie ging es weiter?

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Es gibt dafür keinen Schadenersatz!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Der Grundsatz bei Schadensersatz: für den Ersatz des Schadens muss erstmal ein Schaden eingetreten sein.
Das ist hier weit und breit nicht erkennbar, von daher wird es schon daran scheitern.

Und wenn dann ein Schaden eingetreten ist, muss man erstmal die genaue Höhe des Schadens beweisen.
Das man z.B. weniger bekommen hat als erhofft, ist kein Nachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Hier gibt es genauso wenig "Schadensersatz" wie es eine Abgabepflicht an die Gemeinde/Stadt gibt, falls sich der Wohnwert durch irgendwas erhöht - z. B. durch eine schicke Parkanlage.

-- Editiert von HeHe am 02.04.2015 14:00

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fragefrage123abc):

Besteht eine Art Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadt oder sind solche Unterfangen aussichtslos?

""

Man muss erst den Schaden nachweisen, also z.B. vorweisen das die Kaufangebote im Preis sinken.
Ein guter RA sollte das eventuell schon hinbekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Man muss erst den Schaden nachweisen, also z.B. vorweisen das die Kaufangebote im Preis sinken.
Ein guter RA sollte das eventuell schon hinbekommen.

Das reicht aber immer noch nicht.

Für Schadensersatz muss ein Schaden eingetreten sein, das wurde ja schon gesagt.

Den Schaden muss aber auch jemand schuldhaft verursacht haben, z.B. durch einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten oder Nicht-Einhaltung eines Vertrags.

Ohne Verschulden kein Schadensersatz*. Auf Schaden, den niemand schuldhaft verursacht hat, bleibt der Geschädigte sitzen.

Wenn beim Bau der Flüchlingsunterkunft alle Vorschriften eingehalten wurden, dann handelt die Gemeinde nicht schuldhaft.
Selbst wenn ein nachweisbarer Wertverlust (= Schaden) in der Nachbarschaft eintreten würde: Die Gemeinde müsste ihn nicht ersetzen. Denn: Ohne Verschulden kein Schadensersatz*.

(* Es gibt einige sehr spezielle Fälle der verschuldensunabhängigen Haftung, z.B. im AMG, hier jedoch nicht)


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Den Schaden muss aber auch jemand schuldhaft verursacht haben, z.B. durch einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten oder Nicht-Einhaltung eines Vertrags.

Nun man muss keine Schuld haben, und trotzdem die Haftung übernehmen, die Fälle sollten auch bekannt sein.
Es gibt vergleichbar, nur schon länger die Geschichte bei den PV Anlagen mit Ertragsausfall, wenn der Nachbar sein Haus vergrößert, alles ohne Verstöße gegen Ordnungen oder schuldhaft.
Hier ist inzwischen schon fast üblich, bei nachgewiesenem Schaden wird schon meist ohne Gericht lieber gleich vom Verursacher gezahlt (dazu gibt es genug im Netz zu finden).
Hier müsste sich ein Mann vom Fach den § 903 BGB mal als Argumentation hernehmen, denn der ist leider sehr schwammig formuliert, brachte jedoch inzwischen schon häufiger hier eine Einigung.

Das mit den Flüchtlingsunterkünften ist Neuland, jedoch könnte man die Gemeinde als Verursacher sehen, nur braucht der TE dafür eben kein Forum im Internet, sondern eine sehr guten Rechtsanwalt. Einer ist immer der erste, wo dieses Neuland betritt, ein Schaden dürfte wohl verständlicher Weise vorliegen, nur der Nachweis muss erbracht werden. Und es muss oft nicht vor Gericht enden, manchmal reicht gerade bei Gemeinden schon ein gut verfasstes Schreiben vom RA aus, um zu zahlen und auch die Sache auf kleiner Flamme zu kochen. So was wird bei Gemeinden dann mit dem Vermerk "Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" versehen.

7x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Es gibt vergleichbar, nur schon länger die Geschichte bei den PV Anlagen mit Ertragsausfall, wenn der Nachbar sein Haus vergrößert, alles ohne Verstöße gegen Ordnungen oder schuldhaft. Hier ist inzwischen schon fast üblich, bei nachgewiesenem Schaden wird schon meist ohne Gericht lieber gleich vom Verursacher gezahlt (dazu gibt es genug im Netz zu finden).

Aber warum?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es gibt vergleichbar, nur schon länger die Geschichte bei den PV Anlagen mit Ertragsausfall, wenn der Nachbar sein Haus vergrößert, alles ohne Verstöße gegen Ordnungen oder schuldhaft.

