Hallo,
ich möchte mal wegen folgendem Sachverhalt fragen, wie ich als Geschädigter Schadenersatz einfordern kann.
Bei meinem Nachbarn in dessen Wohnung sollten 2 Jungkatzen geimpft werden. Ich sollte dabei auf die Türen aufpassen, da die Katzen recht wild sind. Der Tierarzt versuchte die Tiere einzufangen dabei stand ich im Weg so, dass eine Katze mich stark in den Finger gebissen hat. Danach folgte auf der Unfallstation eine Operation und ein 5 Tage langer Krankenhausaufenthalt.
Nach 4 Monaten Physiotherapie etc. ist mein Finger immernoch eingeschränkt in der Bewegung und wird vorraussichtlich auch so bleiben.
Von meiner Krankenkasse erhielt ich dann ein Fragebogen zum Unfallhergang und soll nun auch für die Haftpflichversicherung des Nachbarn eine Stellungnahme schreiben, da ich Schadenersatz fordern möchte.
Nun zur Frage: Wo und wie fordere ich eigentlich Schadensersatz ein und wie hoch wird so ein Schaden überhaupt eingestuft?? Dies ist auch wichtig, da ich höchstwahrscheinlich deshalb auch in meiner Erwerbsfähigkeit gemindert bin...
Vielen Dank!
LG
Morpheus
Wie Schadensersatz einfordern
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kosten hierfür sind regelmäßig von der Haftpflichtversicherung ebenfalls zu erstatten. Diesen Punkt sollten sie aber vorab mit dem RA klären.
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Hier wird man wohl ggf. auch ein erhebliches Mitverschulden des Fragestellers zu berücksichtigen sein.
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Ohne den genauen Hergang zu kennen ist dies schwierig zu beurteilen. Immerhin war ein Tierarzt zugegen.
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Hallo,
mittlerweile steht die Sache kurz vor Abschluss allerdings drängen sich hier nun doch weitere Probleme auf:
Die Versicherung des Katzenhalters hat mir eine Regulierungsvereinbarung angeboten, nachdem Sie den Folgebericht meines Arztes einbezogen hat. Das Problem ist, dass dort nicht alles aufgeführt wurde...
Mein Finger ist auf Dauer in der Bewegung eingeschränkt, dass hat der Arzt aufgeführt. Aber das die Oberseite taub ist und weiterhin Schmerzen verursacht (kann keine Tasse halten) ist nicht aufgeführt.
Wie verhalte ich mich nun? Einerseits (meinem RA nach) ist die Schmerzengeldsumme zu gering, zum anderen möchte ich auch einen schnellen Abschluss dieser Sache - kann man denn irgendwo ein Gutachten erstellen, nachdem neu zu verhandeln möglich wäre oder muss ich wegen der Fehlinformationen im Arztbericht des Arztes leben?
Vielen Dank!
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