Winterdienst Klage

20. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Marco9793
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Winterdienst Klage

Hallo,
Ich wende mich jetzt an diese Seite weil ich wirklich nicht weiß was ich machen soll oder kann.
Seit diesem Jahr bieten wir Winterdienst an.
Am 17.1.16 hat es geschneit und natürlich haben wir geräumt und gestreut.
Nach ca. 3 Wochen hat sich eine Dame gemeldet und behauptet sie sei auf Glatteis hin gefallen.
Jetzt geht alles vor Gericht und ihr Anwalt verlangt 14000€ Verdienstausfall incl. Schmerzensgeld.
Was kann ich jetzt machen wir haben unsere Arbeit zu 100% erfüllt aber wenn ich verliehen sollte kann ich mein Betrieb zu machen, da er noch ziemlich am Anfang ist. Wäre sehr dankbar um etwas Hilfe oder Ratschläge

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Man hat doch sicherlich alles entsprechend detailliert protokolliert (Örtlichkeit, Datum, Uhrzeit, Fotos)?



Zitat:
Was kann ich jetzt machen

Man kann
a) nichts machen und abwarten
b) zahlen
c) Anwalt einschalten (am besten einen entsprechend spezialisierten) und sich verteidigen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Die Geschädigte müsste sich mit Ansprüchen an den Eigentümer wenden. Der wiederum könnte auf den Winterdienst zurückgreifen, wenn dieser seine vertraglichen Verpflichtungen (Einhaltung der Gemeindeordnung) verletzt hätte. Für sowas gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Jetzt geht alles vor Gericht und ihr Anwalt verlangt 14000€ Verdienstausfall incl. Schmerzensgeld.


Also dann ist die Geschädigte bereits an den Eigentümer herangetreten - wie Retels die richtige Reihenfolge beschreibt:

Zitat:
Die Geschädigte müsste sich mit Ansprüchen an den Eigentümer wenden. Der wiederum könnte auf den Winterdienst zurückgreifen


.................und der wiederum tritt an dich heran, weil er behauptet, dass du deinen vertragl. vereinb. Verpflichtungen nicht nachgekommen bist??

-- Editiert von HeHe am 21.03.2016 17:18

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die erste Frage wäre doch was genau als Winterdienst vereinbart wurde, welche Zeiten und welchen Umfang.
Ob damit die rechtlichen Verpflichtungen nach dem Ortsgesetz abgedeckt wurden oder etwas offen geblieben ist ergibt sich daraus.
Wann und wie wurde der Winterdienst ausgeführt und wann erfolgte der Unfall ? Wann ist diese Eisfläche entstanden ?
Hat die Geschädigte Zeugen für den genauen Termin des Unfalles und auch den genauen Ort ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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