Bitte Quellen angeben. Bitte begründen, warum die Gründe aus deinem Beispiel auf den Fall übertragbar sind.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):

Bitte Quellen angeben. Bitte begründen, warum die Gründe aus deinem Beispiel auf den Fall übertragbar sind.

Die Hauptquelle DE 5 2013, allerdings ist das die Printausgabe.
Des weiteren die unsäglichen Diskussionen in den Foren, ob die Zahlung der freiwilligen Zahlung versteuert werden muss:
http://www.photovoltaikforum.com/finanzen-steuern-f9/zahlung-wegen-ertragsausfall-t87369.html
Eines von vielen Beispielen.
Meist gibt es eben die Passage " Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" warum wird das wohl gerade immer so genannt?
Meine laienhafte Meinung, lieber zahlt man an einen Betroffenen eine Summe XY, als das es eine Gerichtsentscheidung geben könnte, auf welche sich dann noch mal andere berufen können.
Ohne Briefkopf einer Rechtsanwaltskanzlei wird es wohl nichts werden, beruflich aus der Branche kenne ich Fälle wo sich Betroffene, welche meinte es selbst in die Hand zu nehmen versuchten, die Finger wund geschrieben haben, während der Nachbar 20 m nebenan gleich eine Einigung per RA erzielte.

Ich vergleiche es mit der Verschattung einer PV Anlage, wie z.B. vier EFH stehen hinter einer größeren Werkstatt, welche viel Fläche jedoch keine Höhe hat, drei Häuslebesitzer entscheiden sich schon im Jahr 2010 für eine PV Anlage, jetzt wird das Werkstattgebäude abgerissen, und ein Altenheim mit entsprechender Höhe gebaut. Alles so weit von den Behörden abgesegnet, 2013 steht der Rohbau, und schon haben die drei entsprechend 50 % Einbußen am Ertrag, der vierte Häuslebesitzer mein sich besonders schlau zu finden, und lässt schnell noch einen PV aufs Dach schrauben.
Alle drei können einen Schaden nachweisen, zwei nehmen sich einen RA, von uns kamen die Gutachten der Ertragseinbußen, der dritte wollte alles selbst in die Hand nehmen ein Studienrat ist immer schlauer als alle anderen, der vierte kann keinen Schaden nachweisen.
Damit ist eigentlich auch die Realität, die Betreiber haben nichts verschuldet und zahlen trotzdem.

Wie komme ich jetzt auf den Vergleich es könnte bei der Asylunterkunft ähnlich laufen?
Wir sind uns einig es muss ein Verlust / Schaden nachweisbar sein. Auf den ersten Blick vermutlich schwer, es sei denn man würde die Immobilie jetzt über einen Makler zum Verkauf anbieten, und es wird bestätigt, das eben durch die Veränderung der Verkaufserlös gemindert wird.
Ich weis, das ist wieder sehr weit hergeholt, und das ist keine Sache von einem Laien, ein RA sollte es versuchen hier einen vernünftigen Ansatz zu erbringen, es wird eh meist auf einen Einigung ohne Gericht ankommen.
So das war jetzt sehr viel Text zu dem Eingangstread, auf der einen Seite freue ich mich selbst auf lukrative Immoangebote als Invest, jedoch sehe ich auch eben Leute wo selbst davon betroffen sind, klar wir brauchen für den Flüchtlingstrom für eine Zeit Unterkünfte, jedoch sollte das nicht auf Kosten der Anwohner sein, welche hier eine Altervorsorge betrieben haben.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
So was wird bei Gemeinden dann mit dem Vermerk "Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" versehen.


Das müßte die Gemeinde dann aber erst mal hinreichend begründen (etwa mit einem wahrscheinlichen Obsiegen der Gegenseite vor Gericht), denn einfach mal so Zahlungen ohne Rechtsgrundlage leisten kann eine Gemeinde nicht (wo für jeden Cent eine entsprechende Formvorschrift einzuhalten ist).
Eine Gemeinde wird sich auch hüten, durch solche Zahlungen eine de facto Rechtslage zu schaffen, mit der sie auch noch das politisch unkorrekte "Flüchtlingsunterkünfte sind was Schlimmes"-Argument unterstützt.

Im Gegensatz dazu wären Gerichtsurteile für die Städte gar nicht schlecht, denn sie würden der Stadt die Verantwortung dafür abnehmen, wieso sie die Unterkünfte irgendwo in der Pampa bauen *muß* (weil nämlich die böse Justiz ihnen Millionenzahlungen auferlegt, wenn sie sowas in der Stadt bauen). Das nennt man "den Schwarzen Peter weitergeben". ;)

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Meine laienhafte Meinung, lieber zahlt man an einen Betroffenen eine Summe XY, als das es eine Gerichtsentscheidung geben könnte, auf welche sich dann noch mal andere berufen können.

