Wiederbeschaffungswert / Autounfall

11. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
go369011-8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Wiederbeschaffungswert / Autounfall

Ich habe bereits von meinem Autounfall berichtet, stehe momentan allerdings schon wieder vor der nächsten Frage.

Der Wiederbeschaffungswert lag bei 17.500 Euro, abzgl Restwert 1550 Euro.
Somit erhielt ich nach dem Unfall 16950 Euro.

Ich fing anschließend mit der Autosuche an, was sich etwas schwieriger gestaltet hat als gedacht.
Bei Händlern fand ich lediglich Jahreswägen 20.000 Euro aufwärts, somit suchte ich auch privat und bin für 17.200 Euro fündig geworden. Gleiches Baujahr und gleiche Ausstattung wie mein altes Fahrzeug.

Dies war alles bereits im Mai ...

Aktuell erstellt der Anwalt eine Übersicht zwecks Ausgaben/Kosten etc und bat mich um eine Kopie der Rechnung bzw des Kaufvertrag.
Als ich ihm gesagt habe, dass ich ein Auto von privat für 17.200 Euro gekauft habe verschlug es ihm die Sprache und er hat lediglich erwähnt wie schlimm das jetzt wäre etc. Ob es wirklich von privat war und ob ich nicht doch 17.500 Euro bezahlt habe. Ich solle ihm die Kopie trotz allem zukommen lassen - Gespräch beendet.

Punkt 1: ich habe mich im Internet ein wenig schlau gemacht und es geht wohl um die Steuer?
Punkt 2: es kann doch nicht sein, dass mir vorgeschrieben wird, wo und wie ich mein neues Auto zu kaufen habe, wenn mein bisheriges auf Grund anderer Schuld zum Totalschaden wurde?!
Punkt 3: sollte das alles wirklich so "dramatisch" sein, wäre es nicht die Pflicht des Anwalts gewesen, mich zumindest auf die Sachlage hinzuweisen? Und zwar zum Zeitpunkt als ich das Geld überwiesen bekommen habe?
Punkt 4: was kann mir jetzt schlimmstenfalls passieren? Rückzahlung der Steuer?

Ich wäre um Antworten und Tipps sehr dankbar :-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

da du anscheinend bereits fiktiv abgerechnet hast kannst du mit dem Geld machen was du möchtest.
Was das neue Auto gekostet hat spielt keine Rolle.
Du hättest von dem Geld auch in den Urlaub fahren können.


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#2
 Von 
go369011-8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber was hat es dann mit der Steuer auf sich?

Habe gelesen man bekommt sie lediglich, wenn man beim neuen Kauf wieder Steuer zahlt, was in meinem Fall nicht so war. Und warum will er dann trotzdem die Rechnung obwohl ich den Betrag frei verwenden kann?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Habe gelesen man bekommt sie lediglich, wenn man beim neuen Kauf wieder Steuer zahlt, was in meinem Fall nicht so war.


hat man dir denn die Umsatzsteuer erstattet? Möglicherweise wollte dein Anwalt nachträglich die (von dir nun nicht bezahlte) Umsatzsteuer geltend machen.

quote:
Und warum will er dann trotzdem die Rechnung obwohl ich den Betrag frei verwenden kann?


Z.B. für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung.

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#4
 Von 
go369011-8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn der Sachverständiger einen Wiederbeschaffungswert festlegt, ist dieser dann netto oder brutto? In der Kalkulation des Sachverständigers steht lediglich WBW und dass es ein Fahrzeug Klasse A ist, was ja 19% Steuer bedeuten würde.

Aber woher weiß ich ob die 17.500 Euro brutto oder netto sind?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go369011-8
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Noch eine Frage, warum hat er ständig erwähnt, dass 300 Euro fehlen?

WBW sind 17.500 und ich habe 17.200 für das neue Auto gezahlt, das ist richtig aber warum geht es ihm genau um die 300 Euro Differenz? Aus welchem Grund?
Hätte mir theoretisch auch ein Auto für 10.000 Euro kaufen können.



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#6
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

die Versicherung zahlt dir bei fiktiver Abrechnung in der Regel den Netto-WBW aus.

Die Einstufung in Klasse A (Kleinstwagen) ist für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung relevant.

quote:
... das ist richtig aber warum geht es ihm genau um die 300 Euro Differenz? Aus welchem Grund?


Das solltest du ihn selbst fragen.

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