Tja. Da haben sich einige Leute dann wohl von den PV-Anlagen-Besitzern (bzw. deren Anwälten) über den Tisch ziehen lassen.
Solange ich mich innerhalb der Bauvorschriften bewege muss ich meinem Nachbarn nix zahlen, egal wie viel Ertragsverlust die PV-Anlage meines Nachbarn durch meine Baumaßnahme hat.
Die Tatsache, dass mein Nachbar eine PV-Anlage hat, hebelt ja nicht den §903 BGB aus - und ein Recht auf freie Sonneneinstrahlung gibt es im dt. Recht eben nicht.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatzanspruch-trotz-bebauungsplankonformer-Nachbarbebauung---f258292.html

Und so ist es auch mit den Flüchtlingsunterkünften.
Da es kein Recht auf eine "Flüchtlingsunterkunfts-freie Umgebung" gibt, kann die Stadt Unterkünfte einrichten wo sie will (solange alle Bauvorschriften eingehalten werden), ohne irgendwem Schadensersatz zahlen zu müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Tja. Da haben sich einige Leute dann wohl von den PV-Anlagen-Besitzern (bzw. deren Anwälten) über den Tisch ziehen lassen.

Bei den Streitwerten gehe ich davon aus, dass beiden Seiten sich mit RA beraten haben, das ist keine Sache mehr fürs AG, und am LG herrscht eh Anwaltszwang.
Und da die Leute in den PV Foren sich dann nur um das wie Steuerrechtlich unterbringen diskutieren, bekommt man keinen Schriftverkehr mit. Nun wir haben nur die Gutachten zum Mindererlös erstellt, und auch nur das Happy End für die PV Besitzer am Rande mitbekommen.
Zitat (von drkabo):

Da es kein Recht auf eine "Flüchtlingsunterkunfts-freie Umgebung" gibt, kann die Stadt Unterkünfte einrichten wo sie will (solange alle Bauvorschriften eingehalten werden), ohne irgendwem Schadensersatz zahlen zu müssen.

Genau aus dem Grund kann ich mir vorstellen, das eben irgendwann mal eine Gerichtsentscheidung fällig sein müsste, in beiden Fällen gibt es theoretisch kein Anrecht, jedoch entstehen in beiden Fällen Schäden.
Wobei es natürlich bei der PV eine überschaubare Summe was sind schon 25.000 bis 30.000€ im Vergleich zur Immobilie ist. Jedoch wieder bei beiden Fällen das Gleiche, die Branche der PV wünscht sich eine Planungssicherheit für ihre Kunden, genau wie der Häuslebesitzer wo sein Eigenheim als Alterssicherung betrachtet auch Sicherheit wünscht.
Genau wie es für jeden Hausbesitzer ein Problem wäre, wenn sein Wohngebiet plötzlich ein Gewerbegebiet werden würde.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

laut einem anderen Thread steht in einem Mietspiegel als "wohnwertsteigende" Eigenschaft

Zitat:
"sehr gute Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf "fußläufige Nähe"

Ohne solche Einkaufsmöglichkeiten sind also die erzielbaren Mieter geringen und dementsprechend der Wert einer Wohnung/eines Hauses. Wenn jetzt in einem Ort der einzige Supermarkt schliesst und man zum Einkaufen in den nächsten Ort fahren muss, wird dadurch der Wert aller Häuser und Wohnungen verringert.
Der Argumentation Einiger hier im Thread könnten also die Immobilienbesitzer den Supermarktbetreiber auf Schadensersatz verklagen...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von galabaer):

Der Argumentation Einiger hier im Thread könnten also die Immobilienbesitzer den Supermarktbetreiber auf Schadensersatz verklagen...

Weshalb denn?
Zum einen Mal sind die Wohnungen in der Regel schon in festen Verträgen, also ich habe noch nie gehört, das ein absinken des Mietspiegel überhaupt mal vorgekommen ist, zum anderen ist ein Laden kaum ein Index unter dem Punkt täglicher Bedarf.
Dazu haben die Immobilienbesitzer ja jederzeit hier die Möglichkeit selbst einen Ausgleich zu schaffen, indem eben selbst ein Angebot geschaffen wird, ist auch auf dem Lande nicht unüblich und nennt sich Dorfladen (wo sich seltsamer Weise auch wieder die Gemeinden oft beteiligen).
Im Umkehrschluss kann beim Falle PV / Flüchtlingswohnheim die Betroffenen gar nichts selbst in die Hand nehmen, und das Ereignis selbst beeinflussen. Bei der Verschattung nennt der Käufer des Grundstückes nicht sein Vorhaben, somit haben die Betroffenen nicht mal ein Vorkaufsrecht, auch parallel die Flüchtlingsunterkunft, mir ist kein Fall bekannt, wo die Anwohner ein Anrecht hatten, um das Objekt selbst zu kaufen / mieten um den Werterhalt zu sichern.
Man kann das Ereignis vielleicht eher in der Richtung sehen, es wird eine Durchfahrstraße neu errichtet, und dort haben die Anwohner auch rechtliche Möglichkeiten, vor Tatsachen geschaffen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Man kann das Ereignis vielleicht eher in der Richtung sehen, es wird eine Durchfahrstraße neu errichtet, und dort haben die Anwohner auch rechtliche Möglichkeiten, vor Tatsachen geschaffen werden.

Effektive Möglichkeiten bestehen aber nur, wenn die Anwohner eigene Grundstücke (oder Teile davon) für die neue Straße abgeben müssen.
Ansonsten beschränken sich die Rechte der Anwohner auf die Einhaltung der Planungs-, Bau- und Umweltschutzvorschriften (z.B. Lärmschutz). Wenn ein vorher ruhig gelegenes Haus durch eine neue Straße plötzlich Lärm ausgesetzt ist, dann hat der Hauseigentümer ein Recht darauf, dass ihm so viele Lärmschutzwände und Lärmschutzfester spendiert werden, bis die Lärm-Grenzwerte wieder eingehalten sind. Einen Anspruch auf Wertverlust hat er aber nicht.
(Wobei es in meiner Region dann allerdings vorkommt ist, dass die betreffende Stadt dann extrem vom Lärm betroffene Häuser einfach aufkauft und abreißt. Das ist dann billiger als kilometerlange Lärmschutzwände ...)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Dazu haben die Immobilienbesitzer ja jederzeit hier die Möglichkeit selbst einen Ausgleich zu schaffen, indem eben selbst ein Angebot geschaffen wird, ist auch auf dem Lande nicht unüblich und nennt sich Dorfladen (wo sich seltsamer Weise auch wieder die Gemeinden oft beteiligen).
Im Umkehrschluss kann beim Falle PV / Flüchtlingswohnheim die Betroffenen gar nichts selbst in die Hand nehmen


Nach der Logik können die betroffenen Immobilienbesitzer einfach ein Dutzend Sicherheitsbeamte engagieren und schon ist die Sicherheit sogar besser als vor dem Bau eines Flüchtlingsheims. :P
Die Lohnkosten werden dann durch die Millionen, die die Häuser damit wieder mehr wert werden, locker gegenfinanziert. *lol*
(Und nein, es rentiert sich in 99% der Fälle nicht, einen Dorfladen aufzumachen, nur damit man deswegen die Miete um ein paar Prozent anheben kann.)

-- Editiert von JenAn am 17.04.2015 14:27

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn ein vorher ruhig gelegenes Haus durch eine neue Straße plötzlich Lärm ausgesetzt ist, dann hat der Hauseigentümer ein Recht darauf, dass ihm so viele Lärmschutzwände und Lärmschutzfester spendiert werden, bis die Lärm-Grenzwerte wieder eingehalten sind. Einen Anspruch auf Wertverlust hat er aber nicht

Nun hier sind es jedoch für die Argumentation zumindest wieder ein gutes Argument. Was wäre zum Beispiel wenn diese Umbaumaßnahmen baulich bedingt nicht gehen würden?
Also beim Straßenbau wird offiziell eine Verbesserung der Umstände angestrebt, bei PV / Asylunterkunft gibt es bisher keine offizielle Regelung. Hier sind wir ja auch wieder vergleichbar.
Auch wenn sich der TE hier leider nicht mehr zu Wort meldet, ist es doch sehr Interessant was hier für Gedanken zusammen kommen.
Zitat (von JenAn):

Die Lohnkosten werden dann durch die Millionen, die die Häuser damit wieder mehr wert werden, locker gegenfinanziert. *lol*
(Und nein, es rentiert sich in 99% der Fälle nicht, einen Dorfladen aufzumachen, nur damit man deswegen die Miete um ein paar Prozent anheben kann.)

Eigentlich ging es um den Aspekt, werden ohne Einkaufmöglichkeiten die Mieten gesenkt, nicht der Umkehrschluss.
Als selbst Mitglied in einer Genossenschaft, welche einen Dorfladen betreibt kann ich auf jeden Fall sagen, es rentiert sich bei uns schon. Wenn natürlich der nächste Supermarkt halt statt 50 m in 500 m Entfernung liegt, schaut es anders aus, dann ist es auch keine gravierende Verschlechterung.

1x Hilfreiche Antwort

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